Sie planen einen Gebäudeabbruch oder führen gerade den Abbruch eines Gebäudes durch? Der Abbruch soll schnell und kostengünstig ablaufen. Gerade deshalb sollten Sie überlegt an die Maßnahme herangehen. Unberührt von den bau- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Maßgaben will Ihnen das Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt -zum kontrollierten Rückbau und insbesondere zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauschutt und Baustellenabfällen Informationen an die Hand geben.
Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Broschüren des Landkreises Schweinfurt:
Da die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen hat und jegliche Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen natürlich nur in dafür zugelassenen Anlagen (Abfallbeseitigungsanlagen) erfolgen darf, ist das „Abfallmanagement" bei einer Abbruchmaßnahme von großer Bedeutung. Eine ,,Eigenvetwertung" vor allem mineralischen Bauschutts scheidet grundsätzlich genauso aus wie die (Zwischen)lagerung von Abbruchabfällen. Der Bußgeldkatalog des Umweltministeriums sieht für widerrechtliche Abfallablagerungen empfindliche Bußgelder vor. Der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (z.B. Eternit, bestimmte Althölzer!) stellt sogar eine Straftat dar.
Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse um Ihr Engagement zu einer ordentlichen Abfallentsorgung.
Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (09721/55-588).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt