Sitzung am 09.01.2018

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 09.01.2018 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.12.2017 

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2016 

Die Jahresrechnung 2016 wurde am 20.11.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anwesend waren 4 Mitglieder des Ausschusses bzw. die jeweiligen Stellvertreter.

Die Prüfung wurde stichprobenweise durchgeführt und erstreckte sich auf die in der Niederschrift aufgeführten Bereiche. Aufgetretene Fragen wurden direkt beantwortet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Höfer, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar. Die einzelnen Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen, die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt.

TOP 3: Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wurde bekannt gegeben. Die Jahresrechnung 2016 kann deshalb festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt4.278.751,77 EUR
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt4.278.751,77 EUR
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt2.260.503,87 EUR
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt2.260.503,87 EUR

 

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt6.539.255,64 EUR
Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt6.539.255,64 EUR

  

Gleichzeitig wird die Entlastung erteilt.

TOP 4: Informationssicherheit, Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Erstellung von Informationssicherheitssystemen und gemeinsame Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten

GRin Lettowsky stellte den Antrag auf Vertagung der Behandlung, da die Vereinbarung nicht vorgelegt wurde und Unklarheiten hinsichtlich der Kostenverteilung bestehen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Gemeinderat wurde bereits über die Auswirkungen des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) informiert. In einem ersten Schritt wurde am 06.09.2016 der Auftrag für entsprechende Softwareprodukte an die Fa. komuna vergeben.

Innerhalb der Allianz Oberes Werntal wurde in diesem Zusammenhang nach weiteren Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit staatlicher Unterstützung gesucht. Folgende Aufgaben sollen gemeinschaftlich gelöst werden:

  • Entwicklung der Informationssicherheitskonzepte 
  • Beauftragung/Einsetzung eines Informationssicherheitsbeauftragten

Die Gemeinde Poppenhausen hat die Federführung übernommen. Die Situation stellt sich nun für 3 Jahre (2018-2020) wie folgt dar:

Ausgaben: 193.922,40 € 
Zuschuss: 90.000,00 € 
Zu verteilender Aufwand: 103.922,40 €

Die Verteilung der ungedeckten Kosten erfolgt nach dem Schlüssel 20% für die Einrichtungen und 80% für die EDV-Arbeitsplätze. Für die Gemeinde Euerbach ergibt sich dann ein Betrag in Höhe von 7.859,68 €. Die Regierung fordert in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Vereinbarung.

Im Rahmen der Aussprache wurde der Vereinbarungstext bekanntgegeben. Ferner wurden die Grundlagen der Kostenverteilung erläutert.

Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Vereinbarung an.

TOP 5: Friedhof Sömmersdorf 

a) Erneuerung einer Treppe 

Die Treppe im Friedhof Sömmersdorf wurde bereits vom Bauhof saniert. Bei einer Ortseinsicht durch die örtlichen Gemeinderäte wurde eine Verbesserung der Situation angeregt.

Nach den Angeboten der Fa. Schneider, Schleerieth, liegen die Kosten für den Ausbau der alten Stufen sowie dem Einbau neuer Stufen sowie dem Austausch der Abdeckplatten bei ca. 10.306,23 € brutto. Da die Kosten auf Stundensätzen basieren, kann es Abweichungen von der Angebotssumme geben.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Schneider, Schleerieth, nach den Sätzen der Angebote vom 23.11 und 30.11.2017.

b) Sanierung Kreuzfigur 

Für die Sanierung der Kreuzfigur bietet die Fa. Schneider mit Angebot vom 23.11.2017 folgende Lösungen an:

1. Christusfigur aus Betonwerkstein: abgebrochenen Fuß mit Steinersatz ergänzen und nachmodellieren. Rostige Armierung behandeln und beschichten. Preis 833 € brutto.

2. Kreuz und Figur schonend mit HDR reinigen, größere Fehl- und Schadstellen an den Sockelsteinen mit Steinersatz ergänzen und Oberflächen angleichen. Nach Möglichkeit Risse schließen. Sockelinschrift neu ausmalen. Gerüstauf- und abbau. Preis ca. 1.281 € brutto.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Schneider, Schleerieth, zum Preis von ca. 1.281 € (Lösung 2).

TOP 6: Erweiterung der Grundschule Euerbach 

a) Information über Fördermöglichkeiten 

Am 12.12.2017 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderung statt.

Die Regierung errechnet eine zuschussfähige Fläche von 755 qm (1.400-645). Bei einem Kostenrichtwert von 3.957 €/qm ergibt dies zuschussfähige Kosten in Höhe von knapp 3 Mio €. Bei einem Fördersatz von 55 bis 60 % liegt der Zuwendungsbetrag bei 1,65 bzw. 1,8 Mio €. Für die große Lösung (4,5 Mio €) ergeben sich ungedeckte Kosten von 2,85 bis 2,7 Mio €. Bei der kleinen Lösung (2,5 Mio €) liegen diese bei 700.000 bis 850.000 €.

Im Verlauf der Aussprache hat sich ein Klärungsbedarf hinsichtlich der auf die Gemeinde entfallenden Eigenanteile ergeben. Der Umsetzung der großen Lösung steht der Gemeinderat aufgrund der hohen Eigenanteile skeptisch gegenüber.

b) Anwendung der Vergabeverordnung 

Bei dem Gespräch wurde auch auf die Einhaltung der Vergabeverordnung hingewiesen. Die Vergabeverordnung (VgV) ist am 16.04.2016 in Kraft getreten. Die VgV ist bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. Architektenleistungen) anzuwenden, wenn der Schwellenwert von 221.000 € netto überschritten wird. Dies ist bei beiden Lösungen der Fall.

