Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 15.11.2016 mit folgenden Punkten:
TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 25.10.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.
TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf Fl.-Nr. 172/7 Gem. Euerbach (Voranfrage)
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 26.07.2016 behandelt. Im Vergleich zum damaligen Entwurf wurde lediglich das geplante Pultdach durch ein Satteldach mit 24 ° Dachneigung ersetzt. Im Rahmen einer Voranfrage bittet der Bauherr um Mitteilung, ob mit einer Zustimmung der Gemeinde gerechnet werden kann. Das Bauvorhaben verstößt, soweit dies überprüfbar ist, gegen folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung. Anstelle 30 – 40 ° ist ein Satteldach mit 24 ° geplant.
- Die maximal zulässige Bauweise I/II wird nicht eingehalten (II/III).
Das Vorhaben hat sich in der Südansicht nicht verändert. In der Straße „Am Steigberg“ wurde bisher die zulässige Bauweise eingehalten.
Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden in Aussicht gestellt, vorausgesetzt die Höhenplanung entspricht den Nachbarhäusern und die Nachbarunterschriften liegen alle vor.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.-Nr. 1571/13 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat hat am 26.01.2016 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht
gestellt.Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zauser in Euerbach. Das Vorhaben verstößt
in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Bauweise
- Dachform- und Dachneigung
- Baugrenzen
- Stellung der Garage
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Fl.-Nr. 1571/5 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat hat am 26.01.2016 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zauser in Euerbach. Das Vorhaben verstößt in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Bauweise
- Dachform- und Dachneigung
- Baugrenzen
- Stellung der Garage
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.
TOP 3: 4. Änderung (Ergänzung) des Gesamtbebauungsplanes für den Gemeindeteil Sömmersdorf
Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Behandlung heute nicht erfolgen kann. Die Gründe wurden dargelegt.
TOP 4: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg IV“; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg IV“ für den Gemeindeteil Euerbach. Das Plangebiet liegt an der östlichen Gemarkungsgrenze von Euerbach und beinhaltet eine Teilfläche des bestehenden Grundstücks Fl.-Nr. 1349 der Gemarkung Oberwerrn. Die Fläche wird im Zuge der Flurneuordnungsverfahren „Oberwerrn 2“ und „Euerbach 2“ als Teilfläche der neuen Fl.-Nr. 1793 der Gemarkung Euerbach zugeschlagen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird erforderlich, um die Fläche in das Baugebiet „Am Niederwerrner Weg IV“ der Gemeinde Euerbach einzubeziehen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 5: Gemeindegebäude, Vergabe Wärmecontracting Bauhof
1) Im Zuge des Wärmecontracting übernimmt die gasuf die Planung, die Lieferung und den Einbau einer neuen Anlage zur Beheizung der Aufenthalts- und Sanitärräume im gemeindlichen Bauhof. Die neue Anlage bleibt für 10 Jahre im Eigentum der gasuf (=Vertragslaufzeit). Anschließend geht das Eigentum ohne weitere Kosten auf die Gemeinde über. Finanziert wird diese Lösung durch die Abnahme der vereinbarten Wärmemenge durch die Gemeinde über den Vertragszeitraum. Hierfür wird ein monatlicher Wärmepreis von derzeit 71,65 € netto fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Investition und Abschreibung (incl. Instandhaltung, Wartung usw.) von monatlich 195,91 € netto. Dies ergibt aktuell eine voraussichtliche Ausgabe von 3.210,67 € im Jahr bzw. 32.106,79 € in 10 Jahren. Der Wärmepreis ist an die Entwicklung der Löhne bzw. der Einkaufskosten für Erdgas gebunden und wird bei Erhöhungen entsprechend teurer. Die Vorteile der Lösung bestehen, wie bei allen Miet- oder Leasingverträgen darin, dass die Investitionssumme auf einen längeren Zeitraum verteilt wird und der Vermögenshaushalt nicht belastet wird. Während der Laufzeit fallen keine Personalkosten innerhalb der Gemeinde an.
