Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 18.09.2012 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 24.07.2012
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Sanierung des Wohnhauses auf Fl.-Nr. 110 und 110/2 Gem. Euerbach
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er die Sanierung seines Wohnhauses plant. Er plant eine Wärmedämmung und einen Außenputz.

Die Genehmigung wird erteilt.

TOP 3: Pauschale Sportbetriebsförderung
Mit Bescheiden vom 21.06.2012 hat das Landratsamt Schweinfurt nachstehende Vereinspauschalen für 2012 bewilligt:

1. VFL Euerbach 1.687,52 €
2. TSV Obbach 655,61 €
3. SV Sömmersdorf  1.046,48 €    
4. RSG Euerbach 429,83 €     
5. JFG Euland 148,52 €

Insgesamt:   3.967,96 €                    

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 23.07.1996 wird die Verwaltung beauftragt, die Auszahlung der pauschalen Sportbetriebsförderung in gleicher Höhe wie die staatlichen Zuwendungen vorzunehmen. Dem Gemeinderat sind die ausgezahlten Zuschüsse mitzuteilen. Die Auszahlung an die Sportvereine ist zwischenzeitlich erfolgt. Die bei der Haushaltsstelle
5500.7000 eingeplanten Mittel in Höhe von 4.500 € werden eingehalten.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 4: ÖPNV; Fahrplanwechsel
Das Landratsamt Schweinfurt hat darum gebeten, Änderungsvorschläge für die Erstellung des Jahresfahrplanes 2012/2013 einzureichen.

Der Gemeinderat nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Detaillierte Änderungswünsche bestehen zur Zeit nicht, allerdings wird eine generelle Verbesserung der Taktzeiten gefordert. 

TOP 5: Energieagentur Schweinfurter Land; Planungsgesellschaft
Die Energieagentur Schweinfurter Land hat das beigefügte Schreiben vom 27.08.2012 übersandt.

Eine Entscheidung kann aufgrund der vorliegenden Informationen nicht getroffen werden. Das grundsätzliche Interesse der Gemeinde besteht jedoch.

TOP 6: Dorferneuerung Obbach
a) Ausbau der St 2290
- Ausbau der Ortsdurchfahrt und Neugestaltung der Treppe mit Umgriff incl. Materialien
Beim Ausbau der Seitenstreifen werden die gleichen Materialien wie beim Ausbau der Bäckergasse/Kleinstraße verwendet. Für den Bereich der Kirchentreppe liegt eine Planung des Büro Stieber vor. Die Treppe wird nun nicht mehr in der bestehenden Form saniert. Stattdessen wird die Treppe im unteren Bereich über 2 Wangen seitlich abgeleitet. Da im Bereich des BA 1 der Baubeginn Mitte Oktober erfolgen soll, wurde dieser Planung im Vorfeld zugestimmt. Damit konnten Verzögerungen vermieden werden.

Der Gemeinderat ist mit der Verwendung der in der Bäckergasse/Kleinstraße eingesetzten Materialien einverstanden. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Planung Kirchentreppe mit Umfeld. Diese wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

- Straßenbeleuchtung
Im Zuge der Baumassnahme Bäckergasse/Kleinstraße wurde für den historischen Bereich des Altortes die gestalterische Leuchte „Castor“ ausgewählt. Diese Leuchte soll in der Ortsdurchfahrt im Bereich zwischen Bäckergasse und Kleinstraße ebenfalls verwendet werden.

Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der gestalterischen Leuchte „Castor“ zwischen der Bäckergasse und Kleinstraße zu. Die übrigen Bereiche der Ortsdurchfahrt werden mit technischen Leuchten ausgestattet.

- Infos
Vereinbarung
Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Obbach ist eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten (Bauamt, Gemeinde, Dorferneuerung, AZV) zu schließen. In der Vereinbarung ist die Kostenverteilung, Grunderwerb, Ausschreibung, usw. enthalten. Die Vereinbarung entspricht dem vom Staat verwendeten Muster. 

Die Vereinbarung wurde am 10.08. per Mail übersandt und mit dem Abteilungsleiter des Bauamtes besprochen. Das Baumt bat um eine umgehende Unterzeichnung der Vereinbarung, da die zeitlichen Vorgaben für die Bekanntmachung und Ausschreibung der Maßnahme im Hinblick auf den Baubeginn nicht einzuhalten wären. Die Vereinbarung wurde am 23.08. im Rahmen einer dringlichen Anordnung unterzeichnet.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Baubeginn
Aus der Gesamtmaßnahme wurde ein Bauabschnitt herausgelöst. Er umfasst den Bereich zwischen Bäckergasse und Kleinstraße, insbesondere die Arbeiten im Umfeld der Kirche. Der Baubeginn für diesen Abschnitt ist für Mitte Oktober vorgesehen.

