Protokolle 2010

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 23.03.2010 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Sanierung Grundschule
a) Vorstellung und Anerkennung Projektierung Elektro
Herr Stütz von der Fa. EP Elektroplanung aus Schwanfeld stellte die Grundzüge der Elektroplanung vor. Der Gemeinderat erkennt die vorgestellte Planung an.

b) Vorstellung und Anerkennung Projektierung Heizung, Lüftung, Sanitär
Herr Kötzel vom Ing.- Büro Kötzel aus Geldersheim stellte die Grundzüge der Planung für die genannten Gewerke vor. Der Gemeinderat erkennt die vorgestellte Planung an.

c) Oberflächenentwässerung
Im Zusammenhang mit der Sanierung wurden die Architekten um Überprüfung der Oberflächenentwässerung gebeten. Die versiegelte Fläche des Grundstückes beläuft sich zur Zeit auf 3.137 qm; die entsprechende Gebühr betrug im vergangenen Jahr 1.035 €. Bei einer Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers in die Euer würde sich die versiegelte Fläche um ca. 1.600 qm reduzieren. Dies entspricht einer Ersparnis von 532 €/Jahr. Die Ableitung der verzinkten Dachflächen scheidet wegen des noch höheren Aufwandes aus. Der Mehraufwand für die Ableitung liegt bei ca. 14.000 € brutto! Ohne Berücksichtigung der Finanzierungskosten liegt die Abschreibung bei rund 26 Jahren.
Der Gemeinderat befasste sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen der Ableitung. Nach Auskunft des Architekten kann die Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers auch bei einer Neugestaltung der Außenanlage umgesetzt werden.
Der Gemeinderat beschliesst aufgrund der langen Amortisationsdauer auf die Ableitung des Oberflächenwassers zu verzichten.

d) Schulaufsichtliche Genehmigung
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 26.02.2010 die schulaufsichtliche Genehmigung erteilt. Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

e) weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende gab bekannt, dass bei einer Sitzung am 24.03. der Elternbeirat informiert wird. Am 25.03. wird die Schulleitung über die Projektierungen unterrichtet.

TOP 2: Haushaltsplan 2010; Beschlussfassung
Kämmerer Samfaß stellt seinen Haushaltsplanentwurf für 2010 ausführlich vor. Die Folgen der Finanzkrise, die Systematik des Finanzausgleiches und die anstehenden Investitionen führen zu einer angespannten Haushaltssituation. Zum Beispiel ergibt sich im Bereich Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr ein Fehlbetrag von 425.000 €. So kann dieses Jahr die erforderliche Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt nicht geleistet werden.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Sanierung der Grundschule die Haushaltslage maßgeblich beeinflusse. Die Systematik des Finanzausgleiches und die gestiegene Steuerkraft verschärfen die Situation. Trotzdem werde die Gemeinde in der Lage sein, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Finanzplanung der Jahre 2011 – 2013 anzuerkennen.

TOP 3: Frauenbürgerversammlung
Die Bürgerversammlung fand am 10.03.2010 in Obbach statt. Folgende Anregungen sind eingengangen: 1. Anbringung eines Spiegel am Pfarrhaus-Eck in Obbach
2. Wirtschaftsweg von Sömmersdorf nach Obbach soll als Radweg gekennzeichnet werden, da dort ein Auto (Landkreis MSP) fuhr
3. Es wurde nachgefragt, wo die Schulkinder während der Generalsanierung untergebracht werden.
4. Es wurde angeregt auch in Obbach eine Urnenwand zu errichten.
5. Nachgefragt wurde weshalb in den normalen Erdgräbern nicht mehr Urnen beigesetzt werden können, als Grabstellen zur Verfügung stehen.
6. Im Friedhof in Obbach sollen noch 2 Bänke für die älteren Leute aufgestellt werden.
7. Innenanstrich der Leichenhalle Obbach
8. Steinplatte am Gedenkstein in Friedhof Obbach anbringen, auf der die Blumenschalen anlässlich der Goldenen Konfirmation abgestellt werden können.
9. Bepflanzung und Zurückschneiden der Pflanzen an den Kriegerdenkmälern.

Zu den Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:
- Die Punkte 3 und 6 bis 9 wurden beantwortet bzw. an die zuständigen Mitarbeiter weitergegeben.
- Die Punkte 1 und 2 werden im Rahmen einer Ortseinsicht mit den zuständigen Fachbehörden besprochen.
- Die Errichtung einer Urnenwand im Friedhof Obbach ist aufgrund der geänderten Bestattungskultur sinnvoll. Der Gemeinderat beschliesst, einen geeigneten Standort für eine Urnenwand im Friedhof Obbach zu bestimmen und eine Kostenschätzung erstellen zu lassen. Im Hinblick auf Punkt 5 wird auf die Bestimmungen der Friedhofs- und Bestattungsordnung verwiesen, die die Anzahl der zulässigen Bestattungen pro Grab regelt.

TOP 4: Dorferneuerung Obbach
a) Vergütung Vorstand
Der Vorsitzende der TG Obbach hat mitgeteilt, dass die aktuellen Förderrichtlinien folgende Regelung enthalten:
- Ordentliche Vorstandsmitglieder und Stellvertreter in amtlicher Funktion erhalten weiterhin eine Aufwandsentschädigung.
- Stellvertretende Vorstandsmitglieder ohne amtliche Funktion erhalten keine Aufwandsentschädigung. Die Gemeinde wird gebeten, die Entschädigungen für die Stellvertreter zu übernehmen. Angesichts der Sitzungshäufigkeit, des Personenkreises und des Stundensatzes ist der finanzielle Aufwand überschaubar.
Der Gemeinderat übernimmt die Aufwandsentschädigungen für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder ohne amtliche Funktion.

b) Vereinbarung Außenanlage Rathaus
Das Amt hat zwischenzeitlich die erforderliche Vereinbarung vorgelegt. Die Massnahme wird mit 55 % gefördert.
Die Vereinbarung wird anerkannt.