2) Bei einer Erstellung der Anlage durch die Gemeinde ist bei einer vergleichbaren Berechnung mit folgenden Kosten zu rechnen:
Bau | 15.000 Euro | |
Planung | 2.000 Euro | |
Erdgas | 8.766 Euro | |
Wartung, Strom, Kaminkehrer | 5.550 Euro | |
Personal | 2.500 Euro | |
Gesamt netto | 33.816 Euro |
Beide Lösungen sind kostenmäßig vergleichbar sind. Die gasuf ist geringfügig günstiger.
Der Gemeinderat beschließt, den von der gasuf vorgelegten Entwurf eines Wärmelieferungs-Sondervertrages abzuschließen.
TOP 6: Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2015
Die Jahresrechnung 2014 wurde am 11.10.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anwesend waren 7 Mitglieder des Ausschusses bzw. die jeweiligen Stellvertreter. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Daniel Höfer, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar. Ein besonderes Lob des Prüfungsausschusses galt der Arbeit der Kämmerei und der Kasse. Die einzelnen Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen; die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt.
TOP 7: Feststellung der Jahresrechnung 2015 und Entlastung
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung 2015 wurde bekannt gegeben und die Anregungen aufgeklärt. Die Jahresrechnung 2015 kann deshalb festgestellt und die Entlastung erteilt werden. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt | 4.080.305,81 EUR | |
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt | 4.080.305,81 EUR | |
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt | 2.837.532,02 EUR | |
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt | 2.837.532,02 EUR | |
Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt | 6.917.837,83 EUR | |
Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt | 6.917.837,83 EUR |
Gleichzeitig wird die Entlastung erteilt.
Erster Bürgermeister Arthur Arnold war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
TOP 8: Kindergärten, Bedarfsermittlung- und feststellung
Im Moment stehen in der Gemeinde Euerbach folgende Plätze im Kindergartenbereich zur Verfügung:
KiGa Eu | KiGa Sö | KiGa Ob | Gesamt | |
Regelkinder | 50 | 28 | 28 | 106 |
Kleinkinder | 12 | 0 | 12 | 24 |
Geburtenzahlen:
Jahrgang jeweils 01.09. - 31.08. | Anzahl der Geburten |
2006/2007 | 25 |
2007/2008 | 20 |
2008/2009 | 22 |
2009/2010 | 19 |
2010/2011 | 28 |
2011/2012 | 26 |
2012/2013 | 29 |
2013/2014 | 40 |
2014/2015 | 33 |
2015/2016 | 29 |
2016/2017 | 8 |
Durchschnitt | 31 |
Aufgrund der aktuellen Geburtenentwicklung werden für den Regelbereich voraussichtlich benötigt:
2016/2017: 121 Regelplätze
2017/2018: 126 Regelplätze
2018/2019: 129 Regelplätze
Dies bedeutet für den Bereich der Regelkinder die vorhandenen Plätze um eine Gruppe mit 25 Plätzen zu erhöhen. Bei den Krippenplätzen kommen für das Betreuungsjahr
- 2015/2016 24 Plätze auf 71 mögliche Kinder (entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 34 %)
- 2016/2017 24 Plätze auf 67 mögliche Kinder (entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 35 %)
Bei der tatsächlichen Belegung mit den auswärtigen Kindergärten ist folgendes ersichtlich:
Kita-Jahr | Anzahl Geburten | tatsächliche Belegung | Besuchsquote in % |
2013/2014 | 57 | 24 | 44,44 |
2014/2015 | 63 | 27 | 42,86 |
2015/2016 | 71 | 32 | 45,07 |
2016/2017 | 67 | 33 | 49,25 |
Angesichts dieser Zahlen ist eine Erhöhung der Krippenplätze um eine weitere Gruppe mit 12 Plätzen notwendig. Die Gemeinde Euerbach plant keine Ausweisungen von neuen Baugebieten. Leerstände oder Baulücken sind in den letzten Jahren durch intensive Innenentwicklungsarbeit in vielen Fällen einer neuen Nutzung zugeführt worden. Durch den Wegzug der Amerikaner wurden gerade im Mietbereich viele neue junge Familien angesiedelt. Die aktuellen Geburten pendeln sich bei ca. 30 pro Jahr ein, hinzukommen noch ca. 8 Kinder pro Jahr durch Zuzug.
