Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2013 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Vereidigung eines neu berufenen Gemeinderatsmitglieds
Herr Werner Seufert ist durch Tod aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 02.03.2008 rückt für den Wahlvorschlag "Freie Wählergemeinschaft Euerbach" Frau Ingrid Böhm nach. Frau Böhm hat mit Schreiben vom 04.03.2013 die Wahl angenommen.

Gemäß Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung ist Frau Böhm in der ersten Sitzung nach ihrer Berufung zu vereidigen. 1. Bürgermeister Arnold nahm ihr folgenden Eid ab:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Nach der erfolgten Ablegung des Eides gehört Frau Böhm dem Gemeinderat an.

TOP 2: Bestellung eines Verbandsrates in den Abwasserzweckverband Oberes Werntal
GR Müller wird auf Vorschlag von GRin Raditsch als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des AZV bestellt.

TOP 3: Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuß
GRin Böhm wird auf Vorschlag von GRin Raditsch als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuß bestellt.

TOP 4: Bestellung eines Mitglieds in das Büchereikuratorium
GRin Böhm wird auf Vorschlag von GRin Raditsch als gemeindliche Vertreterin für das Büchereikuratorium bestellt.

TOP 5: Vollzug der Geschäftsordnung
GR Müller teilte mit, dass GRin Raditsch ab sofort Fraktionssprecherin der Fraktion „CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Wählergemeinschaft Sömmersdorf und Freie Wählergemeinschaft Euerbach“ ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 6: Leaderprojekt Passionsgalerie
a) Vergabe der konservatorischen Arbeiten

Bei der Angebotseröffnung lagen 2 Angebote vor. Die Preisspanne reicht von 990 € bis
1.900 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Cox, Gerolzhofen, zum Angebotsendpreis von 987,70 €. 

b) Vergabe der Druck- und Kaschierarbeiten
Bei der Angebotseröffnung lagen 2 Angebote vor. Die Preisspanne reicht von 5.900 € bis
7.100 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Beyrow, Fulda, zum Angebotsendpreis von 5.921,32 €. 

TOP 7: Gemeindebücherei; Bericht aus dem Büchereikuratorium
GR Strauß gab einen umfangreichen Bericht über die Arbeit im Kuratorium und in der Gemeindebücherei. Anhand eindrucksvoller Zahlen belegte er die erfolgreiche Arbeit des Büchereiteams.

Der Vorsitzende dankte im Namen des Gemeinderates dem Büchereiteam für seine engagierte ehrenamtliche Arbeit.

TOP 8: FFW Sömmersdorf; Bestätigung der Kommandanten
1. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Sömmersdorf gewählte erste Kommandant Stefan Manger gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen.

2. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Sömmersdorf gewählte Stellvertreter des  Kommandanten Michael Rüth gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen.

TOP 9: Anerkennung der Niederschrift vom 05.03.2013
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 10: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Wiederaufbau von zerstörten Nebengebäuden auf Fl.-Nr. 138 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant den Wiederaufbau der zerstörten Nebengebäude im Altortbereich. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und im Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Die Nebengebäude werden an gleicher Stelle bei gleichen Abmessungen wieder errichtet.

Das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung werden erteilt.

b) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 827 Gem. Obbach (Antrag auf Vorbescheid)
Der Eigentümer des o.g. Grundstückes hat einen Antrag auf Vorbescheid gestellt, um die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Bebauung der östlichen Hälfte des Grundstückes möglich ist.

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Bebauung der östlichen Teilfläche des Grundstückes wird unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt:
1. Für die Bebauung des Grundstückes sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Heimbach“ für das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 829 maßgebend.
2. Die Erschließung des Grundstückes mit Wasser, Abwasser, Strom, usw. ist durch den Eigentümer sicherzustellen.
3. Die Zufahrt zum Grundstück über die gemeindlichen Grünfläche und eine eventuelle Absenkung des Bordsteins ist durch eine Tiefbaufirma auszuführen. Der Eigentümer kann alternativ die Grünfläche ganz oder teilweise erwerben.
4. Für das Baugrundstück ist ein selbstständiges Grundstück zu bilden.

c) Sanierung des Dachstuhles auf Fl.-Nr. 189 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant die Sanierung des bestehenden Wohnhauses. Hierbei wird ein neuer Dachstuhl errichtet, die Gauben auf der Ost- und Westseite werden verändert.

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen und die Genehmigung nach der Sanierungssatzung zu erteilen und die benötigten Abstandsflächen auf den genannten gemeindlichen Grundstücken zu übernehmen.

TOP 11: Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende gab bekannt, dass Gemeindebürger Robert Seemann für seine langjähirge Tätigkeit in Sömmersdorf mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 20.03.2013
Gemeindeverwaltung