Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 22.07.2014 mit folgenden Punkten:

Im Hinblick auf die Tagesordnung teilte GRin Lettowsky mit, dass

- der Gemeinderat die Tagesordnung aus der Presse erfahren hat,
- der Beschlussvorschlag zu TOP 8 einseitig sei,
- sie eine Sondersitzung des Gemeinderates beantragen werde.

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 08.07.2014
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Baupläne lagen nicht vor.

TOP 3: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“ zugestimmt. Das beauftragte Büro hat nunmehr die Anhörung der hierzu erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt.

Der Gemeinderat beschließt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden. Belange der Gemeinde sind nicht berührt.

TOP 4: Friedhof Euerbach; Sanierung
Der Vorsitzende stellte unter Bezugnahme auf die durchgeführte Ortseinsicht den Sachverhalt dar. Insbesondere aus Haftungsgründen besteht bei den Wegen Handlungsbedarf. Demgegenüber steht der enorme finanzielle Aufwand.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden mit dem planenden Büro Alternativen besprochen. Für den Weg D 1 und 2 wird die Planung konkretisiert.

TOP 5: Anwesen Maurergasse 9; weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende stellte unter Bezugnahme auf die durchgeführte Ortseinsicht den Sachverhalt dar. 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird beschlossen,

- das Anwesen in der Immobilienbörse des Landkreises anzubieten,
- die Entwicklung mit den Nachbarn zu besprechen,
- eventuell baufällige Gebäude zu entfernen.

TOP 6: Gewerbegebiet Euerbach; Entwicklung
Das Gewerbegebiet Euerbach umfasst aktuell die im übersandten Luftbild dargestellten Flächen. Die planungsrechtliche Grundlage liefern der Flächennutzungsplan sowie drei Bebauungspläne. Die im Gebiet liegenden Grundstücke werden bis auf 2 Grundstücke bereits genutzt. Diese beiden Grundstücke hat die Gemeinde nunmehr von der Fam. Stock gekauft. Im Luftbild sind diese beiden Grundstücke sowie Erweiterungsflächen gekennzeichnet. Grundlage dieser Überlegungen sind Pläne von ortsansässigen Firmen zur Erweiterung. Diese positive Entwicklung kann von der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung unterstützt werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7: Gemeindeentwicklung; Seminar Gemeinderat
Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat erstmals ein Seminar in Klosterlangheim besucht. Ein derartiges Seminar ist für das Wochenende am 10. und 11.10.2104 geplant. Die Information erfolgt für die rechtzeitige Terminplanung.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 8: Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windenergieanlagen im Bereich der Gemarkung Obbach, Gemeinde Euerbach, Landkreis Schweinfurt, durch die Windpark Obbach GmbH & Co. KG, 97511 Lülsfeld;Anhörung gemäß Art. 67 Abs. 4 BayBO zur beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens Aufgrund der persönlichen Beteiligung des Vorsitzenden übernahm der Zweite Bürgermeister Ewald Schirmer den Vorsitz.

Sachverhalt:

Die Windpark Obbach GmbH & Co. KG hat am 20.12.2013 den Antrag auf immissions-schutzrechtliche Genehmigung für die im Betreff genannten WEA gestellt. Die Gemeinde wurde mit Schreiben vom 13.01.2014 als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Nachdem das Vorhaben einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf, die aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen wird, wurde die Gemeinde gleichzeitig gemäß § 36 Abs. 1 BauGB als betroffene Standortgemeinde hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens angehört.

Mit Schreiben vom 19.02.2014 hat die Gemeinde unter Vorlage des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses vom 18.02.2014 zu dem o.g. Vorhaben Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt wird.

Die Versagung des Einvernehmens wurde damit begründet, dass die Standorte von WEA und deren Abstände zur Wohnbebauung in der Bevölkerung zwischenzeitlich erhebliche Befürchtungen und Diskussionen ausgelöst und die derzeitigen rechtlichen Überlegungen alle Beteiligten verunsichert hätten.

Rechtliche Beurteilung:

Gem. § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf das gemeindliche Einvernehmen zu einem Vorhaben nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden. Da im konkreten Fall die Regelungen des § 35 BauGB (Außenbereich) Prüfungsmaßstab für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhaben sind, müssen sich die Versagungsgründe der Gemeinde aus dieser Vorschrift ergeben.

Die o.g. Begründung der Gemeinde findet ihre Grundlage nicht in der Vorschrift des § 35 BauGB.

Die Prüfung des Antrages im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hat nach Mitteilung des Landratsamtes ergeben, dass das Vorhaben unter Einhaltung entsprechender Nebenbestimmungen den hier einschlägigen Vorschriften des § 35 BauGB entspricht und diesem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen.  Dies gilt insbesondere für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie für Belange des Naturschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 BauGB).

Das Landratsamt Schweinfurt beabsichtigt daher, das gemeindliche Einvernehmen gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO im Rahmen einer Genehmigung des beantragten Vorhabens zu ersetzen. Das Schreiben des Landratsamtes dient auch als Anhörung gem. Art. 67 Abs. 4 BayBO.

Das Landratsamt bittet die Gemeinde aus den vorgenannten Gründen um Überprüfung der Entscheidung vom 18.02.2014.

Stellungnahme:

Die Gemeindeverwaltung schließt sich der Rechtsaufassung des Landratsamtes an. Die Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde stets an den rechtlichen Grundlagen ausgerichtet. Der Beschluss vom 18.02.2014 weicht hinsichtlich seiner Begründung von dieser Praxis ab und gründet sich auf politische Überlegungen. Aus Sicht der Verwaltung kann daher nur die Erteilung des Einvernehmens vorgeschlagen werden.

Aussprache:

Im Rahmen der Aussprache wurden zahlreiche Anfragen aus dem Gremium beantwortet. Insbesondere wurde die Vollständigkeit der vom Landratsamt vorgelegten Unterlagen angezweifelt und nachgefragt, ob die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und Immissionsschutzbehörden vorliegen bzw. von der Verwaltung eingesehen wurden. Die unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen wurden ausgetauscht.

Beschluss:

Auf Antrag von GR Lettowsky wird beschlossen, den TOP 8 der öffentlichen Sitzung in einer Sondersitzung des Gemeinderates zu behandeln (Der Antrag wurde abgelehnt).

Erster Bürgermeister Arthur Arnold war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 18.02.2014. Das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Verfahrens wird erteilt.

Erster Bürgermeister Arthur Arnold war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Auf Antrag wird vermerkt, dass GRin Lettowsky gegen diesen Beschluss gestimmt hat (Art. 54 Abs. 1 GO).

TOP 9: Anregungen und Wünsche
GR Guggenbichler regte an, in der OD Euerbach Radarmessungen durchzuführen. Ferner schlug sie unter Vorlage des Gochsheimer Jahreskalenders die Herausgabe eines derartigen Kalenders in Euerbach vor.

Der Vorsitzende wies auf die Terminschwierigkeiten für den Waldbegang hin. Weiterhin gab er bekannt, dass eine Informationsveranstaltung zum Thema SuedLink durchgeführt wurde. Die Anteil der Bürgerbeteiligung am Windpark Obbach wurde auf 22 % erhöht.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 24.07.2014
Gemeindeverwaltung