Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 26.09.2017 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.09.2017
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Kindergärten, Bedarfsermittlung- und feststellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2016 den Bedarf wie folgt festgestellt:

Kleinkinder:    36 Plätze
Regelkinder:   131 Plätze

Aufgrund der Überprüfung der Einwohnerentwicklung durch das Büro Fruhmann ergibt
sich im Kleinkindbereich bereits aktuell der Bedarf für 4 Gruppen. Für 3 Gruppen bzw. 36
Plätze ist der Bedarf bereits festgestellt; es bestehen 2 Gruppen mit 24 Plätzen.

Die Bedarfsnotwendigkeit einer weiteren Gruppe mit 12 Plätzen hat auch eine Rücksprache
mit den Betriebsträgern bestätigt.

Der Gemeinderat erkennt folgenden Bedarf an:

131 Plätze für Regelkinder
  48 Plätze für Kleinkinder

TOP 3: Kindergarten Euerbach, Sachstand

Am 29.08.2017 fand bei der Regierung von Unterfranken ein Gespräch hinsichtlich der Förderung
der auf dem Grundstück Hauptstr. 42 geplanten Baumaßnahme „Offene Ganztagsschule und Kindergarten“ statt.

Als Ergebnis des Gesprächs können folgende Punkte festgehalten werden:

1. Bau des Kindergartens auf dem Grundstück Hauptstr. 42.

2. Bei einer zügigen Antragstellung und Aufnahme in das Sonderförderprogramm des Bundes
    kann mit einer Zuwendung für den Kindergarten mit max. 90 % gerechnet werden.

Der Christophorus-Verein wünscht als zukünftiger Betriebsträger, dass im neuen Kindergarten die
Kleinkindgruppen und im bestehenden Kindergarten die Regelgruppen untergebracht werden. Dieser
Wunsch wird derzeit in förderrechtlicher Hinsicht mit der Regierung abgeklärt.

Das Arch.-Büro Schmitz entwickelt derzeit erste Überlegungen für die Umsetzung. Mit einem Ergebnis
kann frühestens zur nächsten Sitzung am 17.10. gerechnet werden. Bei der Aussprache wurde nach
den Gründen gefragt, die dazu führen, dass die Kleinkindgruppen im neuen Kindergarten untergebracht werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 4: Grundschule Euerbach, Sachstand
Am 29.08.2017 fand bei der Regierung von Unterfranken ein Gespräch hinsichtlich der Förderung der auf
dem Grundstück Hauptstr. 42 geplanten Baumaßnahme „Offene Ganztagsschule und Kindergarten“ statt.

Als Ergebnis des Gesprächs können folgende Punkte festgehalten werden:

1. Bau der für die Offene Ganztagsschule benötigten Räume auf dem Schulgrundstück
(organisatorischer und inhaltlicher Zusammenhang mit der Grundschule)

2. Bau des Kindergartens auf dem Grundstück Hauptstr. 42.

Auf dem Schulgelände sind neben den benötigten Klassenzimmern die Räume für die Offene
Ganztagsschule unterzubringen. Dies kann voraussichtlich in einem Neubau parallel zur Auenstraße erfolgen.
 
Das Arch.-Büro Schmitz entwickelt derzeit erste Überlegungen für die Umsetzung. Mit einem Ergebnis kann
frühestens zur nächsten Sitzung am 17.10. gerechnet werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 5: B 303, Bau Kreisverkehr, Sachstand
Bei der Sitzung am 22.08.2017 wurde bereits über die Verzögerungen beim Bau des Kreisverkehrs berichtet.

Das beauftragte Fachbüro hat bei seiner Begehung am 22.08.2017 südlich der B 303 (im Bereich des
Baufeldes der erforderlichen Umfahrungsstrecke) zwei Feldhamsterbauten gefunden. Nachdem das
Maisfeld abgeerntet wurde, wurde ein weiterer Bau gefunden.

