Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 11.07.2017 mit
folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 30.05.2017
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der GRin Lettowsky bei TOP
4 a) dritter Absatz den letzten Halbsatz „da Alternativen nicht zur
Verfügung stehen“ zu streichen.
(Der Antrag wurde abgelehnt.)

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Aufstockung Garage mit einem Abstellraum und Erhöhung der
Eingangsüberdachung auf Fl.-Nr. 351/4 Gem. Obbach, Am Finkenweg 30

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bauvorhaben. Das gemeindliche
Einvernehmen wurde zwischenzeitlich erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

b) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach
(Hochbau), Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“.
Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung
des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss  erfolgt in dieser Sitzung.

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten nicht ein:

1. Dachform und Dachneigung
Der Bebauungsplan sieht Sattel-, Walm oder Pultdach mit einer Dachneigung von 18 bis 38° vor.
Der Bauantrag sieht, wie bei Tankstellen üblich, Flachdächer vor.

2. Grünordnung
a) Der Bebauungsplan fordert eine Grünordnungszahl von 0,3.

    Die Grünordnungszahl von 0,3 kann nicht eingehalten werden. Nach den vorliegenden  
    Unterlagen wird eine GOZ von 0,2 erreicht. Das Abweichen wird mit den zahlreichen  
    unterirdischen Leitungsführungen und der Verkehrsführung auf dem Grundstück (Asphalt)
    begründet.

b) Ferner werden pro 2.500 qm Grundstücksfläche 3 Großbäume ohne Standortbindung
    gefordert.

    Der vorliegende Freiflächenplan sieht zwar die Pflanzung von 3 Bäumen mit einer Höhe
    von 60 bis 80 cm vor, diese erfüllen aber nicht die Vorgabe des Bebauungsplanes.

c) An der östlichen und nordöstlichen Grundstücksgrenze wird eine landschaftliche
    Heckenpflanzung gefordert.    

    Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes entfällt diese Festsetzung.

d) In Ziff. 6 wird die Artenauswahl vorgegeben.

     Die Pflanzen wurden nicht aus der Liste ausgewählt.

     Insgesamt handelt es sich um die Standardbepflanzung bei derartigen Objekten.

3. Baugrenzen

     Die Baugrenzen wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes angepasst.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

c) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach
(Werbeanlagen), Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“.
Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung
des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss  erfolgt in dieser Sitzung.

Mit dem Bauantrag verfolgt der Bauherr das Ziel, die Genehmigung für insgesamt 12
Werbeanlagen zu erhalten. Bei den Werbeanlagen handelt es sich um die Standardausstattung.

Gem. Ziff. A 2 des Bebauungsplanes (3. Änderung) sind Werbeanlagen mit wechselndem
oder bewegtem Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Traufe bzw. auf der Dachfläche
unzulässig.

Die Traufe der Awning liegt bei ca. 5,60 m. Die Werbeanlage Diamantmast mit Preisanzeige
überschreitet diese Höhe.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

d) Neubau einer ARAL Tankstelle auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Werbepylon),
Oberwerrner Weg 10

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“.
Für einen kleineren Teil des Grundstückes wurde aufgrund des Kreisverkehrs die 3. Änderung
des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Satzungsbeschluss  erfolgt in dieser Sitzung.

Mit dem Bauantrag verfolgt der Bauherr das Ziel, die Genehmigung für einen Werbepylon
(Höhe 30 m) zu erhalten. Die Anlage soll im Süden des Grundstücks situiert werden.

Gem. Ziff. A 2 des Bebauungsplanes (3. Änderung) sind Werbeanlagen mit wechselndem oder
bewegtem Licht sowie Werbeanlagen oberhalb der Traufe bzw. auf der Dachfläche unzulässig.

Die Traufe der Awning liegt bei ca. 5,60 m. Die geplante Werbeanlage überschreitet diese
Höhe erheblich.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

e) Um- und Anbau einer Doppelhaushälfte zur Schaffung von 4 WE und Doppelgarage/
4 Stellplätze auf Fl.-Nr. 1627 Gem. Euerbach, Schulstr. 4 (Tektur)
Der Bauplan wurde bis zur Sitzung nicht vorgelegt.

