Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2014 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Sanierung Rathaus; Feuchtigkeit im Außenputz
Der anwesende Architekt, Herr Schmitz, erläuterte dem Gremium das Schadensbild und die Lösungsmöglichkeiten. Die voraussichtlich anfallenden Kosten wurden mit ca. 16.000 € dargestellt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Die vorgeschlagene Sanierung wird durchgeführt, sofern die Haushaltsmittel vorhanden sind.

TOP 2: Gemeindewald; Bewirtschaftungsgrundsätze
Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende den zuständigen Revierförster Herrn Müller, der die maßgeblichen Grundsätze bei der Waldbewirtschaftung darstellte. Trotz ausreichender Information gibt es Selbstwerber, die gegen diese Grundsätze verstoßen. Im Wiederholungs-fall werden diese Personen vom Holzbezug ausgeschlossen. Herr Müller wurde darauf hingewiesen, dass diese Grundsätze auch von den gewerblichen Dienstleistern einzuhalten sind.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 3: Anerkennung der Niederschrift vom 27.05.2014
Der Vorsitzende gab den Antrag von GRin Lettowsky zur Korrektur der Niederschrift bekannt. Nach seiner Meinung gibt die Niederschrift den Verlauf der Sitzung zutreffend wieder.

Die Niederschrift wird in der übersandten Fassung anerkannt.

TOP 4: Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten
Mit Beschluss vom 06.05.2014 hat der Gemeinderat beschlossen, den ersten Bürgermeister Arthur Arnold mit Wirkung vom 07.05.2014 in jederzeit widerruflicher Weise zum Standesbeamten mit beschränktem Aufgabenbereich zu bestellen. Der beschränkte Aufgabenbereich bezieht sich alleine auf die Vornahme von Eheschließungen. Mit der am 07.05.2014 ausgehändigten Bestellungsurkunde wurde der beschränkte Aufgabenbereich aber auch auf die Begründung von Lebenspartnerschaften ausgedehnt. Der Vollzug geht somit über den Gemeinderatsbeschluss hinaus. Dieser Fehler ist durch eine nochmalige Beschlussfassung zu korrigieren.

Unter Vorsitz des 2. Bürgermeisters Ewald Schirmer beschließt der Gemeinderat, dass der

Erste Bürgermeister Arthur Arnold

in jederzeit widerruflicher Weise mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Euerbach bestellt wird. Die Bestellung beschränkt sich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften.

TOP 5: Ehrungen von Gemeindebürgern
Der Vorsitzende unterrichtete das Gremium ausführlich über die Vorgehensweise bei Ehrungen und bei besonderen Anlässen. Die auf den jeweiligen Anlass zugeschnittene Form der gemeindlichen Anerkennung hat sich bewährt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 6: Umgestaltung Pausenhof und Spielplatz Sportheim
Zu Beginn der Sitzung informierte GRin Seufert anhand von Bildern über die am vergangenen Wochenende am Spielplatz geleistete Arbeit. Der Vorsitzende erläuterte beide Projekte anhand der Kostenschätzung der Ochsenfurter Spielbaustelle. Die vorgesehenen Haushaltansätze werden trotz Einsparungen (ca. 6.000 €) nicht ausreichen. Insgesamt ist mit Ausgaben von ca. 18.000 € zu rechnen. 

Der Gemeinderat stimmt beiden Maßnahmen und den dargestellten Änderungen zu. Entstehende überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

TOP 7: Antrag eines Gemeindebürgers; Bestellung eines Behindertenbeauftragten und Umsetzung Barriereatlas
Ein Gemeindebürger hat die Bestellung eines Behindertenbeauftragten sowie die Unterstützung bei der Umsetzung eines Barriereatlases gestellt. Beide Anträge wurden mit der Beschlussvorlage ausführlich erläutert.

Die Anträge auf Bestellung eines Behinderten-beauftragten bzw. die Unterstützung bei der Umsetzung eines Barriereatlases werden mit folgenden Begründungen abgelehnt:

Die Bestellung eines Behindertenbeauftragten ist nicht erforderlich, da dies eine dauerhafte Aufgabe der Gemeinde ist und sich bereits verschiedene örtlichen Einrichtungen (Seniorenbeirat, Nachbarschaftshilfe, VdK) um diese Thematik kümmern.

