Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 10.07.2018 mit folgenden Punkten:

TOP 01    Anerkennung der Niederschrift vom 26.06.2018
Beschluss:
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 02    Obbacher Rathaus, Eingangsüberdachung
Der Gemeinderat hat sich bereits bei der letzten Sitzung mit diesem Thema beschäftigt.
Herr Schmitz stellte bei der Sitzung seine Planung vor und erläuterte die Gründe, die für diese
Lösung mit Stützen sprechen. Eine Befestigung an der Wand scheitert aus statischen Gründen
bzw. ist nur mit einem hohen Kostenaufwand zu realisieren.

Die Dorferneuerung Obbach hat sich aus gestalterischen Gründen gegen die Lösung
mit Stützen ausgesprochen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Das Projekt wird derzeit nicht weiterverfolgt.

TOP 03    Erschließung des Gewerbegebiets "Südlich der B 303", Anerkennung der Planung
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Kirchner begrüßen. Herr Kirchner stellte die
Planung für die Erschließungsstraße vor. Er betonte, dass die Straße als Ganzes zu planen
ist, auch wenn diese in Bauabschnitten umgesetzt wird. Beim Bau des Kreisverkehrs wird
eine Teilstrecke realisiert, damit der Vollsortimenter erschlossen ist.

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Planung an.
 
TOP 04
Gewerbegebiet "Südlich der B 303", Ablösung der Erschließungsbeiträge
Aufgrund der feststehenden Kosten für den Bau des Kreisverkehrs und der südlichen
Erschließungstraße können die zukünftig festzusetzenden Erschließungsbeiträge
berechnet werden.

Die Gewerbetreibenden verlangen bei der Geschäftsanbahnung aussagekräftige Informationen
hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge. Eine Ablösung des Erschließungsbeitrages bietet
sich an, um den Interessierten einen genauen Preis zu nennen und möglichst bald eine
Einnahme für die Gemeinde zu erzielen.

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Richtlinie für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im
Gewerbegebiet „Südlich der B 303“ an.

TOP 05    Gewerbegebiet "Am Niederwerrner Weg II", Ablösung des Erschließungsbeitrages
Aufgrund der feststehenden Kosten für den Bau der nördlichen Erschließungsstraße können
die zukünftig festzusetzenden Erschließungsbeiträge berechnet werden.

Die Gewerbetreibenden verlangen bei der Geschäftsanbahnung aussagekräftige Informationen
hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge. Eine Ablösung des Erschließungsbeitrages bietet
sich an, um den Interessierten einen genauen Preis zu nennen und möglichst bald eine
Einnahme für die Gemeinde zu erzielen.

Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Richtlinie für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im
Gewerbegebiet „Am Niederwerrner Weg II“ an.

TOP 06    Vorlage der Jahresrechnung 2017
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Eck, den zukünftigen Kämmerer, begrüßen.

Herr Eck stellte in einer ausführlichen Präsentation das Ergebnis der Jahresrechnung vor.
Neben der Entwicklung des Haushaltes stellte er die Entwicklung bei verschiedenen Kennziffern
dar (Schulden, Rücklagen,usw.).

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis.

TOP 07    Freiwillige Feuerwehren, zusätzliches Alarmieruns-Benachrichtigung-System
In der Anlage wird das Schreiben des Kreisbrandrates vom 14.02.2018 übersandt. Der Landkreis
Schweinfurt ermöglicht den Gemeinden die grundsätzlich kostenfreie Nutzung für die Freiwilligen
Feuerwehren.

Für die Gemeinden entfallen die Anschaffungskosten für Funkgeräte und Funk-Gateways. Es
fallen lediglich die Grund- und Nutzungsgebühren an.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Nutzung der vom Landkreis angebotenen Alarmierungsmöglichkeit zu.

TOP 08    Bauplangenehmigungen
a) Errichtung einer Stützmauer und eines Nebengebäudes auf Fl.-Nr. 825/1 Gem. Obbach
(Eisfeldstr. 7)

Die Bauherren beabsichtigen zur Sicherung des Hanggrundstückes auf der nördlichen Seite die
Errichtung einer Stützmauer. Bei dieser Gelegenheit soll ein bisher bestehendes Nebengebäude
neu errichtet werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heimbach“ und widerspricht
folgenden Festsetzungen:

- Überschreitung der Baugrenze
- Erdbewegungen und Terrassenmauern über 1,40 m unzulässig
- eventuell Dachneigung und Dachform Nebengebäude.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

TOP 09    Städtebauliche Sanierungsgebiete, Anzeige von Bautätigkeiten
a) Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus auf Fl.-Nr. 28 Gem. Euerbach
(Hauptstr. 15)
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus
geplant sind. Insbesondere ist die Sanierung Sanitär, Heizung, Elektro sowie die komplette
Innensanierung vorgesehen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

TOP 10    Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende wies auf die Broschüre „DorfGrünGestalten“ hin.

GR Thomas Arnold warb für den Besuch der School’s-Out-Party am 27.07.2018.

GRin Büttner fragte nach, wann die Arbeiten im Friedhof Sömmersdorf beginnen.


Gemeinde Euerbach
Euerbach, 12.07.2018
Gemeindeverwaltung