TOP 3: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg II“ mit gleichzeitiger
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Euerbach

a) Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange

A        Insgesamt Beteiligte Behörden und sonstige TÖB (Liste):

01            Höhere Landesplanungsbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02            Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
03            Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
04            Landratsamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
05            Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
06            Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
07            Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
08            Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
09            Staatliches Bauamt – Straßenbau, Schweinfurt
10            Autobahndirektion Nordbayern, Würzburg
11            Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof
13            Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
14            Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
15            Bergamt Nordbayern – Regierung von Oberfranken, Bayreuth
16            Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg
17            Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
18            Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen  
                der Bundeswehr
19            Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg
20            IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt
21            Handwerkskammer Unterfranken, Schweinfurt
22            Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg
23            Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
24            Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
25            Ferngas Nordbayern, PLEdoc, Essen
26            Gasversorgung Unterfranken, Würzburg
27            Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt
28            Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
29            Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
30            Gemeinde Niederwerrn

B        Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die keine
                  Stellungnahme abgegeben haben:

01            Landratsamt – Kreisbrandrat, Schweinfurt
02            Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
03            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof
04            Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
05            Bergamt Nordbayern – Regierung von Oberfranken, Bayreuth
06            Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nürnberg
07            Handwerkskammer Unterfranken, Schweinfurt
08            Gasversorgung Unterfranken, Würzburg

C        Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die eine
                  Stellungnahme abgegeben haben:

C1    Stellungnahmen die keine beschlussmäßige Behandlung erforderlich machen:

01            Höhere Landesplanungsbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02            Landratsamt – Kreisbauamt, Schweinfurt
03            Landratsamt – Untere Immissionsschutzbehörde, Schweinfurt
04            Landratsamt – Gesundheitsamt, Schweinfurt
05            Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
06            Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
07            Immobilien Freistaat Bayern, Würzburg
08            Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
                der Bundeswehr
09            Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg
10            IHK Würzburg-Schweinfurt, Schweinfurt
11            Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Würzburg
12            Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
13            Ferngas Nordbayern, PLEdoc, Essen
14            Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
15            Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen
16            Gemeinde Niederwerrn

C2    Stellungnahmen die ganz oder teilweise beschlussmäßig zu behandeln oder zu denen
Anmerkungen veranlasst sind

01            Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg
02            Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schweinfurt
03            Staatliches Bauamt – Straßenbau, Schweinfurt
04            Autobahndirektion Nordbayern, Würzburg
05            Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
06            Bayernwerk AG Netzcenter Schweinfurt

01    Höhere Naturschutzbehörde an der Reg. v. Ufr., Würzburg

Auf schriftliche Anfrage vom 29.06.2017 durch das Büro peichl ortsplanung,
ob die Abgabe einer Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans
„Am Niederwerrner Weg II“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans
im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB noch beabsichtigt ist, hat die höhere
Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sein wird und ihre
im frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB abgegebene
Stellungnahme vom 24.02.2017 weiterhin fortgilt (Anfrage und Stellungnahme
siehe Anlage 2).

Beschluss:
Zur Stellungnahme vom 24.02.2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse wurden umgesetzt. Das Büro Fabion,
Würzburg hat die Umsetzung artenschutzfachlich begleitet. Es wird davon
ausgegangen, dass alle Auflagen der höheren Naturschutzbehörde erfüllt wurden.

02    Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom  
            08.06.2017 und 22.06.2017

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (Schreiben vom 08.06.2017):

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich des in der aktuellen
Planfassung enthaltenen Baus eines Kreisels wird vorbehaltlich einer positiven
Beurteilung der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken
bezüglich der Inanspruchnahme des betroffenen Feldhamsterlebensraums akzeptiert.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans (Schreiben vom 22.06.2017):
a)    Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde besteht grundsätzlich Einverständnis   
      mit der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplans. Die Vorgaben der Regierung von   
      Unterfranken - Höhere Naturschutzbehörde zu den Belangen des Artenschutzes bzw.
       des Feldhamsterschutzes sind zu beachten.

      Kenntnisnahme durch den Gemeinderat:
      Die höhere Naturschutzbehörde wurde beteiligt, entsprechende Belange beachtet.

b)    Ferner wird gebeten, die aktuell als Ausgleichsflächen in Anspruch genommenen
       Ökokontoflächen baldmöglichst nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung gemäß
       Ziffer C 5a mit Plandarstellungen an das Bayerische Landesamt für Umwelt zu melden.

Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt. Die in Anspruch genommenen Ökokontoflächen werden
entsprechend der Textziffer C 5a des Bebauungsplans dem Bayerischen Landesamt für
Umwelt gemeldet.

