Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 23.02.2016 mit folgenden Punkten:

GR Schraut beantragte, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 der nichtöffentlichen
Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt werden.

Nach kurzer Aussprache wird der Antrag abgelehnt.

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 26.01.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Neubau eines Frisör-Salons auf Fl.-Nr. 254 Gem. Euerbach 
Die Bauherrin plant den Neubau eines Frisör-Salons. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes und ist daher gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich in
die nähere Umgebung ein.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Errichtung eines Wintergartens  auf Fl.-Nr. 267/6 Gem. Sömmersdorf
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gesamtbebauungsplan Sömmersdorf“ 
und widerspricht folgenden Festsetzungen: - Dachform- und neigung (SD/WD 30 – 45 °)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

c) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage auf Fl.-Nrn. 1650 Gem. Euerbach
(Antrag auf Vorbescheid)
Die Bauherren planen auf einer Teilfläche des o.g. Grundstückes die Umsetzung des Vorhabens.
Probleme bei der Realisierung liegen in der Nähe zum Bach und zum Sportgelände.

Die Baugenehmigungsbehörde hat im Rahmen des Vorverfahrens mitgeteilt, dass das Grundstück
im Außenbereich liegt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht gewährleistet ist. Weiterhin
wurde auf die immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Problematik hingewiesen.

Trotz zahlreicher Bemühungen war es bisher nicht möglich, das Bauvorhaben mit dem Landratsamt vor
Ort zu besprechen. Das Wasserwirtschaftsamt hat jedoch keine grundsätzlichen Bedenken. Die Bauherren
wollen im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens die grundsätzliche Bebaubarkeit klären.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die
immissionsschutzrechtliche Problematik mit dem Gaststätten- und Sportbetrieb gelöst wird. Aufgrund der
Nähe zur Euer wird den Bauherren empfohlen, auf den Keller zu verzichten.

TOP 3: Kernwegenetz; Anerkennung Planung
Die Interkommunale Allianz Oberes Werntal hat für alle zehn Mitgliedsgemeinden ein Ländliches
Kernwegenetzkonzept in Auftrag gegeben. Dies wird von Seiten des Amtes für Ländliche Entwicklung
finanziell gefördert und ermöglicht in Folge den Erhalt staatlicher Fördermittel zum Ausbau der
Wegeinfrastruktur im Oberen Werntal. Das Kernwegenetzkonzept ist überregional abgestimmt und auf
die Bedürfnisse der Landwirtschaft zugeschnitten. Es enthält kurz- mittel- und langfristige
Planungsvorschläge, die einen gezielten Wegeerhalt und –ausbau ermöglichen.

Bei der Fahrbahnbreite wird in der Regelausbaustufe von einer Breite von insgesamt 5 m (3,5 m Asphalt)
ausgegangen. Auch sind eine Achslast von bis zu 11,5t sowie verkehrs-gerechte Einmündungen und
ausreichend ausgeformte Radien berücksichtig, um den modernen, immer größer werdenden
Landmaschinen Rechnung zu tragen und den landwirtschaftlichen Hauptverkehr aus den Ortschaften
zu lenken. Entsprechende Fachbehörden haben ihre Stellungnahme zum Kernwegenetzkonzept abgegeben.
Die Mitgliedsgemeinden des Oberen Werntals erhalten mit dem Kernwegenetzkonzept Oberes Werntal ein
abgestimmtes Planungsinstrument, das als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dient.

Dem vorliegenden Entwurf zum Ländlichen Kernwegenetz Oberes Werntal wird zugestimmt.

TOP 4: Pflege von Grünflächen; Auftragsvergabe
Wie bereits im letzten Jahr unterstützt die Firma Bott den Bauhof bei der Grünflächenpflege. Das Angebot
umfasst folgende Arbeiten:

a) Gehölzschnitt, Formschnitt über 1.680 € netto
b) Beetpflegearbeiten über 2.183,40 € netto

Der Gemeinderat vergibt die vorstehenden Aufträge zum Preis von 3.863,40 € netto an die Firma Bott.

TOP 5: Pflege von Bäumen; Auftragsvergabe
Aufgrund von neuen Richtlinien ist die Gemeinde verpflichtet, die Bäume im Bestand auf Mängel zu überprüfen
und z.B. Totholz auszuschneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofes können bei diesen Arbeiten zuarbeiten, besitzen
aber nicht die notwendigen Fachkenntnisse. Das Angebot der Fa. Grübert gliedert sich wie folgt:

Fällung von Robinien, Einbau Kronensicherungen, Unterstützung des Bauhofes bei Strauchpflegemaßnahmen,
Pflege Kastanien, Linde an der Schäferswiese

Die Höhe des Angebotes liegt bei 5.047,98 Euro brutto.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag in Höhe von 5.047,98 € an die Firma Grübert.

TOP 6: Zuwendungsantrag Evang.-Luther. Kirchengemeinde Obbach
Die Evang.- Luther. Kirchengemeinde Obbach stellt für die Neuanschaffung von Paramenten einen
Zuwendungsantrag. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 12.623,76 €. Gemäß
Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in
Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen.
Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt. Die Anschaffung der
Paramente wird als Unterhaltsleistung der Kirche angesehen.

Der Gemeinderat lehnt eine Bezuschussung ab.

TOP 7: Zuwendungsantrag VfL Euerbach
Der VfL Euerbach stellt für den Bau einer Zuschauertribüne mit integrierten Geräte- und Abstellflächen
am Sportgelände einen Zuwendungsantrag. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 140.000 €.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung
in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen
im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem VfL Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investionskosten ca. 140.000 € für den Bau der
Tribüne, das sind 7.000 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung zeitnah, wenn
die entsprechenden Mittel im Haushalt vorhanden sind.

TOP 8: Haushalt 2016; Vorberatung
Dieser TOP kann erst bei der nächsten Sitzung behandelt werden.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende stellte dar, dass im Rahmen der Anhörung der Beitragspflichtigen im Bereich
Bäckergasse/Kleinstr. vorgetragen wurde, dass die Einordnung der Straßen als Ortsstraßen
unzutreffend sei. Diese Frage wurde zwischenzeitlich mit dem Ergebnis geklärt, dass beide Straßen
als Haupterschließungsstraße anzusehen sind. Diese Einstufung führt zu einer Reduzierung der
Beitragsbelastung.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 25.02.2016
Gemeindeverwaltung