Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 25.10.2016 mit folgenden Punkten:

Der Gemeinderat beschließt die Behandlung des TOP’s 3 bis zum Eintreffen von Herrn Kirchner
zurückzustellen.

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 20.09.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Abbruch und Neubau des Obergeschosses eines Nebengebäudes auf Fl.-Nr. 1634 Gem. Euerbach
 Der Bauherr plant das OG des an das Wohnhaus angrenzenden Nebengebäudes abzubrechen und
neu zu errichten. Durch das Bauvorhaben sollen Aufenthaltsräume geschaffen werden.Das Vorhaben
liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Das
Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.-Nr. 1606/3 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat hat am 12.05.2015 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen
Befreiungen in Aussicht gestellt, wenn die nachbarlichen Unterschriften vorliegen.Das
Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zauser in Euerbach. Die
Bauherren beabsichtigen durch einen Anbau die Schaffung von mehr Wohnraum.Das
Vorhaben verstößt in folgenden Punkten gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:
-    Dachform und Dachneigung (Flachdach anstelle Satteldach)
-    Überschreitung der Baugrenze im Norden
-    Firstrichtung

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.

TOP 3: Neubau Bauhof
a) Sachstand
Die Arbeiten am Bauhof kommen gut voran. In der Zwischenzeit wurde der Rohbau fertiggestellt.
Unter Berücksichtigung der nachstehenden Vergaben kann festgestellt werden, dass die Kostenschätzung
geringfügig mit einem Betrag von 1.100 € brutto überschritten wird. Dies ist angesichts des ambitionierten
Zeitplanes erfreulich.

b) Auftragsvergabe Heizung und Sanitär
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 3 Firmen hat lediglich die Fa. Böhm,
Euerbach, ein Angebot abgegeben. Das Angebot schließt mit einem Betrag von 10.098,58 € ab.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Böhm, Euerbach, zum Preis von 10.098,58 €.

c) Auftragsvergabe Elektro
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 3 Firmen hat lediglich die Fa. Hohmann,
Poppenhausen, ein Angebot abgegeben. Das Angebot schließt mit einem Betrag von 9.113,02 € ab.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Hohmann, Poppenhausen, zum Preis von
9.113,02 €.

TOP 4: Kindergarten Euerbach, Sachstand
Der Gemeinderat hat sich am 06.09.2016 mit dem Thema beschäftigt und der Katholischen Kirchenstiftung eine
Zuwendung für die Einrichtung der provisorischen 4. Gruppe gewährt. Der Christophorus-Verein hat diese Maßnahme
mit Eigenmitteln in Höhe von rund 7.000 € unterstützt und mitgeteilt, dass auf den Zuschuss der Gemeinde verzichtet
wird. Die eingesparten Mittel kann die Gemeinde für die dauerhafte Einrichtung der 4. Gruppe verwenden.
Am 20.09.2016 fand bei der Regierung ein Gespräch zur Förderung der Investition statt. Hierbei wurde eine Zuwendung
von rund 60 % für den Gemeindeanteil in Aussicht gestellt. Für die Planung wurden Hinweise gegeben.Die Katholische
Kirchenstiftung hat das Büro Krämer mit der Planung beauftragt. Diese soll im Januar 2017 fertiggestellt werden.
Zwischen der Gemeinde und der Kirchenstiftung ist noch der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich. Darüber
hinaus muss vom Gemeinderat noch der Bedarf anerkannt werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 5: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Der Ministerrat hat am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:
- Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
- Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf
- Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren
- Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes.

Der Gemeinderat beschließt, bei der beabsichtigten Änderung des LEP die Stellungnahme des Bayer. Gemeindetages
hinsichtlich der Vermeidung von Zersiedelung (Nr. 3.3 des Schreibens vom 19.10.2016) als gemeindliche Stellungnahme
einzureichen.

TOP 6: Umsatzsteuerrecht, Abgabe der Optionserklärung
Anfang 2016 ist mit § 2b Umsatzsteuergesetz eine Regelung in Kraft getreten, die die Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand auf ein neues Fundament stellt und für alle Gemeinden erhebliche Auswirkungen haben wird. Waren Körperschaften
des öffentlichen Rechts bisher nur in Ausnahmefällen – im Wesentlichen im Rahmen der sogenannten Betriebe
gewerblicher Art - der Umsatzsteuer unterworfen, wird in Zukunft die Steuerbarkeit die Regel sein, wenn nicht die in § 2b
Umsatzsteuergesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt.

Der Gemeinderat beschließt – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem
01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.

TOP 7: B 303, Neubau Kreisverkehr
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Kirchner begrüßen. Er wies darauf hin, dass folgende Punkte geklärt wurden:
- Die Regierung von Unterfranken fördert die Kosten des Kreisverkehrs. Förderfähig sind die Kosten des südlichen Teils nach
Abzug der zu erhebenden Erschließungsbeiträge. Der Antrag muss bis spätestens Ende Dezember vorliegen.
- Das Büro Kirchner ermittelt derzeit die Kosten, damit der Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland
erfolgen kann.
Herr Kirchner stellte die Planung vor und gab die voraussichtlichen Kosten mit 825.000 € an.

