Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 17.04.2012 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 20.03.2012
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgendes Bauvorhaben liegt vor:

a) Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 124/1 Gem. Sömmersdorf
Der Bauherr plant die Errichtung des o.g. Gebäudes. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf und entspricht dessen Festsetzungen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Neubau Verkaufshallen auf Fl.-Nr. 205 Gem. Euerbach (Voranfrage)
Der Eigentümer des o.g Grundstückes prüft derzeit die bauliche Entwicklung. So ist im südwestlichen Teil des Grundstückes der Neubau von 2 Verkaufshallen vorgesehen. Zur Umsetzung seiner Planung benötigt der Bauherr zunächst eine Aussage des Staatlichen Bauamtes, ob eine Reduzierung der Anbausverbotszone von 20 m auf 15 m zugestimmt wird. Diese Feststellung erfolgt ausschließlich gegenüber der Gemeinde.

Nach den zur Zeit vorliegenden Unterlagen sind für das Vorhaben Befreiungen von folgenden Festsetzungen erforderlich:
? Überschreitung der Baugrenzen im Süden und Westen
? Überschreitung der festgesetzten Anbauverbotszone im Süden
? Umsetzung der Grünfläche im Westen
? Abweichung Dachform und Dachneigung
? Überschreitung der zulässigen Traufhöhe

Die Gemeinde erklärt ihre grundsätzliche Zustimmung zur Planung. Diese Erklärung stellt kein gemeindliches Einvernehmen im Sinne des BauGB dar und beinhaltet nicht die Bereitschaft den Bplan zu ändern.

TOP 3: Interkommunale Allianz Oberes Werntal; Information
Die Informationen der Allianz wurden bekannt gegeben.

TOP 4: Frauenbürgerversammlung
Die Bürgerversammlung fand am 14.03.2012 in Obbach statt. Folgende Anregungen sind eingegangen:

1. Der Anblick im Bereich der Urnenstelen in Euerbach ist nicht schön. Es wurde vorgeschlagen, die Nutzungsberechtigten von Zeit zu Zeit darauf hinzuweisen, dass die sich dort befindlichen Schalen von der Gemeinde entfernt werden.
2. Nachgefragt wurde, wie die ärztliche Versorgung künftig aussehen wird, wenn Frau Geiling im Jahre 2013 ihren Dienst beendet.
3. Beanstandet wurde die Pflege des Kriegerdenkmals in Sömmersdorf. Die Beschriftung ist kaum noch lesbar. Eine neue Bepflanzung soll durch den Bauhof erfolgen. Für die Pflege gibt  es Ehrenamtliche.
4. Es wurde nachgefragt, weshalb am Passionsspielgelände so viele Bäume gerodet wurden?
5. Ein unschöner Anblick sind die wilden Müllablagerungen entlang des Radweges von Euerbach nach Sömmersdorf.
6. Kritisiert wurde die Busfahrt um 13:20 Uhr von Schweinfurt nach Obbach. Der eingesetzte Bus erschwert älteren Bürgern die Benutzung mit einem Rollator.
7. Die Gemeinde möchte bitte die Eigentümer des bestimmten, ungepflegten Grundstücks (Von-Münster-Str.) anschreiben zwecks mangelnder Pflege.
8. Die Autofahrer sind wieder sehr rasant in den "30-Zonen" unterwegs, die Straßenmarkierungen sollten durch den Bauhof erneuert werden, des weiteren soll die Geschwindigkeitsanzeigetafel wieder aufgestellt werden.

Sämtliche Punkte wurden beantwortet bzw. an die zuständigen Mitarbeiter weitergegeben.

TOP 5: Zuschussanträge
a) VfL Euerbach - Rasenmäher
Der VfL Euerbach stellt für den Kauf eines Rasenmähers einen Zuschussantrag. Die Gesamtausgaben belaufen sich nach den vorgelegten Rechnungen auf  19.249,44 Euro.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem VfL Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investionskosten für den Kauf des Rasenmähers, das sind 962,47 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2012, die entsprechenden Mittel sind im Haushalt veranschlagt.

b) VfL Euerbach – Vereinsheim
Mit Beschluss vom 27.04.2004 hat der Gemeinderat dem VfL Euerbach für den Umbau und die Erweiterung des Sportheims einen Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionssumme ohne den wirtschaftlichen Teil in Aussicht gestellt. Mit Beschluss vom 12.07.2005 wurden bereits 4.000 Euro bewilligt und im Hausshaltsjahr 2005 vorab als Abschlag auf die Endabrechnung ausgezahlt.