03    Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schreiben vom 22.06.2017
Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans:

Seitens des Staatlichen Bauamtes besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem
Flächennutzungsplan.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans:
a)    Hinsichtlich des Bebauungsplanes besteht ebenfalls grundsätzliches Einverständnis,  
       allerdings sind im Detail folgende Aussagen (Bedingungen) veranlasst:

a1) Mit unserem Schreiben vom 18.01.2017 haben wir bereits eine Stellungnahme zum
Bebauungsplan abgegeben die nach wie vor Gültigkeit hat. Die entsprechenden Auflagen
wurden entsprechend Gemeinderatsbeschluss aufgenommen.

a2) Der Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen ist noch erforderlich.

Beschluss:
Die entsprechenden Vereinbarungen werden noch abgeschlossen.

a3 In der Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde unter Ziffer 7.
     "Ziele und Zwecke der Planung" ein abgeänderter Text gewählt. Hier wird
     ausgeführt: "Da die Gemeinde in absehbarer Zeit auch die im FNP ausgewiesenen
     gewerblichen Bauflächen südlich der B 303 erschließen will, wird der
     Straßenanschluss in Form eines Kreisverkehrsplatzes ausgeführt, der auch eine
     Ausfahrt nach Süden erhält. Bauträger für den Anschluss ist das Staatliche
    Bauamt". Wir stellen hierzu fest, dass der zuständige Baulastträger hierfür die
    Gemeinde Euerbach und nicht das staatliche Bauamt ist. Wir bitten noch um
    entsprechende Korrektur.

Kenntnisnahme durch den Gemeinderat:
Die Bauträgerschaft des Staatlichen Bauamtes bezieht sich im zitierten Begründungstext
nur auf den Kreisverkehrsplatz. Dies wird dort noch explizit vermerkt.

b)    Nachrichtlich weisen wir daraufhin, dass uns in unserer o. g. Stellungnahme vom
18.01.2017 ein Schreibfehler unterlaufen ist.

Die Bedingung "Für die Anlage der Linksabbiegespur ist noch vor Rechtskräftig werden
des Bebauungsplanes oder vor dem Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes mit dem
Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung abzuschließen, in der u. a. auch die
Unterhaltsablösung zu regeln ist" muss lauten: „Für die Anlage des Kreisverkehrs-
platzes ist noch vor Rechtskräftig werden des Bebauungsplanes oder vor dem
Baubeginn des Kreisverkehrsplatzes mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung
abzuschließen, in der u. a. auch die Unterhaltsablösung zu regeln ist."

04    Autobahndirektion Nordbayern – Dienststelle Würzburg, Schreiben vom
            23.06.2017
a)    Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 10.02. 2017 zur frühzeitigen
       Behördenbeteiligung und teilen ihnen mit, dass wir die dort genannten Auflagen,
       Bedingungen und Hinweise weiterhin in vollem Umfang aufrechterhalten.

Beschluss:
Zur Stellungnahme vom 10.02.2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse werden weiterhin aufrechterhalten.

05    Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld, Schreiben vom 21.06.2017
a)    Wie im Bebauungsplan beschrieben, befinden sich innerhalb des nördlichen Pla-
nungsgebietes unsere Freileitung 116 mit einem beidseitigen Leitungsschutzstreifen
von 7,5 m, ein Kabelendmast sowie ein 20 kV-Kabel (Schutzstreifen 1,0 m beidseitig).
Im Bereich des geplanten Kreisverkehres befindet sich ein 1kV-Kabel für die
Ampelanlage an der B 19. Sollte dieses 1 kV-Kabel umgelegt werden müssen,
liegt die Kostentragung beim Verursacher und wird nach dem derzeit gültigen
Konzessionsvertrag geregelt.

Beschluss:Freileitung und Endmast sind bereits im Bebauungsplan enthalten,
der 7,5 m breite Schutzstreifen wird noch in der Planzeichnung ergänzt. Die
vorhandenen Kabel werden bei der Bauausführung beachtet. Erforderliche
Arbeiten an den Kabeln werden mit der ÜZ, Lülsfeld, abgestimmt.

b)    Die genaue Lage unserer Anlagen entnehmen Sie bitte unserer Online-Planauskunft.
      Diese finden Sie unter www.uez.de/Planauskunft.html. Auf Anfrage können wir Ihnen
      diese auch digital zuschicken. Bitte nennen Sie uns hierfür einen Ansprechpartner und
      das gewünschte Dateiformat.

c)     Sicherheitshinweise:

Vor Beginn der Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist eine Einweisung durch unseren
Netzservice (Telefon 09382/604-251) erforderlich. Bei Grabarbeiten in der Nähe unserer
Anlagen sind Hinweise in den beiliegenden Sicherheitsmerkblättern zwingend einzuhalten.
Bitte geben Sie diese auch im Rahmen der Ausschreibung an die ausführenden Baufirmen
weiter.

