Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 29.09.2015
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Umbau des Wohnhauses auf Fl.-Nr. 149 Gem. Obbach
Die Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das bestehende Wohnhaus sanieren möchte
(Fenster, Türen, Sanitär, energetische Maßnahmen). Das Vorhaben bedarf keiner
Genehmigung nach der Bauordnung. Die Zustimmung der Gemeinde als
Sanierungsstelle ist erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, die Zustimmung als Sanierungsstelle zu erteilen.

TOP 3: Straßensanierung 2015; Fortführung 2016
Nach Mitteilung des beauftragten Büros wurde die an die Firma Weeth beauftragte
Vergabesumme erreicht bzw. bereits leicht überschritten. Es konnten jedoch noch
nicht alle ursprünglich angedachten Maßnahmenpunkte abgearbeitet werden. Das
Büro schlägt vor, das Angebot der Firma Weeth, weitere Arbeiten im kommenden
Jahr zu den bereits vereinbarten Preisen auszuführen. Je nach Haushaltsansatz
können dann ggf. weitere Maßnahmen hinzugenommen werden.

Der Gemeinderat beschließt, dass die ausstehenden Maßnahmen 2016 im
Rahmen des bisherigen Auftrages ausgeführt werden.

TOP 4: Innenentwicklung
a) Bebaubarkeit Fl.-Nr. 65/2 Gem. Sömmersdorf
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt unterrichtet. Nach Auffassung
der Verwaltung ist eine Bebauung im Rahmen der Bauberatung sinnvoll.

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und beauftragt diese mit
der Vorbereitung der entsprechenden Schritte.

b) Bebaubarkeit Fl.-Nr. 601 Gem. Sömmersdorf
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt unterrichtet. Nach Auffassung
der Verwaltung ist eine Bebauung im Rahmen der Bauberatung sinnvoll.

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und beauftragt diese mit
der Vorbereitung der entsprechenden Schritte.

c) Bebaubarkeit Fl.-Nr. 1650 Gem. Euerbach
Der Gemeinderat wurde über den Sachverhalt unterrichtet. Nach Auffassung
der Verwaltung ist eine Bebauung im Rahmen der Bauberatung sinnvoll.

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und beauftragt diese mit
der Vorbereitung der entsprechenden Schritte.

d) Bebaubarkeit Fl.-Nr. 381/1 Gem. Obbach
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Bereich des Sportgeländes
in Obbach. Es wurde bisher als Sportheim und Sportplatz von der Soli Obbach
genutzt. Die Verwaltung überprüft derzeit die baulichen Nutzungsmöglichkeiten.

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Verwaltung und beauftragt diese mit
der Vorbereitung der entsprechenden Schritte.

e) Gestaltung Freibereich Fl.-Nr. 149 Gem. Obbach
Nach Unterrichtung über den Sachverhalt teilt der Gemeinderat die Auffassung
der Verwaltung und beauftragt diese mit der Vorbereitung der entsprechenden Schritte.

TOP 5: Barrierefreiheit
In der Anlage wird eine Zusammenstellung des Schriftverkehrs in chronologischer
Reihenfolge mit einem Gemeindebürger übersandt. Zu den einzelnen Punkten wird
folgendes mitgeteilt:

a) Anfragen vom 24.08.2015
Im Hinblick auf die Gefährdung in der Rückertstraße wurde das Büro Kirchner,
der Seniorenbeauftragte und die Grundstückseigentümerin eingeschaltet.

Vor Ort wurde festgestellt, dass bei bestimmten Wettersituationen eine Rutschgefahr
besteht. Die Eigentümerin wurde daher auf ihre Verpflichtungen nach der
gemeindlichen Verordnung hingewiesen. Sie hat zugesagt, dass sie ihrer
Reinigungspflicht nachkommt.

Hinsichtlich der Schreiben „Höflichkeitsformel“ und „Besprechungstermin“ erübrigt
sich eine Stellungnahme.

b) Eingabe bei der Regierung von Unterfranken wegen Verstoß gegen
Brandschutzbestimmungen und Barrierefreiheit des Rathauses
Hierzu wird der Schriftverkehr (Eingabe und Antwort) übersandt.

c) Anfrage vom 05.10.2015
Das Anschreiben wurde übersandt. Der Gemeinderat sieht beide Vorschläge
(Beschilderung der behindertengerechten Toiletten, Einbau Euro-Schloss) positiv.

Die Verwaltung wird mit der Überprüfung der vorhandenen behindertengerechten
Toiletten und einer Kostenzusammenstellung beauftragt.

d) Anfrage vom 09.10.2015
Das Anschreiben wurde übersandt. Der Gemeinderat sieht den Vorschlag
(Hinweis auf Barrierefreiheit bei Veranstaltungen) positiv.

Die Verwaltung wird mit der Erhebung der erforderlichen Grundlagen beauftragt.

e) Anfrage vom 19.10.2015
Das Schreiben liegt bei. Hiermit wurde eine bessere Beschilderung des
Behinderten-Parkplatzes am Rathausplatz angeregt.

Der Parkplatz befindet sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, die Beschilderung
ist nach Auffassung der Verwaltung ausreichend.

Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit für die deutlichere Beschilderung.

TOP 6: Bürgerversammlungen 2015
Die Bürgerversammlungen fanden in der Zeit vom 13. bis 15.10.2015 statt. Die
Niederschriften der Versammlungen wurden übersandt.

Die in den Versammlungen gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort
beantwortet bzw. an den Bauhof oder die Verantwortlichen weitergeleitet. Der Gemeinderat
nimmt dies zur Kenntnis.

Antrag Bürgerversammlung Obbach
Ein Gemeindebürger hat den Antrag gestellt, dass die in der Von-Hutten-Straße
befindliche Deponie bis spätestens Weihnachten 2015 halbseitig zu räumen ist. Nach Auskunft der
Baufirma wird die Deponie in den nächsten Wochen geräumt. Derzeit wird sie noch für die
Ablagerung des Aushubs beim Kanalbau Schweinfurter Str. benötigt.

Der Gemeinderat unterstützt den Antrag. Die Verwaltung wird beauftragt, dies der Bauleitung mitzuteilen.

TOP 7: Friedhof Obbach; Planungsauftrag
Der Vorsitzende schilderte die Situation mit der zunehmenden Verkrautung des Kiesbereiches im alten
Teil. Die im Friedhof tätigen Ehrenamtlichen sind nicht mehr in der Lage, dieses Problem zu beherrschen.
Im Hinblick auf den zukünftigen Pflegeaufwand regte er die Einschaltung eines Fachmanns mit dem Ziel
eines Rasenfriedhofes an.

Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

TOP 8: Zuwendungsantrag TSV Obbach
Der TSV Obbach stellt für anstehende Baumaßnahmen den Antrag auf Bezuschussung. In einem dritten
Bauabschnitt soll der untere Sportplatz saniert werden, eine Platzberegnung angeschafft werden und die
ausgeführten Pflasterarbeiten zum Abschluss gebracht werden.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Institutionen
eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation
dienen, wenn es die Haushaltslage zulässt. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine
Zuwendung gewährt.

Dem TSV Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der geschätzten Kosten (7.000 €) in Höhe von
ca. 350 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
GRin Büttner stellte den Antrag auf Errichtung einer Informationstafel im Bereich der Bushaltestelle Raiffeisenstraße.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 29.10.2015
Gemeindeverwaltung