Der VfL Euerbach legt nun die Endabrechnung vor. Bei der Gesamtmassnahme wurden 210.363,55 Euro verbaut. Eine genaue Zuteilung zwischen wirtschaftlichen und sportlichen Teil lässt sich im Einzelfall nicht in jedem Gewerke nachvollziehen. Viele Teilbereiche, wie Elektrik, Heizung oder Sanitär werden von beiden benutzt. Der VfL schlägt vor aus den Gesamtkosten 20 % für den wirtschaftlichen Teil herauszurechen. Somit kommt für den sportlichen Bereich eine Investionssumme von 168.290,84 Euro zustande.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem VfL Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investionskosten für den Umbau und die Erweiterung des Vereinsheimes, das sind 8.414,54 Euro gewährt. Hiervon wurden bereits 4.000 Euro als Abschlag gewährt. Zur Auszahlung kommen 4.414,54 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2012, die entsprechenden Mittel sind im Haushalt veranschlagt.

c) Die Erwicher – Vereinsheim
Mit Schreiben vom 05.04.2012 haben „Die Erwicher“ eine Zuwendung zum Bau eines Vereinsheimes beantragt. Der Verein rechnet mit folgenden Ausgaben:
- ca. 15.000 € in 2012
- ca. 10.000 € in einem 2. BA

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Dem Verein „Die Erwicher e.V.“ wird ein Zuschuss in Höhe von 5% der Kosten, das sind ca. 750 €, gewährt.

TOP 6: Friedhof Obbach; Vergabe Planung
Der Einbau einer Toilette im Leichenhaus in Obbach ist im Haushalt mit einem Betrag von 20.000 € eingestellt. Zur Umsetzung der Maßnahme ist die Beauftragung eines Büros erforderlich.

Der Auftrag wird an das Büro Kirchner gemäß dem Angebot vom 30.03.2012 vergeben.

TOP 7: Umfeld altes Rathaus Euerbach; Auftragsvergabe
Eine vollständige Umsetzung der Planung ist derzeit nicht vorgesehen. Um Schäden für das Gebäude zu vermeiden, sind Sicherungsarbeiten erforderlich. Diese sind nicht förderfähig. Daneben soll der Verbindungsbau zwischen Wohnhaus und Scheune abgebrochen werden.

Der Gemeinderat erkennt das Honorarangebot des Büros Werner Seufert vom 11.04.2012 an. Auf dieser Grundlage wird der Auftrag an das Büro vergeben.

TOP 8: TG Euerbach 2; Übernahme der öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen
Der Gemeinderat beschließt folgendes:

1. Die Gemeinde ist mit der Zuteilung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Flurbereinigungsplan in ihr Eigentum einverstanden (§ 42 Abs. 2 Satz 2 FlurbG i.V.m. Art. 12 AGFlurbG).
2. Die Gemeinde übernimmt gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 FlurbG i.V.m. Art. 12 AGFlurbG im Flurbereinigungsplan die Unterhaltung an den öffentlichen Feld- und Waldwegen, soweit diese nicht kraft Gesetzes bereits in der Baulast der Gemeinde stehen oder auf sie übergehen.
3. Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass sie die im Flurbereinigungsverfahren geschaffenen Landschaftsschutzanlagen zu Eigentum und Unterhaltung erhält.
4. Die Gemeinde ist damit einverstanden, dass sie die von der Teilnehmergemeinschaft erstellten Anlagen zur Förderung der Freizeit und Erholung zu Eigentum und Unterhaltung erhält.
5. Die Gemeinde ist mit der Zuteilung der Gewässer III. Ordnung sowie der Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung in ihr Eigentum einverstanden (§ 42 Abs. 2 Satz 2 FlurbG i.V.m. Art. 12 AGFlurbG).
6. Die Gemeinde übernimmt die Unterhaltung der in ihrem Eigentum ausgewiesenen Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

TOP 9: Leaderprojekt Passionsgalerie mit Filmausstellung und Passionswegen; Auftragsvergabe
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt, hat mit Bescheid vom 15.03.2012 die Leaderförderung im beantragten Umfang (72.183,00 €) bewilligt. Aufgrund dieser Bewilligung kann die Umsetzung der Maßnahme vorbereitet werden. Hierzu zählt auch die fachliche Betreuung.

Aufgrund der durchzuführenden Markterkundung wurden 3 Büros um Abgabe eines Angebotes gebeten. Zwei der angefragten Büros haben wegen Arbeitsüberlastung abgesagt. Das Büro FranKonzept, Würzburg, hat ein Angebot vorgelegt.

FranKonzept hat bereits das Antrags- und Betriebskonzept erarbeitet. Die aus dem Konzept entnommene Kostenschätzung sieht Ausgaben für die wissenschaftliche Konzeption und Begleitung von rund 29.000 € netto vor.

FranKonzept schlägt mit seinem Angebot eine stufenweise Beauftragung vor. Mit der Annahme dieses Angebotes können sofort die notwendigen Vorarbeiten getroffen werden, die für eine fristgerechte Fertigstellung erforderlich sind.
 
Der Gemeinderat erkennt das vorgelegte Kosten- und Leistungsangebot des Büros FranKonzept, Würzburg, vom 04.04.2012 mit Kosten in Höhe von 14.518 € an. Mit der stufenweisen Beauftragung besteht Einverständnis.

TOP 10: Städtebauliches Sanierungsgebiet „Innenbereich Euerbach“; Antrag auf Herausnahme eines Grundstückes
Die Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 156/1 Gem. Euerbach haben die Herausnahme ihres Grundstückes aus dem Geltungsbereich der Sanierungssatzung beantragt. Begründet wurde dieser Antrag mit der pauschalen Feststellung, dass das Sanierungsgebiet nur Nachteile, keine Vorteile bringt.