Die VgV sieht die Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Hierbei bedienen sich Kommunen der Mitarbeit von geeigneten Büros. Die Verwaltung wird prüfen, welche Büros zur Verfügung stehen. Vor der Einleitung des Verfahrens muss der Gemeinderat die Entscheidung treffen, welche Lösung zur Ausführung kommen soll. 

TOP 7: Neubau Kindergarten 

a) Information über Fördermöglichkeiten 

Am 12.12.2017 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderung statt.

Die Regierung rechnet dem Kindergarten einen Flächenanteil von rund 58% zu. Die restliche Fläche entfällt auf die Tagespflege. Der Fördersatz liegt 55 bis 60 %. Sofern der Bedarf für eine weitere Kleinkindgruppe festgestellt wird, verbessert sich der Flächenanteil zugunsten des Kindergartens.

b) Anwendung der Vergabeverordnung 

Bei dem Gespräch wurde auch auf die Einhaltung der Vergabeverordnung hingewiesen. Die Vergabeverordnung (VgV) ist am 16.04.2016 in Kraft getreten. Die VgV ist bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. Architektenleistungen) anzuwenden, wenn der Schwellenwert von 221.000 € netto überschritten wird. Ob dieses Verfahren erforderlich ist, muss noch genauer geprüft werden.

Die VgV sieht die Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Hierbei bedienen sich Kommunen der Mitarbeit von geeigneten Büros. Die Verwaltung wird prüfen, welche Büros zur Verfügung stehen. Vor der Einleitung des Verfahrens muss der Gemeinderat die Entscheidung treffen, welche Lösung zur Ausführung kommen soll.

c) Auftragsvergabe über orientierende Schadstoffuntersuchung 

Für das Objekt ist die Durchführung der vorgenannten Untersuchung erforderlich, damit bei der Durchführung der Abbrucharbeiten Überraschungen nach Möglichkeit vermieden werden. Der Kostenaufwand liegt nach der Kostenschätzung bei einem Betrag von 2.547,56 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die orientierende Schadstoffuntersuchung an das Büro Keller, Kürnach. Grundlage ist das Angebot vom 21.11.2017 mit einem Aufwand von ca. 2.547,56 €.

d) Auftragsvergabe Objektplanung Rückbauarbeiten 

Die Ingenieurleistungen zur Objektplanung Schadstoffrückbau/Abbruchbegleitung und Überwachung erfordern den Einsatz eines geeigneten Büros. Das Büro Keller, Kürnach, hat ein Angebot in Höhe von 11.662 € vorgelegt.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für diese Arbeiten an das Büro Keller, Kürnach. Grundlage ist das Angebot vom 21.11.2017 mit einem Aufwand von ca. 11.662 €.

TOP 8: Rats- und Bürgerinformationssystem 

Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung wurde die Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für sinnvoll erachtet. Mit Mail vom 17.11.2017 wurden die Links zu verschiedenen Anbietern übersandt.

Ratsinformationssystem 

Das RIS beinhaltet die Erstellung der Tagesordnung und der Beschlussvorlagen einschließlich Anlagen. Zusätzlich werden die Protokolle eingestellt. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt. Der Vorteil besteht darin, dass die Informationen für den Gemeinderat ort- und zeitunabhängig zur Verfügung stehen. Es wird nur noch die Sitzungsladung mit Tagesordnung in Papierform übersandt.

Bürgerinformationssystem 

Der Bürger kann sich Informationen über geplante Sitzungen bzw. Protokolle bereits stattgefundener Sitzung holen. Daneben stehen Infos zu den Gemeinderatsmitgliedern und zu den Ausschüssen zur Verfügung.

Der Gemeinderat wurde über die vorliegenden Angebote unterrichtet. Diese werden nunmehr ihre Lösungen der Verwaltung vorstellen. Anschließend wird ein Vergabevorschlag vorgelegt.

TOP 9: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 

Der Gemeinderat hat sich am 21.03.2017 mit diesem Thema befasst.

Nachdem eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms abgelehnt wurde, erfolgt nunmehr eine Förderung durch den Freistaat Bayern. Mit Schreiben vom 11.12.2017 wurde ein Zuschuss bis zur Höhe von 8.282,06 € (40%) in Aussicht gestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen max. 20.705,16 € betragen. Die Errichtung der Ladestationen ist am Rathausparkplatz vorgesehen, da hier die kostengünstigste Lösung realisiert werden kann.

Bei der Aussprache wurden erneut Bedenken gegen den vorgesehenen Standort erhoben. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird kritisch gesehen.

Der Gemeinderat beschließt, eine Entscheidung bis zur Vorlage der geprüften Angebote zurückzustellen.

TOP 10: Bauplangenehmigungen 

a) Errichtung einer elektrischen Schnellladestation mit Überdachung auf Fl.-Nr. 212/2 Gem. Euerbach (Oberwerrner Weg 10) 

Das Bauvorhaben ist am 02.01.2018 eingegangen. Der Bauherr wurde aufgefordert, die Abweichungen vom Bebauungsplan zu beheben bzw. begründete Anträge auf Erteilung von Befreiungen zu stellen. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Die Behandlung wird daher zurückgestellt. 

TOP 11: Anregungen und Wünsche 

GRin Büttner fragte nach, ob Überlegungen zur Unterbringung einer Kinderkrippe in der alten Schule Sömmersdorf bestehen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt!

Gemeinde Euerbach Euerbach, 11.01.2018 Gemeindeverwaltung