Der Gemeinderat erkennt die Planung an

b) Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung
Um Verzögerungen bei der Planung zu vermeiden, wurde der Auftrag für die Baugrunduntersuchung vergeben. Günstigster Anbieter
war die pgu Ingenieurgesellschaft, Schweinfurt, mit einem Preis von 3.510,50 €.

Der Gemeinderat nimmt die Vergabe zur Kenntnis.

c) Auftragsvergabe Kampfmittelvorerkundung
Um Verzögerungen bei der Planung zu vermeiden, wurde der Auftrag für die Kampfmittelvorerkundung, Stufe 1, vergeben. Günstigster
Anbieter war die Luftbilddatenbank Dr. Carls, Estenfeld, mit einem Preis von 1.945,65 €.

Der Gemeinderat nimmt die Vergabe zur Kenntnis.

d) Auftragsvergabe Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der Planung. Der Plan wurde vom Büro Kirchner nach Stundenaufwand
angeboten. Der Auftragsumfang liegt bei ca. 2.500 bis 3.500 €.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans an das Büro Kirchner
gem. Angebot vom 13.10.2016 zu vergeben.

TOP 8: Städtebauliches Sanierungsgebiet Sömmersdorf, Auftragsvergabe
Dem Gemeinderat wurde das Angebot des Büros Perleth bekanntgegeben.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zum Pauschalpreis von 8.123,27 € brutto incl. Nebenkosten.

TOP 9: SuedLink,  Sachstand
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat die Trassenkorridornetze für die Gleichstrom-Höchstspannungsleitung SuedLink
veröffentlicht. Bei diesen Korridoren wird der von der Bundespolitik vorgegebene Vorrang der Erdverkabelung umgesetzt.Im
Rahmen einer Online-Beteiligungsphase, die bis 29.11.2016, läuft, hat die Öffentlichkeit Gelegenheit sich zur Planung zu äußern.
Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch der beauftragte Anwalt sprechen sich dafür aus, dass von den Gemeinden im
Rahmen dieses Verfahrens Hinweise eingebracht werden.Die Gemeinde ist aktuell von den Korridoren 113 und 114 betroffen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Hinweise hinsichtlich der bestehenden Bauleitplanung eingebracht. Derzeit ist nichts weiteres
veranlasst.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 10: Kultur aus Passion
Der Gemeinderat hat am 24.11.2015 beschlossen, dass die Maßnahme gemäß dem Grundsatzbeschluss mit 5 % bezuschusst
wird. Bei geschätzten Kosten von 2,1 Mio € ergibt sich ein Zuschuss von ca. 105.000 €.Zum Stand 15.06.2016 ergab sich für die
Passionsspiele ein Eigenanteil von 800.000 €. Diese Eigenleistung übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. In einem
Gespräch mit allen Zuschussgebern wurde versucht, diese Lücke zu reduzieren.Aufgrund der Bedeutung der Passionsspiele für
die kulturelle Landschaft in Unterfranken haben der Bezirk Unterfranken, der Landkreis Schweinfurt und die Diözese ihre Zusagen
erhöht. Die Finanzierungslücke liegt nunmehr bei 600.000 €. Der Verein ist in der Lage einen Eigenanteil von ca. 500.000 € zu leisten.
Bei einer Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses auf einen Betrag von 200.000 € ist es dem Verein möglich, die Maßnahme
durchzuführen. Die Eigenleistung des Vereins liegt dann bei rund 500.000 €.

Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation wird folgende Ergänzung/Änderung des Beschlusses vom 24.11.2015 beschlossen:
Den Fränkischen Passionsspielen Sömmersdorf e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Kosten, das sind derzeit ca. 106.000 €,
gewährt. Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation und der Bedeutung des Projektes wird der Zuschuss bis zu einem
Höchstbetrag von 200.000 € erhöht. Die Auszahlung erfolgt mit jeweils 95.000 € in den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Der
Restbetrag wird nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt.

TOP 11: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwimmbad“, Gemeinde Poppenhausen
Der Gemeinderat hat sich am 31.05.2016 mit der Planung beschäftigt. Einwendungen wurden nicht erhoben.Das Büro Kirchner hat im
Auftrag der Gemeinde Poppenhausen mitgeteilt, dass eine erneute Planung durchgeführt wird. Die mögliche Stellungnahme beschränkt
sich auf die geänderten Punkte.Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Plan in der aktuellen Fassung Belange der Gemeinde
nicht berührt.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Planung. Einwendungen werden nicht erhoben.

TOP 12: Anregungen und Wünsche
GR Schraut fragte nach, ob die Gemeinde auch vom Rückzug des Staates aus der Beförsterung der Kommunalwälder betroffen ist.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 27.10.2016
Gemeindeverwaltung