In einem Schreiben wurden die Eigentümer auf die Vorteile der Lage hingewiesen. Leider ist die mündliche und schriftliche Aufklärung ohne Erfolg geblieben. Nach Rücksprache mit dem Büro muss für die Änderung des Geltungsbereiches das gleiche Verfahren wie bei der Aufstellung durchlaufen werden.

Der Gemeinderat beschließt den Antrag der Eigentümer abzulehnen. Die Aufnahme des Grundstückes in das Sanierungsgebiet erfolgte aus sachlichen Gründen und bringt den Eigentümern objektiv Vorteile.

TOP 11: Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die aktuelle Geschäftsordnung wurde 2008 durch den Gemeinderat beschlossen. Folgender Änderungsbedarf besteht:

1. Personalbefugnis
Gem. § 2 Ziff. 18 ist der Gemeinderat für die personalrechtlichen Entscheidungen bei Beamten und Beschäftigten ab Entgeltgruppe 4 zuständig. Die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters liegt bei Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 3 vor.

Die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinderat und 1. Bürgermeister wurde in Art. 43 Abs. 1 und 2 GO grundlegend neu geregelt. Ab Inkrafttreten des Änderungsgesetzes ist der Gemeinderat für folgende personalrechtliche Entscheidungen zuständig:
- Beamtenrechtliche Entscheidungen ab der Besoldungsgruppe A 9,
- Personalrechtliche Entscheidungen für Beschäftigte ab Entgeltgruppe 9

Die personalrechtlichen Befugnisse unterhalb der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe 9 liegen nunmehr ausschließlich beim 1. Bürgermeister.

2. Städtebauliche Sanierungsgebiete
Im Vollzug der Sanierungssatzungen Euerbach und Obbach sind gem. § 144 BauGB Entscheidungen zu treffen, die bisher nicht in der Geschäftsordnung geregelt waren. Hierzu zählen insbesodnere

? Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen und Ablagerungen einschl. Lagerstätten (§§ 144 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 und 29).
? Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
? Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes oder die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechtes.
? Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen i.S.d. § 148 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang steht.
? Ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nr. 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird.
? Die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast.
? Die Teilung eines Grundstückes.

Grundsätzlich wird bei all den aufgezählten Punkten eine Zuständigkeit des Gemeinderates gesehen.

Ergebnis:
Eine Änderung der Geschäftsordnung erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt nicht notwendig. Die Änderungen bei personalrechtlichen Entscheidungen sind aufgrund der Gesetzeslage zu beachten. Die zusätzlichen Entscheidungen im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungs-maßnahmen in Euerbach und Obbach verbleiben in der Zuständigkeit des Gemeinderates.
Entsprechende Erfahrungen können dann bei der nächsten Geschäftsordnung berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorstehenden Sachverhalt. Die Geschäftsordnung wird vorläufig nicht geändert.

TOP 12: Ableitung Oberflächenwasser Altfeldweg; Auftragsvergabe
Zur Umsetzung der o.g. Massnahme ist eine fachliche Betreuung erforderlich. Hierfür liegt ein Angebot des Büros Werner Seufert vom 11.04.2012 vor. Das Angebot basiert auf einem Honorar nach Zeitaufwand. Es schließt mit einem Betrag von 1.276,27 €.

Der Gemeinderat erkennt das Honorarangebot des Büros Werner Seufert vom 11.04.2012 an. Auf dieser Grundlage wird der Auftrag an das Büro vergeben.

TOP 13: Straßenausbesserung Auen- bzw. Sonnenstraße
Die Freianlagen der Grundschule werden zur Zeit hergestellt. Bei einer Ortseinsicht wurde festgestellt, dass Teile der Geh- und Fahrwege im Bereich der Schule einer dringenden Sanierung bedürfen.
Das Ing.-Büro Müller, Gochsheim, hat aufgrund des LV’s der Fa. Hell die Kosten ermittelt. Die Arbeiten können zu folgenden Konditionen an die Fa. Hell vergeben werden:
Fahrbahn Sonnenstraße (im Bereich Einfahrt Bauhof)  3.000,00 €
Gehweg Sonnenstraße (im Bereich Einfahrt Bauhof)     500,00 €

Gehweg Auenstraße (Rissesanierung)       400,00 €
Gehweg Auenstraße (abfräsen, Deckenerneuerung)   1.200,00 €

Je nach Auftragsumfang beträgt die Vergabesumme 3.900 € bzw. 4.700 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Hell nach der Kostenschätzung des Büros iwm, Gochsheim, vom 11.04.2012. Im Bereich Auenstraße wird die Decke gefräst und erneuert.

TOP 14: Anregungen und Wünsche

GR Seufert teilte weitere Straßenschäden mit.

GR Schraut erkundigte sich nach den Ergebnissen der Verkehrszählung Ortsdurchfahrt Euerbach.
 
Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 18.04.2012
Gemeindeverwaltung