Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Rundgang in Euerbach
Der Vorsitzende begrüßte das Gremium im Bereich Dorfgemeinschaftshaus. Der Gemeinderat besichtigte folgende Projekte:

-         Gemeindebücherei, Dorfgemeinschaftshaus
-         Alter und neuer Friedhof (Büsche, Wege)
-         Anwesen Maurergasse 9
-         Spielplatz Sportheim und Pausenhof Grundschule

Anschließend wurde die Sitzung im Sitzungssaal fortgesetzt.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 24.06.2014
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen
a) Nutzungsänderung eines Kellerraumes als Unterrichtsraum für Yogakurse auf Fl.-Nr. 453/1 Gem. Obbbach
Die Antragstellerin plant die Umnutzung eines Kellerraumes zum Unterrichtsraum für Yogakurse mit max. 6 Teilnehmern. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Beetäcker“ und entspricht dessen Festsetzungen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Änderung Garagendach, Anbau eines Schuppens und Errichtung eines Sichtschutzes auf Fl.-Nr. 186/4 Gem. Sömmersdorf
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weihergraben“ und widerspricht dessen Festsetzungen hinsichtlich der Dachneigung (Garagendach), der Dachform- und neigung (Schuppen) und der Höhe (Sichtschutz).

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

c) Einrichtung einer Familienwohngruppe in ein bestehendes Wohngebäude auf Fl.-Nr. 791 Gem. Obbach
Der Bauherr plant die Einrichtung der o.g. Wohngruppe im bestehenden Wohngebäude. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Heimbach“ werden eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“ der Gemeinde Poppenhausen
Das Büro für Bauwesen Matthias Kirchner hat im Auftrag der Gemeinde Poppenhausen den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“ zur Stellungnahme übersandt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Mischgebietsfläche in eine Sonderfläche Einzelhandel umgewandelt. Hierdurch soll die Ansiedlung eines Netto-Marktes ermöglicht werden.

Der Gemeinderat beschließt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden. Belange der Gemeinde sind nicht berührt.

TOP 5: Breitbandausbau; Vergabe Dr. Först Consult
Die Sicherstellung einer ausreichenden Breitbandversorgung ist eine ständige Aufgabe der Gemeinde. Bei einer Überprüfung der aktuellen Geschwindigkeiten hat sich ergeben, dass ein Bedarf an Nachbesserung besteht und eine Förderung nach dem Bayerischen Hochgeschwindigkeits-Förderprogramm möglich ist. Das Förderverfahren ist jedoch sehr aufwändig, so dass der größte Teil der Kommunen Fachbüros einschaltet. Hierfür wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000 € gezahlt, der auf die spätere Förderung angerechnet wird.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an das Büro Dr. Först Consult nach dem Angebot vom 14.06.2014 (4.165 €).

TOP 6: Zuwendungsantrag VfL Euerbach; Beregnungsanlage
Der VfL Euerbach stellt für den Kauf einer neuen Beregnungsanlage am Sportgelände einen Zuwendungsantrag. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 15.755,60 €.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem VfL Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investitionskosten (= 787,80 €) gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2014, die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden.

TOP 7: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende kündigte an, dass Ende Juli eine Verkehrsschau mit dem Landratsamt und der Polizei stattfinden wird.

GRin Jakob fragte nach, wie es mit der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ortsdurchfahrt Euerbach weitergeht.

GR Hutter bat um Veröffentlichung eines Hinweises im Gemeindeblatt, dass es sich bei dem Wirtschaftsweg zwischen Obbach und Sömmersdorf um einen landwirtschaftlichen Weg handelt, der auch für Radfahrer und Spaziergänger zugelassen ist.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach

Euerbach, 10.07.2014

Gemeindeverwaltung