b) Dorfladen
Auf eine entsprechende Anfrage hat das ALE mit Schreiben vom 27.08.2012 unter anderem mitgeteilt:
- Eine Förderung setzt eine öffentliche Einrichtung voraus. Der Betreiber muss die Gemeinde oder eine Genossenschaft mit öffentlichem Charakter sein.
- Die Förderung beträgt 60 %, maximal 100.000 €.
- Mietkosten sind nicht förderfähig. Eigentum muss bei der Gemeinde sein. Diese haftet während der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren. Eventuell Rückzahlung von Fördermitteln.
- Umbauten sind förderfähig, mobile Einrichtungen nicht.
- Kosten für Machbarkeitsstudie förderfähig.

Folgende Probleme werden bei der Umsetzung gesehen:
- Rechtsform: Um eine Beteiligung der Bevölkerung zu erreichen, ist die Rechtsform der Genossenschaft geeignet. Sofern das Projekt unter der alleinigen Verantwortung der Gemeinde laufen würde, wird dies zu fehlendem Engagement führen.
- Zweckbindung: Mit der Festlegung der Zweckbindung auf 12 Jahre und der drohenden Rückzahlung von Zuschüssen ist die größte Hürde für eine Umsetzung benannt. Da dieser Zeitraum kaum vorhersehbar ist, kann das Risiko nicht abgeschätzt werden.
- Risiko: Die Versorgung mit Lebensmittel und sonstigen Gegenständen des täglichen Lebens ist keine gemeindliche Aufgaben, sondern fällt der Privatwirtschaft zu. Diese wird in Obbach nicht aktiv, da das wirtschaftliche Risiko eines Scheiterns besteht.

Unter Berücksichtigung aller Fakten erscheint es nicht vertretbar, Mittel der Gemeinde für diesen durchaus wünschenswerten Zweck einzusetzen. Die finanzielle Belastung der Gemeinde ist unkalkulierbar und nicht einzuschätzen.

Der Gemeinderat beschließt, das Projekt „Dorfladen“ nicht weiter zu verfolgen.
 
c) umsetzbare Projekte
Das ALE hat darauf hingewiesen, dass das Budget für die Dorferneuerung Obbach bereits überschritten ist. Um die Möglichkeiten für die Zukunft der Dorferneuerung Obbach klären zu können, fand am 27.08.2012 ein Gespräch bei der Behörde statt.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
- Der Ausbau im Umfeld der Kirche kann 2012 begonnen werden.
- Der Ausbau der Ortsdurchfahrt kann nach Einigung mit den Eigentümern begonnen werden.
- Als weitere Maßnahmen stehen noch
- die Gestaltung des Mühlbachs Teil 2
- der Fußweg zum Kindergarten
- die Gestaltung des Dorfgrabens und
- eine Aktion Mehr Grün
aus.
Mit diesen Maßnahmen ergibt sich ein Gesamtbudget ca. 2,3 Mio € für Obbach. Weitere Maßnahmen werden nicht mehr durchgeführt und gefördert!
- Die zeitliche Durchführung der Maßnahmen muss noch abgestimmt werden.

Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag des ALE einverstanden.

TOP 7: B 303; Radweg Sömmersdorf – Rütschenhausen
Der Gemeinderat wurde bereits in der Sitzung am 24.07.2012 über den Inhalt der Vereinbarung unterrichtet. Der Punkt stand damals jedoch nicht auf der Tagesordnung. Die Vereinbarung wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und an das Bauamt zurückgegeben. Die Unterschrift erfolgte im Rahmen einer dringlichen Anordnung, damit der zügige Baubeginn nicht gefährdet ist.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 8: Leaderprojekt Passionsgalerie
a) weitere Beauftragung Büro FranKonzept
Mit dem Büro FranKonzept wurde eine stufenweise Beauftragung vereinbart. Nach Mitteilung des Büros ist aktuell eine Beauftragung für Gestaltung, Betextung, audiovisuelle Medien und Filmdrehs erforderlich. Der Aufwand liegt bei 8.925 € brutto.

Mit der weiteren Beauftragung des Büros FranKonzept im Umfang von 8.925 € besteht Einverständnis.
 
b) Vergabe der Elektroarbeiten/Beleuchtung
An der Ausschreibung haben sich 3 Firmen beteiligt. Die Überprüfung ergab eine Preisspanne von 9.124,93 € bis 9.777,52 €. Das Ergebnis entspricht der Kostenschätzung.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Elektro Schneider aus Wipfeld zum Angebostendpreis von 9.124,93 €.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
Anregungen und Wünsche lagen nicht vor.
 
Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 19.09.2012
Gemeindeverwaltung