Aus dem Gemeinderat


Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 26.01.2016 mit folgenden Punkten:


TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.01.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Neubau einer Garage, Errichtung einer Gaube und Schließen der Dachloggia auf
Fl.-Nr. 182/1 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant hat mit Schreiben vom 17.01.2016 die Fortsetzung seiner
Sanierungsmaßnahmen mitgeteilt. Das Anwesen liegt innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und im Sanierungsgebiet „Innenbereich Euerbach“.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung
werden erteilt.

b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 475 Gem. Obbach (Voranfrage)
Die Bauherren planen die Errichtung eines EFH. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Mönchsberg“ und widerspricht folgenden Festsetzungen:

- Überschreitung der nördlichen Baugrenze um ca. 3 m durch einen Anbau
- Dachform und Dachneigung (der Anbau wird in den Hang integriert und durch ein
   Gründach abgedeckt, der Anbau ist daher nur in der Ost- und Westansicht sichtbar)
- Dachneigung des Wohnhauses (die Mindestdachneigung von 32 ° ist mit 30 °
   unterschritten)

Das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird
in Aussicht gestellt.

c) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nrn. 1568 und 1568/1 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Klösberg (1975) und
widerspricht folgenden Festsetzungen:

- Die beiden Grundstücke sind zur Bebauung mit einem Doppelhaus vorgesehen.
  Nunmehr ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant.
- Der Bebauungsplan setzt das Satteldach mit 24 bis 36 ° Dachneigung fest. Das geplante
  Gebäude hat ein Flachdach. Dachform und Dachneigung werden daher nicht eingehalten.
- Die festgesetzte Traufhöhe von 6 m wird geringfügig überschritten.
- Der Bebauungsplan setzt die Baugrenzen für ein Doppelhaus und jeweils 2 Garagen fest. 
  Durch die Bebauung mit einem Einzelhaus und der Errichtung einer Garage an der nordwestlichen
  Grundstücksgrenze werden die Baugrenzen nicht eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

d) Neubau von 2 Einfamilienhäuser auf Fl.-Nr. 1571/5 Gem. Euerbach (Voranfrage)
Der Bauherr plant die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern. Mit der Bebauung wird eine der
letzten Baulücken geschlossen.

Aufgrund der aktuellen Nachfrage ist die Bebauung mit zwei zweigeschossigen Wohnhäusern
(Ansicht Straße) mit flachgeneigtem Pultdach vorgesehen. Mittig zwischen den Häusern stehen
die Garagen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zauser“ aus dem Jahr 1977.
Dieser sieht die Bebauung des Grundstückes mit einem erdgeschossigen Winkelbau mit einer
Dachneigung von 26 bis 32° vor. Die geplante Bebauung verstößt in zahlreichen Punkten gegen
den Bebauungsplan:

- Bauweise        
- Dachform- und neigung
- Baugrenzen 
- Stellung der Garagen

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden in Aussicht gestellt.

TOP 3: Barrierefreiheit
Anfrage vom 05.10.2015
Die Behandlung des TOP wurde bei der letzten Sitzung zurückgestellt, da die Kosten für den
Einbau des Schließzylinders nicht bekannt waren. Der Antragsteller hat mit seinem Schreiben
eine Preisliste der Fa. Dederichs vorgelegt. Die Preise für die Zylinder liegen zwischen 115 €
und 142 € zzgl. Versandkosten (9 €) und Steuer.

Im Rahmen der Aussprache wurden die Argumente für und gegen diese Lösung vorgetragen.

Auf Antrag von GR Müller beschließt der Gemeinderat die Beschaffung des Euroschlosses für
das Toilettengebäude Schäferswiese, um Erfahrungen zu sammeln.

TOP 4: Ausbau der Bäckergasse und Kleinstraße; Straßenausbaubeitrag
Im Jahr 2005 wurde die Ausbaumaßnahme im Bereich Aschenbau durch die Erhebung eines
Straßenausbaubeitrages abgerechnet. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben war für die Bäckergasse
eine Abschnittsbildung notwendig, die der Gemeinderat im Mai 2005 beschlossen hat. Diese
Abschnittsbildung ist bei den weiteren Ausbaumaßnahmen anzuwenden.

Der Ausbau der Bäckergasse und Kleinstraße erfolgte zum überwiegenden Teil 2010 bis 2011.
Sowohl bei der Bäckergasse Teilabschnitt 1 als auch bei der Kleinstraße kann die endgültige
Abrechnung nicht erfolgen, da die Bau- und Honorarkosten für die Einmündungsbereiche noch
ausstehen. Für diese beiden Abschnitte werden daher Vorauszahlungen auf den Beitrag erhoben.
Die Bäckergasse Teilabschnitt 2 ist fertiggestellt. Hier kann der endgültige Beitrag berechnet und
erhoben werden.

Die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Beitragssatzung vom 01.10.2015. Die Ermittlung
der Vorauszahlungen bzw. Beiträge wurden dargestellt.

Die weitere Abwicklung ist wie folgt vorgesehen:

26.01.2016 Information   Gemeinderat
Anfang Februar Information der   Eigentümer über die Beitragsermittlung- und höhe für jedes Grundstück
Ende Februar Frist für die   Anhörung der Eigentümer
Anfang März Zustellung der   Beitragsbescheide
Anfang April Ende der Widerspruchsfrist,   Fälligkeit der ersten Rate
01.10.2016 Fälligkeit der   zweiten Rate
2017 Endgültige   Abrechnung Bäckergasse TA 1 und Kleinstraße

Aufgrund der Höhe der Beiträge erscheint eine Zahlung in zwei Raten angemessen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und ist mit dem Vorgehen einverstanden.
Die Vorauszahlung bzw. der Beitrag wird in zwei Raten erhoben.

TOP 5: Bayer. Meisterschaften Korbball; Nutzung der Schulanlagen
Das Schreiben des VfL Euerbach wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative des VfL. Der Nutzung der Schulanlagen
wird nach Absprache mit der Schulleitung zugestimmt. Auf Antrag von GR Müller
werden für die Benutzung keine Gebühren erhoben (Jugendveranstaltung).

TOP 6: Anregungen und Wünsche

Es lagen keine Anregungen und Wünsche vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 27.01.2016
Gemeindeverwaltung