Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 05.03.2013 mit folgenden Punkten beschäftigt:

Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende den kommunalpolitischen Werdegang des verstorbenen Gemeinderatsmitgliedes Werner Seufert dar. Er würdigte seine Leistungen für die Gemeinde Euerbach.Der Gemeinderat gedachte Werner Seufert in einer Schweigeminute.

TOP 1: Rathaus Euerbach
a) Austausch Beleuchtung

Zu diesem Punkt konnte der Vorsitzende Herrn Katzenberger vom Büro EP-Planung begrüssen. Das Bundesministerium für Umwelt hat ein Förderprogramm aufgelegt, dass den Austausch der Innenbeleuchtung unter folgenden Voraussetzungen mit 40 % fördert:-    CO2-Minderung mindestens 50 %
-    Mindestbetrag Fördersumme 5.000 €
-    Mindestbetrag Investition 12.500 €
Herr Katzenberger stellte das Ergebnis der Überprüfung für das Rathaus vor. Nach Abzug der Förderung muss mit Ausgaben in Höhe von ca. 28.500 € gerechnet werden, die übrigen Fördervoraussetzungen sind gegeben. Die jährliche Energieeinsparung liegt bei ca. 50 % des bisherigen Verbrauches; dies ist ein Betrag von ca. 1.000 €/Jahr.

Das Projekt wird aufgrund der langen Amortisation nicht weiter verfolgt.

b) Einbruch- und Brandmeldeanlage
Im Zuge der Feuerbeschau wurde die Installation von vernetzten Rauchmeldern mit einer Zentrale als notwendig vorgeschlagen. Durch das Büro EP-Planung wurde die Ergänzung der vorhandenen Einbruchmeldeanlage mit den geforderten Funktionen überprüft.Herr Katzenberger stellte folgende Lösungsmöglichkeiten vor:
-    Funkvernetzte Rauchmelder mit Zentrale, die an die vorhandene Einbruchmeldeanlage gekoppelt ist => ca. 3.700 € netto
-    Verkabelte Rauchmelder mit Zentrale, die an die vorhandene Einbruchmeldeanlage gekoppelt ist => ca. 3.200 € netto
-    Neue Anlage für beide Zwecke => ca. 9.500 € netto

Der Gemeinderat beschließt, die Anlage mit verkabelten Rauchmeldern zum geschätzten Preis von ca. 3.200 € netto auszuführen.

TOP 2: Vorlage des Rechenschaftsberichtes 2012
Der Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung für das abgelaufene Jahr 2012 werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2012 wird bis zum Ende des Jahres durchgeführt. Der Termin wird zur gegebenen Zeit festgelegt.

TOP 3: Haushalt 2013; Beschlussfassung
Frau Renninger stellte den Haushaltsplanentwurf für 2013 im Rahmen einer Präsentation vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 sowie die Finanzplanung der Jahre 2014 – 2016 anzuerkennen.

TOP 4: Schulkindbetreuung
Mit Schreiben vom 18.02.2013 hat der Christophorus-Verein mitgeteilt, dass alle 12 Plätze für die Schulkindbetreuung belegt sind und weiterer Bedarf vorliegt. Die Vorstandschaft fragte daher an, ob Räume der Schule für diesen Zweck genutzt werden können. Nach Mitteilung der Schulleitung gibt es keine geeigneten Räume.

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Nutzung der Schule für diesen Zweck nicht möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Träger eine andere Unterbringungsmöglichkeit zu suchen.

TOP 5: Bürgerstiftung Euerbach
Die Bürgerstiftung konnte im vergangenen Jahr einen Spendeneingang in Höhe von 2.450 € verzeichnen. Der Stiftungsrat hat heute über die Verteilung der Mittel entschieden.Der Vorsitzende informierte über die getroffene Entscheidung.

TOP 6: Leaderprojekt Passionsgalerie; Vergabe Steinmetzarbeiten
Die Angebotseröffnung fand am 01.03.2013 statt. Es wurden 5 Angebote vorgelegt. Die Preisspanne reicht von 5.900 € bis 8.200 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Kessler, Münnerstadt, zum Angebotsendpreis von 5.902,40 €.  

TOP 7: St 2290; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Obbach
Die OD-Grenzen von Obbach im Zuge der St 2290 wurden letztmalig mit Bescheid der Regierung vom 29.05.1991 festgesetzt. Aufgrund der eingetretenen Veränderungen wurde mit Schreiben vom 28.12.2012 eine Überprüfung beantragt.Das Staatliche Bauamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 25.02.2013 mitgeteilt, dass folgende Änderungen geplant sind:
-    Die OD-Grenze wird in Richtung Sulzthal zum Anwesen Sulzthaler Str. 29 verlegt.
-    Der bisherige Verknüpfungsbereich (Brunnenweg – Sömmersdorfer Str.) entfällt.
-    Die Ortsdurchfahrt wird als Erschließungsbereich festgesetzt.

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis mit der vorgesehenen und nachstehend beschriebenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Obbach im Zuge der St 2290:
1.    Gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG wird der bisherige Verknüpfungsbereich der OD-Grenzen von Obbach im Zuge der St 2290 von Abschnitt 440 Station 0,564 bis Abschnitt 440 Station 0,674 als Erschließungsbereich festgesetzt.
2.    Die Ortsdurchfahrt von Obbach im Zuge der St 2290 wird entsprechend den Ortsdurchfahrtsrichtlinien auf ihrer gesamten Länge von Abschnitt 420 Station 6,387 bis Abschnitt 440 Station 0,674 als Erschließungsbereich festgesetzt.

TOP 8: Anerkennung der Niederschrift vom 19.02.2013
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 9: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:
a) Errichtung von Carports mit PV-Anlage auf Fl.-Nr. 238/1 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant die Errichtung von Carports zur Unterstellung von Fahrzeugen. Die Dächer werden mit PV-Modulen versehen. Das Bauvorhaben wurde letztmalig am 30.10.2012 behandelt. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass folgende Festsetzungen des Bebauunglanes nicht eingehalten werden:
GRZ im MI-Gebiet: 0,53 statt 0,40
GRZ im GE-Gebiet: 0,86 statt 0,60
Dachneigung: 7,6 ° statt 18 – 38 °

Den notwendigen Befreiungen wird zugestimmt.

b) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 452/3 Gem. Obbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Beetäcker“. Der Gemeinderat hat das BV letztmalig am 05.02.2013 behandelt.  Nach Überprüfung durch das Landratsamt werden folgende weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten:
a) Ausführung der Garage mit DN 42 °, statt wie festgesetzt entsprechend der vorhandenen Nachbargarage mit 45 °
b) Auffüllung des Geländes bis zu 1,4 m, Auffüllung nur zur Abböschung zulässig
c) 2 quadratische Fenster in der Nordfassade (0,6 x 0,6)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Einer Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen wird zugestimmt. 

c) Sanierung des Anwesens Fl.-Nr. 107 Gem. Euerbach
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er die energetische Sanierung und Dacheindeckung des Anwesens plant.

Die Genehmigung wird erteilt.

d) Sanierung Nebengebäude und Carport auf  Fl.-Nrn. 128 und 128/1 Gem. Euerbach
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er die Sanierung der o.g. Gebäude plant.

Die Genehmigung wird erteilt.

TOP 10: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende gab ein Dankschreiben sowie Informationen zur Aktion „Gemeinsinn“ bekannt.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt. Gemeinde Euerbach

Euerbach, 07.03.2013
Gemeindeverwaltung