Sitzung am 12.01.2016

Aus dem Gemeinderat: Sitzung am 12.01.2016

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 12.01.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Schloss-Gut Obbach

Zu diesem TOOP konnte der Vorsitzende Herrn Schramm vom Büro Planwerk aus Nürnberg begrüßen. In seiner Einleitung hob er die Bedeutung des Schloss-Gutes für Obbach, aber auch für die Gemeinde hervor. Insbesondere sei es zu begrüßen, dass die Eigentümer in die Zukunft des Anwesens und des Gutes investieren.

Herr Schramm stellte in seiner Präsentation das Ergebnis der Konzeptstudie vor. Unter dem Motto „Schloss-Gut Obbach: die Freuden des Landlebens in Franken“ wurden verschiedene Ansätze in Richtung ökologische Landwirtschaft entwickelt. So wurden verschiedene Analysen durchgeführt sowie Gespräche mit den unterschiedlichen Beteiligten geführt. Das Ergebnis der Untersuchungen kann wie folgt dargestellt werden:

  • Bio-Marke mit Tagungsfunktion als bundesweite Alleinstellung
  • Öko-Modellregion als optimaler Andock-Punkt
  • Einbindung in ein regionales Netzwerk von Standorten der Umweltbildung und ökolog.relevanter Standorte
  • Bauhütte und Innenentwicklung als potenzielle Entwicklungsbausteine des Schloss Guts
  • Stärkung des Ortskerns durch Verlagerung belästigender Funktionen der Landwirtschaft
  • Ökologische Sanierung als Anknüpfungspunkt (Innenentwicklung, Bauhütte)
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Kooperation mit sozialen Trägern
  • Kooperation mit Institutionen (z.B. ALE)

Nach einer Aussprache nahm das Gremium die Studie zur Kenntnis. Diese soll nun in den örtlichen Gruppen weiter behandelt werden.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 08.12.2015

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen

Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Sanierung des Wohnhauses und Nebengebäudes auf  Fl.-Nr. 104 Gem. Obbach 

Die Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das bestehende Wohnhaus sanieren möchte (Fenster, Türen, Sanitär, Fußböden, energetische Maßnahmen). Das Vorhaben bedarf keiner Genehmigung nach der Bauordnung. Die Zustimmung der Gemeinde als Sanierungsstelle ist erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, die Zustimmung als Sanierungsstelle zu erteilen.  

TOP 4: Interkommunale Allianz Oberes Werntal; Information

Der Tätigkeitsbericht der Allianzmanagerin wurde übersandt. Neben der Bewerbung und Ernennung zur Öko-Modellregion bestimmten das Kernwegenetz, das Energiekonzept, die Innenentwicklung und die Wanderwegeinfrastruktur das vergangene Jahr. Begleitend fanden wieder zahlreiche Veranstaltungen statt.

In der Aussprache wurde aus dem Gemeinderat kritisiert, dass die konventionell arbeitenden Landwirte nicht in der Steuerungsgruppe der Öko-Modellregion vertreten sind. Der Vorsitzende machte hierfür die Auflagen aus dem Förderbescheid verantwortlich. Zu diesem Thema soll jedoch die Allianzmanagerin eingeladen werden.

TOP 5: Kernwegenetz; Information

Im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit der Allianz Oberes Werntal wurde die BBV Landsiedlung mit der Erstellung des Kernwegenetzes beauftragt. Unter Beteiligung der örtlichen Landwirtschaft wurde die Wunschvorstellung der Gemeinde entwickelt. Diese wurde nunmehr vom ALE Unterfranken überprüft und an die Rechtslage angepasst. Nach endgültiger Feststellung können die betroffenen Straßen und Wege mit staatlicher Förderung ausgebaut werden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 6: Kommunalinvestitionsprogramm

Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung. Am 7. Juli 2015 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die gesamten auf Bayern entfallenden Mittel für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen sowie Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zu verwenden. Die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) sind am 9. Oktober 2015 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft getreten. Das Programm wurde anhand der staatlichen Vorgaben hinsichtlich der Förderung potentieller Projekte überprüft. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Euerbach so gut ist, dass Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7: Forstbetriebsplan 2016; Anerkennung

Der Plan sieht im laufenden Jahr Einnahmen von 56.686,40 € vor. Demgegenüber stehen Ausgaben von 52.900,00 €, so dass sich eine Überdeckung von 3.786,40 € errechnet.

Der Forstbetriebsplan für das Jahr 2016 wird anerkannt.

TOP 8: Barrierefreiheit

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 mit verschiedenen Anfragen befasst. Hierzu kann folgendes mitgeteilt werden:

a) Anfrage vom 05.10.2015

  • Dem Gremium wurde eine Aufstellung der behindertengerechten Toiletten in den Gebäuden der Gemeinde übersandt. Die Beschilderung dieser Gebäude wird noch überprüft.
  • Der begründete Antrag auf Ausrüstung des Toilettengebäudes Schäferswiese mit einem Euro-Schloss kann nicht weiterverfolgt werden. Der Einbau eines Euro-Schlosses muss durch Austausch des Zylinders in der Außentüre erfolgen. Diese Türe ist im Schließsystem der Gemeinde integriert. Während der Wintermonate wird das Wasser im Gebäude abgestellt, so dass die Nutzung nur für rund 6 Monate möglich ist.

Die Entscheidung wird bis zur Vorlage der anfallenden Kosten zurückgestellt.

b) Anfrage vom 09.10.2015

Der Anregung, die Zugänglichkeit der Veranstaltungsräume und der behindertengerechten Toiletten in den Veröffentlichungen zu kennzeichnen, wurde bereits im Veranstaltungskalender 2016 nachgekommen.

TOP 9: Zuwendungsantrag „Die Erwicher e.V.“

Die Erwicher e.V. stellen für einen weiteren Bauabschnitt des Vereinsheims einen Zuwendungsantrag. Die Kosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 2.815,34 Euro.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem Verein „Die Erwicher e.V.“ wird eine Zuwendung in Höhe von 5% der Investitionskosten für den Bauabschnitt, das sind 140,77 Euro, gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2016, die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach

Euerbach, 13.01.2016 Gemeindeverwaltung