Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 14.04.2015 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Beschaffung von Defibrillatoren
Der Gemeinderat hat bei der letzten Sitzung beschlossen, sich die Geräte der Fa. ZTM, Bad Kissingen, vorführen zu lassen. Aus diesem Grund konnte der Vorsitzende
die Vertreter der Firma begrüßen. Diese stellten in einer Präsentation die Fa. ZTM und die in Frage kommenden Geräte vor. Diese Geräte zeichnen
sich dadurch aus, dass über eine Mobilfunkverbindung der Kontakt zur Integrierten Leitstelle hergestellt wird und während der Benutzung bestehen bleibt.

Abhängig vom Einsatzort- und ort bestehen unterschiedliche Varianten. Grundsätzlich sollen die Geräte 24 Stunden zugänglich sein. Als Standort bieten sich die
Feuerwehrhäuser, für diesen Fall ist ein entsprechendes Gehäuse erforderlich. Herr Dresbach machte auf Anfrage deutlich, dass derzeit keine Statistik über die Nutzung
ihrer Geräte besteht. Die Vorhaltung von Defibrillatoren hat vorrangig präventive Gründe.

In der Aussprache wurde deutlich, dass der Gemeinderat einer Anschaffung positiv gegenübersteht. Bei den Standorten Obbach und Sömmersdorf kommt nur eine Aufstellung
im Freien in Frage; beim Standort Euerbach ist mit den örtlichen Banken zu klären, ob die Geräte im Automatenbereich installiert werden können.

GR Müller bat darum, zunächst die für den 22.04. geplante, öffentliche Veranstaltung der Nachbarschaftshilfe abzuwarten. Die Veranstaltung biete die Gelegenheit, mit den im
Seniorenbereich tätigen Personen die Notwendigkeit und die Umsetzung zu besprechen.

Der Vorsitzende wies zum Schluss darauf hin, dass auf dem Markt derzeit viele Angebote vorliegen, die sich finanziell unterschiedlich auswirken. Er bedankte sich bei den
Vertretern der Fa. ZTM. Der Tagesordnungspunkt wird in einer der nächsten Sitzung behandelt.

TOP 2: Haushalt 2015; Beschlussfassung
Die Kämmerin stellte den Haushaltsplanentwurf für 2015 im Rahmen einer Präsentation vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie die Finanzplanung der Jahre 2016 – 2018
anzuerkennen.

TOP 3: Anerkennung der Niederschrift vom 31.03.2015
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 4: Bauplangenehmigungen
Baupläne lagen nicht vor.  

TOP 5: Abbrucharbeiten Euerbach; Vergabe

a) Umfeld altes Rathaus
Die Arbeiten wurden gemäß Beschluss beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 6 Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Günstigster Anbieter ist die Fa. Fleischhauer, Bergrheinfeld, mit einer Angebotssumme von 24.353,35 €. Die Kostenschätzung lag bei 41.498,97 €.

Der Auftrag wird an die wenigstnehmende Firma Fleischhauer, Bergrheinfeld, zum Preis von 24.353,35 € vergeben. Die Nachbarschaft
soll rechtzeitig informiert werden.

b) Maurergasse
Die Arbeiten wurden gemäß Beschluss beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 6 Firmen haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Günstigster Anbieter ist die Fa. Stockmann, Fuchsstadt, mit einer Angebotssumme von 46.671,21 €. Die Kostenschätzung lag bei 47.904,64 €.

Der Auftrag wird an die wenigstnehmende Firma Stockmann, Fuchsstadt, zum Preis von 46.671,21 € vergeben. Die Nachbarschaft
soll rechtzeitig informiert werden.

TOP 6: Sanierung Friedhof Euerbach; Vergabe
Die Arbeiten wurden gemäß Beschluss beschränkt ausgeschrieben. Von den beteiligten 8 Firmen haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
Günstigster Anbieter ist die Fa. Wettering, Röthlein, mit einer Angebotssumme von 110.005,33 €. Die Kostenschätzung lag bei 109.666 €.

Der Auftrag wird an die wenigstnehmende Firma Wettering, Röthlein, zum Preis von 110.005,33 € vergeben.

TOP 7: Brückenprüfungen; Vergabe
Für die Durchführung der Arbeiten liegt ein Angebot des Ingenieurbüro Hatwieger, Üchtelhausen, vor. Das Angebot schließt mit einem
Betrag 3.668,47 € ab.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an das Ingenieurbüro Hatwieger nach dem Angebot vom 01.04.2015.