Beschluss:
Arbeiten in der Nähe der Anlagen werden mit dem Netzservice der ÜZ abgestimmt. Die
einschlägigen Sicherheitsvorschriften werden bei der Bauausführung beachtet.

d)   Auf dem Flurstück Nr. 212/2 Gemarkung Euerbach wurde bei uns ein Stromanschluss
      für eine Gewerbeobjekt angefragt. Hierfür planen wir eine private Trafostation auf
      dem Gelände des Investors. Alternativ können wir das Gewerbegebiet über eine neu zu
      errichtende Trafostation auf dem zugesicherten Standort am Oberwerrner Weg
      versorgen.

e)    Gerne erstellen wir ein Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich sowie den
       Pendlerparkplatz und den Kreisverkehr. Über die Berücksichtigung der Tiefbaupositionen
       für die Straßenbeleuchtungskabel sowie die Leuchtenfundamente in Ihrer Ausschreibung
       sind wir Ihnen dankbar.

Beschluss:
Planung und Ausführung der Beleuchtungsarbeiten werden mit der ÜZ abgestimmt.

f)    Bei Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen ist zu beachten, dass innerhalb des
      Schutzstreifens unserer Freileitung und dem 20 kV-Kabel keine hochwachsenden bzw.
       tiefwurzelnden Bäume und Gehölze gepflanzt werden dürfen. Im ausgewachsenen
       Zustand darf die Bepflanzung nicht mehr als 2,5 m an die unter Spannung stehenden
       Leiterseile heranreichen.

Beschluss:
Bei der Ausführung von Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich der
Schutzstreifen werden die einschlägigen Vorschriften beachtet.

g)    Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von unserer Seite keine
       Einwände gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes am Niederwerrner Weg II mit   
       gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Euerbach.

h)    Sobald uns die detaillierten Informationen über den Bauzeitenplan vorliegen, kön-
        nen wir mit den konkreten Planungen unserer Maßnahmen beginnen. Wir bitten
        um rechtzeitige Mitteilung bzw. Benachrichtigung, mindestens 12 Wochen vor
        Baubeginn der Tiefbauarbeiten.

Beschluss:
Die Ausführungsplanung sowie der Baubeginn wird rechtzeitig mit der ÜZ abgestimmt.

i)    Abschließend möchten wir noch erwähnen, dass wir bis zu Ihrer Benachrichtigung
      keine Informationen über die 3. Änderung des Bebauungsplans am Niederwerrner  
      Weg II mit gleichzeitiger 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
      Euerbach hatten und somit auch keine Stellungnahme abgeben konnten.

Kenntnisnahme durch den Gemeinderat:
Die Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld wurde am 12.12.2016 per E-mail mit
allen Unterlagen unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beteiligt.

06    Bayernwerk AG, Bamberg, Schreiben vom 21.06.2017

a)    Wie Ihnen bereits mit Schreiben BAG-DNLL/KS ID-18563 vom 18. Januar 2017
        mitgeteilt, befinden sich im Geltungsbereich des vorgenannten Verfahrens die
        dort genannten Anlagen der Bayernwerk AG. Auf die in diesem Verfahren bereits
        vorab abgegebenen Stellungnahmen der Bayernwerk AG bzw. ihrer Vorgängergesell-
        schaften, welche nach wie vor gelten, wird daher nochmals verwiesen.

Beschluss:
Zur Stellungnahme vom 18. Januar 2017 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
02.05.2017 beschlossen. Die Beschlüsse werden weiterhin aufrechterhalten.

E    Stellungnahme des Landratsamtes (Schreiben vom 21.06.2017):
(Hochbauamt – Sachgebiet 40.3 - Rechtsaufsicht)

Es wird Folgendes mitgeteilt:

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans:
Nach Abschluss des Verfahrens ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende
Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem
Flächennutzungsplan eine entsprechende Erklärung beigefügt.