Das Büro hat mitgeteilt, dass bei der Nachkontrolle Anfang September einer der im August gefunden
Bauten deutliche Aktivitätsspuren aufweist. Der Bau ist jetzt aber von innen verschlossen. Nach
Angaben des Büros kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich hier ein Tier zur Winterruhe begeben
hat.

Für das weitere Verfahren bedeutet dies eine erhebliche Zeitverzögerung, da nunmehr eine Umsiedlung
vorgenommen werden muss. Hierfür ist allerdings die Winterruhe abzuwarten, die im April kommenden
Jahres endet.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 6: Gemeinde Geldersheim, 3. Änderung Flächennutzungsplan
Mit Mail vom 04.09.2017 hat das Büro Neisser, Bad Kissingen, den o.g. Plan im Rahmen der
Nachbarbeteiligung zur Stellungnahme übersandt.

Die Änderung umfasst folgende Punkte:

1. Ausweisung von gemischten Bauflächen im nördlichen Bereich (ca. 3 ha)
2. Ausweisung von Wohnbauflächen im nördlichen Bereich (ca. 6 ha)
3. Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft (ca. 5,9 ha)
4. Übernahme von Ausgleichsflächen aus der Flurbereinigung

Die Neuausweisungen im Norden werden zu 2/3 durch die Aufgabe der Bauflächen im Süden
kompensiert. Der ursprüngliche Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1990.

Belange der Gemeinde Euerbach werden nicht berührt. Einwände werden nicht erhoben.

TOP 7: Friedhof Sömmersdorf, Kündigung des Vertrages durch die Fa. Meder
Mit Vertrag vom 28.11.1985 wurden der Fa. Meder die öffentlichen Arbeiten im Friedhof Euerbach
übertragen. Der Vertrag wurde 1997 von den Preisen angepasst.

Mit Schreiben vom 04.09.2017 hat die Firma den Vertrag fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt
und darauf hingewiesen, dass die Preise nicht mehr aktuell sind.

Der Gemeinderat nimmt die Kündigung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Durchführung der Arbeiten weitere Angebote einzuholen.

TOP 8: Interkommunale Allianz Oberes Werntal, Information
Der Vorsitzende stellte die Informationen der Allianz dar. Hervorzuheben ist die gemeinsame
Teilnahme der Musikkapellen und Trachtenvereine am diesjährigen Oktoberfestumzug.

TOP 9: SuedLink, Sachstand
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand(Mail der Kanzlei Vocke und Kollegen) informiert.

TOP 10: Bauplangenehmigungen
a) Sanierung Wohnhaus auf Fl.-Nr. 51 Gem. Obbach (Schweinfurter  Str. 11)
Die Eigentümer des o.g. Wohnhauses haben mitgeteilt, dass sie umfassende Sanierungsmaßnahmen
planen. Das Anwesen liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet „Innenbereich Obbach“.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu.

TOP 11: Städtebauliche Maßnahme Sömmersdorf
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 22.08.2017
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.08.2017 den Satzungsbeschluss gefasst. Das Landratsamt
Schweinfurt hat festgestellt, dass die Satzung inhaltliche Fehler enthält. Der Satzungsbeschluss ist daher neu
zu fassen; die Satzung ist nochmals bekanntzumachen.

Der Gemeinderat beschließt den Satzungsbeschluss vom 22.08.2017 aufzuheben.

b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen die Sanierungssatzung
„Innenbereich Sömmersdorf“ gem. § 142 Abs. 3 BauGB. Eine Ausfertigung der Satzung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
GRin Lettowsky fragte nach, ob die Mobilfunkstation in Obbach in Betrieb gegangen ist.

GRin Büttner lobte den neu angebrachten Handlauf im Friedhof Sömmersdorf, bemängelte aber die
Sicherheit der Treppenstufen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 02.10.2017
Gemeindeverwaltung