Die Unterstützung bei der Umsetzung des Barriereatlases kann derzeit nicht gewährt werden, da der Antragsteller diesen Begriff nicht definiert hat.

TOP 8: Kindergärten; Bedarfsermittlung für Kleinkindgruppen
Aufgrund der Mitteilung, dass die Kleinkindplätze nicht ausreichen, wurde eine Bedarfserhebung durchgeführt. Diese wurde in der Weise durchgeführt, dass den Eltern der in Frage kommenden Kinder ein Fragebogen mit der Bitte um Beantwortung übersandt wurde. Gleichzeitig wurde mit den beiden Trägern in Euerbach und Obbach abgeklärt, wie sich die konkrete Anmeldesituation zu unterschiedlichen Zeitpunkten darstellt.

Elternumfrage
Die Beteiligung der Eltern war nach Jahrgängen sehr unterschiedlich.

Juli bis Dezember 2011: 12 Kinder, 4 Rückmeldungen 2012: 25 Kinder, 8 Rückmeldungen 2013: 26 Kinder, 18 Rückmeldungen Januar bis März 2014: 6 Kinder, 3 Rückmeldungen

Die geringe Resonanz bei den beiden ersten Jahrgängen dürfte darauf zurück zu führen sein, dass die meisten Kinder bereits einen Platz haben. Ein konkreter Bedarf und Abgleich mit den zur Verfügung stehenden Plätzen kann aus diesen Zahlen nicht entnommen werden.

Trägerumfrage
01.09.2014: Im Kindergarten Obbach sind von den 12 Plätzen 11 fest belegt, so dass noch ein freier Platz vorhanden ist. Im Kindergarten Euerbach liegen 7 Anmeldungen vor; nur 5 Kinder können aufgenommen werden. Unter dem Strich fehlt gemeindeweit zu diesem Termin ein Platz.

01.01.2015: Im Kindergarten Obbach stehen zu diesem Termin 5 Plätze zur Verfügung. Im Kindergarten Euerbach kann 1 Kind aufgenommen werden; 4 Kinder können nicht berücksichtigt werden. Auf die Gemeinde betrachtet kann der Bedarf durch beide Einrichtungen gedeckt werden.

01.09.2015: Im Kindergarten Obbach stehen 7 Plätze zur Verfügung. Im Kindergarten Euerbach kann ein Kind nicht berücksichtigt werden. Auf die Gemeinde betrachtet kann der Bedarf durch beide Einrichtungen gedeckt werden.

Ergebnis:

Die Bedarfsermittlung ist auf die Gemeinde, nicht auf den Wohnort, abzustellen. Lediglich zum 01.09.2014 ergibt sich eine geringfügige Unterdeckung von einem Platz. Da die qualifizierte Tagespflege zur Bedarfsabdeckung herangezogen werden kann, ergibt sich als Ergebnis, dass der ermittelte Bedarf durch die vorhandenen Einrichtungen abgedeckt wird.

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Bedarf an Plätzen in den Kleinkindgruppen bis September 2015 durch die vorhandenen Einrichtungen gedeckt ist.

TOP 9: Kindergarten Euerbach; 2. Rettungsweg
Der Gemeinderat wurde mit der Beschlussvorlage ausführlich über den Sachverhalt unterrichtet. Zwischenzeitlich ist die Kirchenstiftung in der Lage ihren Eigenanteil zu tragen.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 10: Anregungen und Wünsche
GR Weiß fragte nach, ob die Wurzeln der im Friedhof entfernten Thuja-Hecken im Boden verbleiben.

2. Bürgermeister Schirmer wies darauf hin, dass die Reparatur der Friedhofsmauer in Obbach bisher nicht erfolgte, da der Bauhof zur Zeit personell unterbesetzt ist.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Eintragung einer Grundschuld im Sanierungsgebiet Euerbach zugestimmt. Die vom Architekten Schmitz im Bereich der Gemeindebücherei und Nachbargebäude geleistete Arbeit wird vorläufig nach Stundensätzen mit einem Betrag von rund 10.000 € ausgeglichen. Gleichzeitig wurde das vorgelegte Honorarangebot bei der Weiterführung der Maßnahme akzeptiert.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 26.06.2014
Gemeindeverwaltung