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Informationen für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zum Pflichtumtausch von Führerscheindokumenten; Frist: 19.01.2023

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die Inhaber einer alten deutschen Fahrerlaubnis (alter rosa oder grauer „Lappen“) sind,  müssen diesen bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben.

Wenn diese Jahrgänge noch Inhaber eines vor dem 19.01.1999 ausgestellten Führerscheines sind, sollten sie den Umtausch ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig, also ca. sechs Monate vor dem 19.01.2023 beantragen, damit die Antragsbearbeitung rechtzeitig erfolgen und der neue Führerschein vor Ablauf der Frist ausgehändigt werden kann.

Die Erfahrungen der Fahrerlaubnisbehörde zeigen, dass es kurz vor Ablauf dieser Frist zu langen Bearbeitungszeiten kommen kann, wodurch eine rechtzeitige Aushändigung des Führerscheindokumentes nicht mehr möglich ist.

Informationen zum Umtauschverfahren finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes  www.landkreis-schweinfurt.de. Für Rückfragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt) unter der Service-Hotline (09721/55-440) zur Verfügung.