Sitzung am 06.09.2016

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 06.09.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 26.07.2016

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen

a) Erweiterung einer bestehenden Aufbereitungsanlage und Lagerhalle für Druschfrüchte auf Fl.-Nr. 199 Gem. Obbach

Die Gut Obbach Schäfer GbR hat einen Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Aufbereitungs- und Lagerhalle für ökologisch erzeugte Druschfrüchte eingereicht. Der Bauantrag beinhaltet:

  • Abbruch von 2 Hallen im nördlichen Bereich
  • Bau einer Mehrzweckhalle unter Einbezug der bestehenden Halle
  • Erweiterung durch einen Neubau zwischen bestehender Halle und Kuhstall
  • Sanierung des bestehenden Kuhstalls, Einbau von Trichtersilos und Trocknungsanlage

Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet. Ein Bebauungsplan besteht nicht.

GRin Lettwosky stellte den Antrag auf Vertagung des Punktes, damit sie die immissionsschutzrechtlichen Unterlagen prüfen kann. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Neubau Verkaufshallen auf Fl.-Nr. 205 Gem. Euerbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 das Einvernehmen für das o.g. Bauvorhaben erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wurde zugestimmt. Nachdem der Bauantrag vom Bauherrn längere Zeit nicht weiter verfolgt wurde, hat das Landratsamt mitgeteilt, dass das Verfahren weitergeführt werden soll. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass noch weitere Befreiungen erforderlich sind:

  • GRZ (0,59 statt max. 0,4 im MI),
  • Bauweise (Gebäudelänge 57 m statt offene Bauweise mit Länge max. 50 m),
  • Abgrabungstiefe (bis ca. 2 m statt max. 1,5 m).

Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

c) Umbau des Wohnhauses mit Carport auf Fl.-Nr. 267/4 Gem. Sömmersdorf

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf. Die Bauherren beabsichtigen durch den Umbau die Schaffung einer ausreichend großen Wohnung im Dachgeschoss und die Erweiterung der Wohnung im Erdgeschoss.Realisiert wird das Vorhaben durch die Errichtung eines Anbaus auf der Westseite des bestehenden Wohnhauses. Auf der Ostseite werden zwei weitere Stellplätze geschaffen. Das Vorhaben bedarf für die Errichtung des Anbaus einer Befreiung von der festgesetzten Dachform- und neigung mit SD/WD und 30 – 45 °. Vorgesehen ist ein Flachdach, das jedoch kaum einsehbar ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.

TOP 3: 4. Änderung (Ergänzung) des Gesamtbebauungsplans für den Gemeindeteil Sömmersdorf

Im Zuge der Bauberatung wurde die Bebaubarkeit einer Teilfläche der Fl.-Nr. 65/2 Gem. Sömmersdorf untersucht. Gemeinsam mit dem zukünftigen Bauherrn wurde eine verträgliche Lösung für die Bebauung gefunden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird die Bebauung der Teilfläche mit entsprechenden Vorgaben ermöglicht.

a) Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung (Ergänzung) des „Gesamtbebauungsplans für den Gemeindeteil Sömmersdorf“ einschließlich Begründung.Die Verwaltung wird beauftragt das vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Änderungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

TOP 4: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Markt Sulzthal

Das Büro Dietz und Partner hat im Auftrag des Markt Sulzthal den o.g. Planentwurf zur Stellungnahme bis 09.09.2016 übersandt. Folgende Änderung des Plans wird durchgeführt:
- Vorbereitende Bauleitplanung für ein Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des festgesetzten Vorbehaltsgebietes WK 45 süd-westlich von Sulzthal.

Von der Änderung ist die Gemeinde Euerbach nicht berührt, so dass keine Äußerung im Verfahren erforderlich ist (Entfernung nach Obbach ca. 6 km).

TOP 5: Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergieanlagen“ des Markt Sulzthal

Das Büro Dietz und Partner hat im Auftrag des Markt Sulzthal den o.g. Planentwurf zur Stellungnahme bis 09.09.2016 übersandt. Wie bereits unter TOP 4 dargestellt, ist die Errichtung von vier Windenergieanlagen im Vorbehaltsgebiet WK 45, süd-westlich Sulzthal geplant. Da die Anlagen nicht überall den geforderten Mindestabstand zur Bebauung (10-H-Regel) einhalten, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Abstand zur Wohnbebauung in Obbach beträgt ca. 6 km und mehr.

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes die Gemeinde Euerbach nicht berührt, ist keine Äußerung erforderlich.

TOP 6: Spielplatz Schäferswiese; Auftragsvergabe

Die Behandlung dieses Punktes wird bis zur Vorlage des Angebotes zurückgestellt.