TOP 8: Hochwasserschäden; Vergabe Ingenieurleistung
Im Bereich der Katholischen Kirche in Obbach sind noch Schäden durch das letzte Hochwasser zu beseitigen. Die Vorarbeiten wurden
durch das Büro Kirchner, Oerlenbach, übernommen. Das Büro hat nunmehr einen Vertragsentwurf für die Maßnahme vorgelegt.

Das Angebot entspricht den Bestimmungen der HOAI (Zone II, Mindestsatz).

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistung an das Büro Kirchner, Oerlenbach, gemäß dem Angebot vom23.03.2015.

TOP 9: Vollzug des BayStrWG; Umstufung von Teilflächen der Fl.-Nrn. 748 und 757 Gem. Sömmersdorf
Gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG sind Ortsstraßen die Straßen, die dem Verkehr
- innerhalb der geschlossenen Ortslage oder
- innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes
dienen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gesamtbebauungsplan Sömmersdorf“ umfasst Teilflächen der o.g. Grundstücke. Diese
Teilflächen sind daher von einem öffentlichen Feld- und Waldweg zu einer Ortsstraße umzustufen.

Der Gemeinderat beschließt gem. Art 7 BayStrWG die Umstufung von Teilflächen der Feldwege Fl.-Nr. 748 und 757 der Gem.
Sömmersdorf von einem öffentlichen Feld- und Waldweg zu einer Ortsstraße. Die Teilflächen sind im beiliegenden Plan gekennzeichnet.

TOP 10: Verkehrsrechtliche Anordnungen

a) Finkenweg
GR Hutter hat bei der letzten Sitzung den Antrag auf Anordnung eines beidseitigen Parkverbotes gestellt. Betroffen ist der Bereich zwischen
den Anwesen Hs.-Nr. 22 und Hs.-Nr. 30.

Die Verkehrsbehörde beim Landratsamt hat hierzu mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht keine Einwände gegen die Anordnung bestehen.
Die Behörde gibt jedoch zu bedenken, dass bei „freier Fahrt“ ohne parkende Fahrzeuge, die gefahrene Geschwindigkeit zunehmen wird.

Im Rahmen der Aussprache machte GR Hutter deutlich, dass er von der Feuerwehr auf diesen Sachverhalt und die damit verbundenen
Behinderungen durch Einsatzfahrzeuge hingewiesen wurde. Herr Hutter konkretisierte seinen Antrag dahingehend, dass die Anordnung
auf den Zeitraums des Ausbaus der Ortsdurchfahrt befristet sei und sich auf den Bereich zwischen den Anwesen Hs.-Nrn. 22 und 28
beschränke. Im weiteren Verlauf zog Herr Hutter seinen Antrag zurück.

In der Aussprache wurde deutlich, dass viele Mitglieder der Ansicht sind, dass mit dem Parkverbot die Gefährdung für Fußgänger,
insbesondere Kinder und Senioren, erhöht werde.

Auf Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, dass dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt und ein Gespräch mit den Betroffenen
geführt wird.

b) Raiffeisenstraße
Bei einer Verkehrsschau am 24.03.2015 wurden an der Einmündung Raiffeisenstraße/B 303 die Probleme des Verkehrsunternehmers Metz
in diesem Bereich besprochen. Diese werden zusätzlich durch parkende Fahrzeuge im Bereich des Anwesens Raiffeisenstr. 1 verstärkt. Bei
der Ortseinsicht bestand daher die Auffassung von der westlichen Grenze des Anwesens Raiffeisenstr. 1 bis zur B 303 ein eingeschränktes
Halteverbot zu erlassen.

Bei der Aussprache wurde deutlich, dass die Notwendigkeit der Anordnung nicht gesehen wird. Die Behandlung wird zurückgestellt, die Situation
wird beobachtet und es wird ein Gespräch mit den Anliegern geführt.

c) Kleinstraße
Der Anlieger Wolfgang Scholz hat mitgeteilt, dass der Lieferverkehr zu seinem Lager Kleinstraße 2 durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Eine Verbesserung der Situation kann nach seiner Meinung dadurch erreicht werden, dass im Bereich des Anwesens ein eingeschränktes Halteverbot
erlassen wird.

Auch dieser Punkt wird bis zu einem Gespräch mit den Anliegern zurückgestellt.

TOP 11: Anregungen und Wünsche
GR Höfer regte die Schaffung eines Holzlagerplatzes an, der von der Gemeinde an Bürger verpachtet wird.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 15.04.2015
Gemeindeverwaltung