Zur Aufstellung des Bebauungsplans:
1. Der vorgelegte Planentwurf stimmt derzeit noch nicht mit den Darstellungen des
wirksamen Flächennutzungsplans überein. Der Flächennutzungsplan wird deshalb
im "Parallelverfahren" gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (5. Änderung). Es
wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan grundsätzlich erst dann in Kraft
gesetzt werden kann, nachdem die Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden
ist.

Beschluss:
Die dargelegte Rechtslage wird bei der Verfahrensdurchführung beachtet.

2.Nach Abschluss des Verfahrens ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Er-
klärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 6 Abs.
5 BauGB). Hinsichtlich der Bekanntmachung wird auf die Musterbekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums des Innern verwiesen.

Es wird gebeten dem Landratsamt Schweinfurt nach ortsüblicher Bekanntmachung
2 Ausfertigungen des Bebauungsplanes, 2 Begründungen und 2 Bekanntmachungs-
nachweise (Amtsblätter) zu übersenden.

Beschluss:
Den Anregungen wird gefolgt. Die Hinweise bezüglich zusammenfassender Erklärung,
Bekanntmachung und Übersendung von Unterlagen an das Landratsamt Schweinfurt
werden beachtet.

b) Behandlung der Stellungnahmen der Bürger
Entfällt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen

c) Feststellungbeschluss Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Euerbach beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Gemeindeteil Euerbach in der Fassung vom 24. April 2017. Die Begründung
hierzu wird gebilligt.

d) Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Die Gemeinde Euerbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des
Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg II“ in der Fassung vom 10. Juli 2017 als
Satzung. Die Begründung hierzu wird gebilligt.

TOP 4: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg IV“ der
Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Euerbach, Satzungsbeschluss
Die Gemeinde Euerbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung
(Ergänzung) des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg IV“ im Gemeindeteil
Euerbach in der Fassung vom 10. Juli 2017 als Satzung. Die Begründung hierzu
wird gebilligt.

TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ mit gleichzeitiger
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach,
Gemeindeteil Euerbach
a) Anerkennung des Planentwurfs

Bebauungsplan

Die Gemeinde Euerbach beabsichtigt am östlichen Ortsrand die Bereitstellung von
neuen  Siedlungsflächen zur Einzelhandel- und Gewerbeentwicklung. Um die
bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ sowie die 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde
Euerbach notwendig. Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren
durchgeführt. Die Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlüsse wurden vom
Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2017 bereits gefasst.

Im Rahmen der Ausarbeitung des Planentwurfes, wurden Vorabstimmungen mit
der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde
des Landratsamtes Schweinfurt durchgeführt. Bereits im Jahr 2016 wurde ein
Artenschutzgutachten erstellt. Für das notwendige Lärmschutzgutachten werden
aktuell Angebote eingeholt. Die erforderlichen Festsetzungen zum Lärmschutz
sowie zu den Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden – soweit bereits
möglich bzw. bekannt – der konkreten städtebaulichen Planung zugrunde gelegt.
Alle erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
müssen außerhalb des Baugebietes zur Verfügung gestellt werden. Die Benennung
geeigneter Ausgleichsflächen wird derzeit von der Gemeinde Euerbach geprüft.
Die Ausgleichsflächen inklusive der notwendigen Ausgleichs- und Artenschutzmaß-
nahmen, werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Laufe des
Verfahrens in den Bebauungsplanentwurf integriert und dem Bebauungsplan zugeordnet.

Planungsziel ist die Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Ansiedlung
eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sowie von nicht störenden Gewerbe-
betrieben. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll – auf Basis der
städtebaulich erforderlichen Regelungen – ein für Gewerbetreibende adäquater
Standort realisiert werden. Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die
abwassertechnische Planung wurde vom beauftragten Planungsbüro Bautechnik-
Kirchner bereits vorkonzipiert und mit dem Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt und
dem AZV Obere Werntalgemeinden abgestimmt.

Der aktuell feststehende räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst
eine Gesamtfläche von ca. 3,217 ha. Er beinhaltet die Grundstücke bzw. Teilflächen
der Grundstücke Fl.Nr. 1583 bis 1588, alle Gemarkung Euerbach. Bereits in seiner
Sitzung am 03.05.2017 hat der Gemeinderat die 6. Änderung des Flächennutzungs-
planes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach beschlossen.

