Leerstehende Gebäude werden mit 30.000 € pro Jahr gefördert!

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2013 ein eigenes Förderprogramm zur Beseitigung von Leerständen in den Altorten Euerbach, Obbach und Sömmersdorf beschlossen. Ab 2014 werden für diesen Zweck Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € eingeplant.

Leerstand

Nach dem Beschluss des Gemeinderats ist ein Um- oder Ausbau, eine Erweiterung, eine Sanierung oder ein Abbruch für einen Ersatzbau für Wohnzwecke im Ortskern förderfähig, wenn das betreffende Gebäude vorher mindestens 6 Monate leergestanden hat. Betroffene Bauherren müssen vor Beginn der Maßnahme ihren Förderantrag mit einer Kostenschätzung bei der Gemeinde stellen. Erst wenn dieser bewilligt ist, darf begonnen werden.

Maximal vier Prozent der Investitionssumme bis
150 000 Euro, also 6000 Euro pro Anwesen, werden gefördert. Dazu gibt es eine Art Baukindergeld von zwei Prozent der Investitionssumme pro Kind, für maximal drei Kinder. Insgesamt sind pro Antragsteller also 15 000 Euro Förderung möglich. Ausbezahlt wird nur mit Nachweis, innerhalb von drei Jahren muss die Maßnahme abgeschlossen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Geb,
Zi.-Nr. 15, Tel. 09726/9155-15,

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Förderprogramm ab 2019  => pdf-Dokument (449 KB)