Aus dem Gemeinderat

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 24.01.2017
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Gemeindeordnung; notwendige Angaben in der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellte die Entwicklung der Diskussion im Gemeinderat dar. Er ging auf die
verschiedenen Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz ein. Dieser hat
im Tätigkeitsbericht für 2016 seine bisherige Auffassung geändert.
Der Landesbeauftragte hat nunmehr keine Einwände gegen die Namensnennung des Bauherrn.
Die Anschrift bzw. der Wohnort des Bauherrn dürfen weiterhin nicht genannt werden.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hält in ihrer Stellungnahme vom 26.10.2016 fest, dass die Angabe
von Grundstücksdaten auf der Tagesordnung durch die Vorschriften des Bayerischen
Datenschutzgesetzes nicht erlaubt ist.

Nach Mitteilung des Vorsitzenden wird daher zukünftig im TOP „Bauplangenehmigungen“ das
Bauvorhaben mit Angabe der Straße und Hausnummer aufgeführt.

TOP 3: Haushalt 2017, Verabschiedung
Frau Renninger stellte den Haushaltsplanentwurf für 2017 im Rahmen einer Präsentation vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen
für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Finanzplanung der Jahre 2018 – 2020 anzuerkennen.

TOP 4: Städtebauliche Sanierungsgebiete
a) Sanierung des Wohnhauses auf Fl.-Nr. 1538 Gem. Euerbach
Der Eigentümer hat mit Schreiben vom 01.03.2017 seine Sanierungsabsichten mitgeteilt. Das
Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet
„Innenbereich Euerbach“.  Es ist die Sanierung von Heizung, Sanitär, Elektro und die
energetische Sanierung vorgesehen.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

TOP 5: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat die ÜZ Lülsfeld mitgeteilt, dass der Bund ein Förderprogramm
zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgelegt hat.Ziel der Förderung ist die
Errichtung eines zuverlässigen, intelligenten und flächendeckenden Ladenetzes für einen nachhaltigen
Durchbruch der Elektromobilität. Die ÜZ bietet ihre Unterstützung bei der Umsetzung des
Förderprogrammes an:
- Gemeinsame Antragstellung der interessierten Kommunen, um den Aufwand zu reduzieren
- Kostenermittlung, Antragstellung und Realisierung
- Klärung des Netzanschlusses
- Versorgung der Ladesäulen mit 100 % Naturstrom

Bei einem typischen Standort mit zwei Normalladepunkten rechnet die ÜZ nach Abzug der Förderung
mit einem Gemeindeanteil von ca. 3.000 €. Für die an den Ladestationen abgenommene Strommenge
kann die Abrechnung über die ÜZ erfolgen, sofern die Gemeinde diese Kosten nicht selbst trägt.

Die Gemeinde hat gegenüber der ÜZ aufgrund der Fristbindung ihr Interesse am Förderprogramm für
2 Ladepunkte am Rathausplatz geäußert. Auf diesem Weg kann mit einem geringen Beitrag der Ausbau
der Infrastruktur unterstützt werden.

In der Aussprache wurden Bedenken wegen des Standortes und Ladegeschwindigkeit geäußert.

Die Behandlung wird zurückgestellt.

TOP 6: Erweiterung Grundschule, Information
Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein Gespräch mit der Regierung von Unterfranken stattgefunden hat. 
Ziel des Gespräches war es, Informationen über das für eine Erweiterung zu erwartende Raumprogramm
zu erhalten. Dieses Raumprogramm ist Grundlage für den Umfang der Erweiterung und die staatliche
Förderung.
Der Entwurf der Raumbedarfsermittlung geht aufgrund der Kinderzahlen von 8 Klassen aus, so dass die
Schule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder zweizügig geführt wird. Für die Offene
Ganztagsschule wird ebenfalls ein gestiegener Bedarf anerkannt.

Nach endgültiger Klärung und Genehmigung des Raumprogramms können dann planerische Überlegungen
zur Umsetzung in Auftrag gegeben werden.

TOP 7: Erweiterung Kindergarten, Information
Der Vorsitzende teilte mit, dass aufgrund der Bedarfsfeststellung durch die Gemeinde der Bedarf für eine
weitere Regelgruppe und eine Krippengruppe in Euerbach besteht. Die Umsetzung dieser Maßnahme auf
dem Kindergartengrundstück Am Taubenberg ist nicht möglich.
In einem Gespräch mit der Diözesanverwaltung und der Katholischen Kirchenverwaltung Euerbach wurde
nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Hierbei wurde deutlich, dass das gemeindliche Grundstück an der
Bushaltestelle am besten geeignet ist.Die Kirchenverwaltung ist bereit, den Kindergarten auf eine ihr
zukünftig gehörende Teilfläche dieses Gemeindegrundstückes zu bauen. Für diesen Fall übernimmt die Diözese
20 % der Gesamtkosten brutto unter der Voraussetzung, dass der Christophorus-Vereins zur Übernahme
der Trägerschaft bereit ist. Die weiteren Details der Zusammenarbeit müssen noch geklärt werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 8: Anregungen und WünscheAnregungen und Wünsche lagen nicht vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 22.03.2017
Gemeindeverwaltung