Der Gemeinderat erkennt folgenden Bedarf an:
131 Plätze für Regelkinder
36 Plätze für Kleinkinder
TOP 9: BayernWLAN, weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat am 06.09.2016 beschlossen, in jedem Gemeindeteil einen Hotspot einzurichten. Aufgrund der Diskussion in anderen Gemeinden und den vorliegenden Förderbestimmungen ist folgendes zu beachten:
- Der Hotspot muss in einer Gemeindeimmobilie eingerichtet werden. In Obbach und Sömmersdorf stehen als Immobilien
die ehemaligen Rathäuser bzw. die Feuerwehrhäuser zur Verfügung. In Euerbach kommt der Bereich um das Rathaus bzw.
um die Gemeindebücherei in Frage. Mit größeren Menschenansammlungen ist in diesen Bereichen nicht zu rechnen. - Im Gespräch mit Personen, die die Mobilfunktechnik nutzen, ist immer wieder zu hören, dass aufgrund der abgeschlossenen
Verträge keine Hotspots genutzt werden. Es stellt sich daher die Frage nach der Anzahl potentieller Nutzer und der entstehenden
Kosten. - Es fallen monatliche Kosten in Höhe von 198,51 € (ohne Bau und Installation, ohne Stromkosten) an.
- Von der Fördersumme (5.000 €) gehen die Kosten für die Beratung ( 3x 518,28 €=1.554,84 €) ab, so dass für die monatlichen
Betriebskosten ein Betrag von 3.445,16 € verbleibt. Die Förderung deckt dann den Betrieb für ca. 15 – 17 Monaten ab. Anschließend
verbleiben die laufenden Kosten von rund 200 € monatlich bei der Gemeinde. - Jugendschutz
Das Thema wurde in anderen Gemeinden diskutiert, da über Hotspot Jugendliche ohne eigenen Vertrag das Internet nutzen können.
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot des Freistaates Bayern zur Einrichtung von Hotspots (BayernWLAN) aus den vorgenannten Gründen nicht weiter zu verfolgen.
TOP 10: Antrag auf barrierefreien Internetauftritt
Bei der Gemeinde ist am 21.09.2016 ein Antrag eingegangen, der die Umgestaltung der gemeindlichen Homepage nach den Regeln der Barrierefreiheit fordert. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schweinfurt ist festzustellen, dass der Freistaat Bayern für seine eigenen Behörden keine eigenständige Regelung hat, sondern auf die Anwendung der Anlage 1 zur BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) des Bundes verweist. Den Kommunen wird die Anwendung empfohlen. Von der technischen Seite wird auf folgende Punkte hingewiesen:
- Der Umbau der aktuellen Homepage gestaltet sich technisch als sehr aufwendig. Hier müssen Änderungen am Programmcode vorgenommen
werden. Es sind Eingriffe in fast alle Funktionen der Homepage erforderlich. - Die technisch einfachste Lösung ist die Programmierung einer neuen Homepage. Hier ist mit unverbindlichen Kosten ab 2.500 € aufwärts zu
rechnen. Hinzu kommt ein erheblicher Zeitaufwand innerhalb der Verwaltung für die notwendigen Überprüfungen und Anpassungen. - Die Gemeinde betreibt derzeit 4 Seiten, die anzupassen sind. Auch nach einer Neuprogrammierung ist die Homepage nicht „barrierefrei“.
Es kann dann von einer „barrierearmen“ Homepage gesprochen werden. Die aktuelle Homepage wurde 2010/2011 neu programmiert.
Der Gemeinderat nimmt den Antrag zunächst zur Kenntnis. Das Ziel einer „barrierearmen“ Homepage wird bei der Neuprogrammierung der Homepage umgesetzt.
TOP 11: Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen
Am 08.08.2016 fand eine Begehung mit dem Barriereberater des VdK im Gemeindeteil Euerbach statt. Das Protokoll wurde dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde ist nur von einem Teil der Punkte betroffen.
Die festgestellten Gegebenheiten im Bereich der gemeindlichen Immobilien und Anlagen werden Zug um Zug abgearbeitet.
TOP 12: Anregungen und Wünsche
GR Simone Seufert gibt einen Bericht über die am 26.10.2016 stattgefundene Jahreshauptversammlung der Nachbarschaftshilfe Euerbach.
Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt
Gemeinde Euerbach
Euerbach, 21.11.2016
Gemeindeverwaltung