TOP 7: Neubau Bauhof; Auftragsvergabe

Folgende Arbeiten wurden ausgeschrieben und vergeben:

a) Abbrucharbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Hartmann, Niederwerrn, zum Preis von 15.470 €.

b) Erd-, Maurer- und Betonarbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Abe Bau, Sondheim, zum Preis von 47.370,93 €.

c) Zimmerer-, Dacheindeckungs- und Spenglerarbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. HB Holzbau, Burglauer, zum Preis von 19.414,02  €.

d) Gerüst-, Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Ulsamer, Wirmsthal, zum Preis von 26.410,56 €.

e) Estrich- und Fliesenarbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. bella ceramica, Obbach, zum Preis von 8.631,80 €.

f) Schreinerarbeiten

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Piecha und Mehler, Euerbach, zum Preis von 16.389 €.

TOP 8: Einrichtung von WLAN-Hotspots

Der Freistaats Bayern hat den Gemeinden ein Angebot der für die Bürger kostenfreien WLAN-Hotspots unterbreitet. Die Hotspots werden unter der Bezeichnung „@BayernWLAN“ eingerichtet und auf den Mobilgeräten angezeigt. Die monatlichen Kosten liegen für einen solchen Hotspot zwischen 30 € und 104 € zzgl. der Kosten für die Internetverbindung. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren liegen die Kosten zwischen 1.800 € und 6.240 € zzgl. Internetverbindung.
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung. Es ist beabsichtigt, in jedem Gemeindeteil einen Hotspot einzurichten.

TOP 9: Vollzug des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG); ISIS

12Art. 8 Abs. 1 BayEGovG, der zum 01.01.2018 in Kraft tritt, regelt die Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit in der elektronischen Verwaltung in Bayern. Die vorgenannte Vorschrift enthält die Basisregelungen zur effektiven Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit im Interesse von Bürger und Verwaltung.Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayEGovG werden die Behörden (auch die Gemeinde) verpflichtet, Informations- und Datenschutzkonzepte zu erstellen. Hierzu ist ein Informationssicherheits-Managementsystem zu entwickeln. Die Fa. komuna, die seit Jahren die Gemeinde betreut, hat ein Angebot entwickelt, das kostengünstig mit reduziertem Aufwand das Ergebnis liefert (komuna ISMS-Bundle).Komuna stellt hierbei die komplette technische Umgebung und die erforderlichen Softwarelizenzen zum Betrieb über ein Rechenzentrum zur Verfügung. Hierfür fallen folgende Kosten an: Einrichtungspauschale: 750 € Monatspauschale für 20 Geräte: 169,09 € Die Jahreskosten liegen somit bei 2.414,61 € zzgl. der Einrichtungspauschale von 892,50 € zzgl. der erforderlichen Dienstleistungen vor Ort.

Der Gemeinderat erkennt das Angebot der Fa. komuna vom 09.08.2016 an. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrages ermächtigt.

TOP 10: Geschwindigkeitsüberwachung; Auftragsvergabe

In der Sitzung am 14.06.2016 unterstützte der Gemeinderat den Vorschlag, ein weiteres Gerät zur Verkehrsüberwachung anzuschaffen. Hierzu wurden Angebote der Firmen Bremicker und Via traffic eingeholt. Die Angebote für 2 Geräte liegen bei 4.399,43 € (Bremicker) und 4.629,10 € (Via traffic).

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für 2 Geräte an die Fa. Bremicker zum Angebotspreis von 4.399,43 €. Grundlage ist das Angebot vom 08.08.2016.

TOP 11: Gemeindeblatt; Erhöhung des Bezugspreises

Das Gemeindeblatt wird seit 01.01.2012 vom Wittich-Verlag herausgegeben und an alle Haushalte verteilt. Der Wittich-Verlag hat mit Schreiben vom 08.08.2016 mitgeteilt, dass die bisherigen Konditionen nicht mehr zu halten sind. Die Gründe hierfür liegen in der allgemeinen Kostensteigerung, gerade im Energie- und Personalbereich, und im geringen Anzeigenerlös. Der Preis erhöht sich auf 0,15 €/Exemplar/Ausgabe (bisher 0,10 €) und wird für 3 Jahre als Festpreis angeboten. Zusätzlich ist eine freie Seite pro Ausgabe enthalten (bisher 12 Seiten, zukünftig 13 Seiten). Die übrigen Konditionen bleiben unverändert.

Der Gemeinderat erkennt die Gründe für die Preiserhöhung ab 01.01.2017 an.

TOP 12: Zuwendung Kindergarten Euerbach

Die kath. Kirchenstiftung St. Michael Euerbach stellt für die Einrichtung der 4. Gruppe im Kindergarten Euerbach einen Zuwendungsantrag. Die Kosten für diese Investition belaufen sich auf 4.493,22 Euro. Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50 % der Gesamtkosten gefördert.

Der kath. Kirchenstiftung St. Michael Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der Investitionskosten für die Einrichtung der 4. Gruppe, in Höhe von 2.246,61 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung im Jahr 2016, wenn die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden sind.

TOP 13: Anregungen und Wünsche

Es lagen keine Anregungen und Wünsche vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 07.09.2016 
Gemeindeverwaltung