sanierungsgebiet

Um der Innenentwicklung einen weiteren Impuls zu geben, müssen auch finanzielle Anreize vorhanden sein. Eine Möglichkeit ist es, so genannte städtebauliche Sanierungsgebiete auszuweisen. Besitzer oder Käufer von Immobilien können dann bei Sanierungen oder Modernisierungen ihre Kosten steuerlich besser absetzen.
Deshalb hat die Gemeinde für die Altorte von Euerbach, Obbach und Sömmersdorf das dazu nötige förmliche Verfahren einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.
Der Gemeinderat hat die entsprechenden Satzungen erlassen.

Hier finden Sie die Satzungen und Lagepläne