Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 21.07.2009 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 23.06.2009
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Errichtung eines Balkons auf Fl.-Nr. 167/14 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altfeldweg und entspricht dessen Festsetzungen. Der Antrag ist am 30.06.2009 eingegangen. Zum damaligen Zeitpunkt war absehbar, dass die nächste Sitzung am 21.07. stattfindet. Das Bauvorhaben wurde daher zur Vermeidung von Verzögerungen ohne Gemeinderatsbeschluss, aber mit einer positiven Stellungnahme an das LRA weitergeleitet.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt gem. Art 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis.
b) Neubau eines Carports und Nebengebäudes auf Fl.-Nrn. 182/2 und 183/3 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und unmittelbar neben dem alten Feuerwehrhaus. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein und trägt zu einer Verbesserung des Ortsbildes in diesem Bereich bei.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Widmung einer Ortsstraße
Die Verlängerung der Ortsstraße Oberwerrner Weg (zukünftige Fl.-Nr.: 1791/1 Gem. Euerbach) wird auf einer Länge von 83 m zur Ortsstraße gewidmet (Anfangspunkt: Nordgrenze von Fl.-Nr. 237; Endpunkt: Südgrenze der zukünftigen Fl.-Nr. 1787).

TOP 4: Satzung zur Aufhebung der Entwässerungssatzung
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Entwässerungssatzung an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 5: Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 6: Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 7: Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BA 05, restliche Maßnahmen)
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BA 05, restliche Maßnahmen) an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 8: Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 9: Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 10: Satzung zur Aufhebung der Beitragssatzung für die Erweiterung der Wasserversorgungseinrichtung
Der Gemeinderat erkennt die Satzung zur Aufhebung der Beitragssatzung für die Erweiterung der Wasserversorgungseinrichtung an. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 11: Vollzug des BayKiBiG; Anerkennung des Kindergarten Sömmersdorf gem. Art. 24
Der Vorsitzende des St.-Johannes-Vereins Sömmersdorf hat mitgeteilt, dass die Entwicklung der Kinderzahl rückläufig ist. Für das Kindergartenjahr 2009/2010 sind bis jetzt 15 Kindergartenkinder und 2 Schulkinder angemeldet. Diese Zahlen können sich bis zum Beginn des Kindergartenjahres noch geringfügig ändern. Aufgrund der vorgenannten Entwicklung hat der Verein ab dem kommenden Kindergartenjahr die Anerkennung gem. Art 24 BayKiBiG (sogenannter Landkindergarten) beantragt. Eine Anerkennung setzt voraus, dass weniger als 22 Kinder die Einrichtung besuchen und die Einrichtung von der Altersöffnung Gebrauch gemacht hat und kein Kind abgewiesen wurde. Diese Voraussetzungen liegen vor.
Der Kindergarten im GT Sömmersdorf wird gem. Art. 24 BayKiBiG als Kindertageseinrichtung im ländlichen Raum anerkannt. Die Anerkennung bezieht sich auf das Kindergartenjahr 2009/2010.

TOP 12: Ländl. Entwicklung; Umfeld altes Rathaus Euerbach
Das Büro Peichl hat aufgrund der bisherigen Ergebnisse das Projekt überarbeitet. Für die Sicherung der Scheune, Abbruch und Neubau des Zwischenbaus sowie Gestaltung der Außenanlage ist mit einem Aufwand von rund 150.000 € zu rechnen. Der Bewilligungsbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung liegt bereits vor. Hinzu kommen noch die Kosten für die Beschilderung des Wanderweges. Der Gemeinderat erkennt die Maßnahme (Sicherung Scheune, Zwischenbau, Außenanlage, Wanderweg) an. Auf der Grundlage dieser Planung wird die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung beauftragt.

TOP 13: Anregungen und Wünsche
GRin Raditsch teilte mit, dass der Spielplatz Schillerstraße bis auf Restarbeiten fertig gestellt sei. Leider wurden bereits erste Schäden durch Vandalismus verursacht. Dies wird von den Anliegern beobachtet. Für die aktive Unterstützung bedankte sie sich bei den Eltern, dem Bauhof und dem Jugendcamp. Zweiter Bürgermeister Schirmer konnte die Baufortschritte am Spielplatz Mönchsberg darstellen. Auch hier stehen nur noch Restarbeiten aus. Sein Dank galt den Eltern und dem Bauhof. GR Zirkel teilte mit, dass die Oberfläche des Verbindungsweges zwischen Hauptstraße und den Schwalgen kaputt sei.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 23.07.2009
Gemeindeverwaltung