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach
ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der B 303“, in
der Fassung vom 11.07.2017, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Flächennutzungsplan
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus Gründen des Entwicklungsgebotes
(BauGB) für die konkrete Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich
der B 303“ erforderlich, welche im Parallelverfahren durchgeführt wird. Mit der Bebauungs-
planänderung soll die Entwicklung neuer Einzelhandels- und Gewerbeflächen am
östlichen Ortsrand von Euerbach vorbereitet werden.

Auf Basis des verbindlichen Bebauungsplanvorhabens wurde der Flächennutzungs-
planentwurf erstellt. Neben der Darstellung von „Sonstiges Sondergebiet großflächiger
Einzelhandel“ sowie „gewerblichen Bauflächen“, ist die nachrichtliche Kennzeichnung
des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgesehen.

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach
ausgearbeitete Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, in der Fassung vom 11.07.2017, wird vom
Gemeinderat anerkannt.

b) öffentliche Auslegung
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes des
Bebauungsplanes „Südlich der B 303“ bzw. der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungs-
planverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

TOP 6: Friedhof Euerbach, Auftragsvergabe
Die Arbeiten für die weitere Sanierung des Friedhofes wurden beschränkt ausgeschrieben.
Zur Angebotseröffnung lag lediglich ein Angebot der Fa. Wettering.  Diese Firma hat mit
Schreiben vom 23.06.2017 mitgeteilt, dass aufgrund des überraschenden Todes des
Firmeninhabers das Angebot zurückgezogen wird.

Das Büro Krämer hat mitgeteilt, dass das Interesse an der Ausschreibung konjunktur-
bedingt und wohl auch wegen des späten Ausschreibungstermins äußerst gering war.
Das Büro schlägt daher vor im kommenden Jahr frühzeitig (d.h. bereits Jan. oder Feb.
2018) und mit Baubeginn Frühjahr 2018 neu auszuschreiben.

Der Gemeinderat beschließt folgendes:
1. Der Gemeinderat akzeptiert die Rücknahme des Angebotes durch die Fa. Wettering.
2. Das Büro Krämer wird beauftragt, die Arbeiten Ende 2017/Anfang 2018 auszuschreiben.

TOP 7: Bauhof, Vergabe Putz-/Malerarbeiten
Die Arbeiten wurden durch das Büro Albert beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten
4 Firmen haben 3 ein Angebot eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 28.682,57 €
und 33.531,82 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Spath, Oberwerrn, zum
Angebotsendpreis von 28.682,57 €. Einer überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

TOP 8: Demographische Entwicklung

Aufgrund der anstehenden Entscheidungen (Erweiterung Kindergarten Euerbach,
Erweiterung Grundschule) wurde die Beratungsgesellschaft Dr. Fruhmann eingeschaltet.  

Zwei wichtige Aussagen lassen sich feststellen:
1. Die Entwicklung im Bereich der Grundschule prognostiziert für 2020 und ab 2025 8 Klassen.
Inwieweit die Entwicklung ab 2025 mit den heutigen Zahlen belegt werden kann, ist noch zu klären.
Insgesamt muss aber mit einer Zweizügigkeit gerechnet werden, so dass die Erweiterung in
naher Zukunft anzugehen ist.
2. Im Bereich der Kinderbetreuung wird ein Bedarf für 4 Kleinkindgruppen prognostiziert. Die
Prognose (4 Gruppen) weicht von der aktuellen Bedarfsfeststellung (3 Gruppen) ab.

Der Gemeinderat nimmt dies vorläufig zur Kenntnis.

TOP 9: Erweiterung Kindergarten, Sachstand
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Christophorus-Verein seine Bereitschaft zur Übernahme
der Betriebsträgerschaft erklärt hat. Die Planung für den Neubau sowie eine Übergangslösung
sind in Bearbeitung.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 10: Erweiterung Grundschule, Sachstand
Die geplante Erweiterung der Grundschule wurde mit der Regierung hinsichtlich des
Raumprogramms abgestimmt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 11: Ausbau der OD Obbach, Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag
Die Anhörung der Beitragspflichtigen endete am 23.06.2017. Der Versand der Beitragsbescheide
war für Anfang dieses Monats vorgesehen. Aufgrund des Personalengpasses können die
Bescheide erst Anfang September versendet werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
GRin Büttner fragte nach dem Arbeitsfortschrift im Friedhof Sömmersdorf und teilte mit,
dass ein Wasserhahn an einer Zapfstelle ausgewechselt werden muss.

Euerbach, 12.07.2107
Gemeindeverwaltung