TOP 5: Anerkennung der Niederschrift vom 09.03.2010
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 6: Bauplangenehmigungen
a) Neubau Lagerhalle mit Labor und Bürogebäude auf Fl.-Nr. 1788/1 (neu) Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Niederwerrner Weg III“ und hält folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein:
- Überschreitung der Baugrenze im Norden (ca. 3 m)
- Grünstreifen im Norden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

b) Errichtung einer Maschinenhalle auf Fl.-Nr. 699 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Nach dieser Vorschrift ist das Bauen im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Beurteilung dieser Fragen erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt unter Einbeziehung der fachlich beteiligten Behörden. Der Plan enthält keine Angaben über die Einbindung des Gebäudes in die Landschaft bzw. Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

c) Errichtung einer Holzlege auf Fl.-Nr. 172/5 Gem. Euerbach
Der Bauherr plant die Errichtung einer Holzlege im nordwestlichen Bereich seines Grundstückes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altfeldweg und verstösst in folgenden Punkten gegen dessen Festsetzungen:
- nördliche Baugrenze
- Dachform und Dachneigung
Der Gemeinderat erteilt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.

d) Errichtung eines Satteldaches auf bestehender Garage auf Fl.-Nr. 158 Gem. Sömmersdorf
Für das Bauvorhaben wurde bereits bei der letzten Sitzung die gemeindliche Zustimmung in Aussicht gestellt. Der vorliegende Antrag hält die Vorgaben ein. Der beantragten Befreiung kann daher zugestimmt werden.
Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

e) Umbau des bestehenden Kindergartens auf Fl.-Nrn. 139 Gem. Obbach
Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Kindergartens, damit eine Kleinkindgruppe untergebracht werden kann. Neben den Änderungen im Gebäude werden im Außenbereich folgende Änderungen vorgenommen:
- 2.baulicher Rettungsweg auf der Ostseite
- Errichtung eines Nebengebäudes für Kinderwägen
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 7: Gemeindeentwicklung; Rückblick auf Seminar
Der Gemeinderat hat sich am 12. und 13.03.2010 in einem Seminar in Klosterlangheim mit der Gemeindeentwicklung beschäftigt. Der Vorsitzende ging in seinem Rückblick auf die gelungene Veranstaltung ein, die eine Übereinstimmung der Beteiligten hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung ergeben habe. Der wichtigste Punkt der künftigen Entwicklung liegt in der Innenentwicklung der drei Dörfer und der Erhaltung und Verbesserung der Standortfaktoren. Sobald die Dokumentation des Seminars vorliegt, wird sich das Gremium weiter mit diesen Themen beschäftigen.

TOP 8: Anregungen und Wünsche
Die Einladung der Interkommunalen Allianz zur Abschlussveranstaltung des INKA-Projektes am 05.05.2010, 18.00 Uhr, im Pfarrheim Bergrheinfeld wurde bekanntgegeben.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 25.03.2010
Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 09.03.2010 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 23.02.2010

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen

a) Errichtung eines Satteldaches auf der bestehenden Garage auf Fl.-Nr. 158 Gem. Sömmersdorf (Voranfrage)

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf. Der Bauherr plant die Errichtung eines Satteldaches auf der bestehenden Grenzgarage, um weiteren Lagerraum zu erhalten.

Bei Einhaltung der vorstehenden Planung ist keine Baugenehmigung erforderlich. Der Bauherr benötigt jedoch eine sogenannte „isolierte Befreiung“, da er von der Festsetzung Ziff. 2.18 des Bebauungsplanes abweicht. Diese schreibt vor, dass aneinandergebaute Garagen einheitlich zu gestalten sind. Die später genehmigte Garage muss die Dachneigung der zuerst genehmigten Garage übernehmen.

Diese Vorschrift kann nicht eingehalten werden, da der Nachbar zuerst eine Garage mit Flachdach errichtet hat und diese auch nicht verändern will. Bei einer Zulassung des Vorhabens muss daher von dieser Vorschrift befreit werden.

Im Bereich des Gesamtbebauungsplanes gibt es 2 Bezugsfälle, wo diese Konstellation bereits vorliegt. Einer Befreiung kann daher zugestimmt werden.

Die Befreiung von der genannten Festsetzung wird in Aussicht gestellt.

TOP 3: Bürgerversammlungen 2009; Behandlung des Antrages zur Verbesserung des ÖPNV

Der Antrag des Gemeindebürgers Winfried Gehrig, dass die Gemeinde finanzielle Mittel bereitstellt, um die Situation der Schüler im ÖPNV zu verbessern, wurde am 27.10.2009 dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die Verwaltung sollte hierzu Kostenangebote einholen.

Nach Mitteilung der OVF vom 29.01.2010 kostet ein zusätzlicher 12m-Bus für die Nachmittagsfahrt unter Berücksichtigung der Ferien und des Einsatzes an

5 Tage in der Woche 13.684,21 € netto.

Aufgabenträger des ÖPNV und der Schülerbeförderung ist der Landkreis Schweinfurt. Dieser ist für die Bestellung der Fahrt und die finanzielle Abwicklung zuständig. Die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt am Nachmittag wurde vom Landkreis abgelehnt, da die Wartezeit zumutbar ist. In ähnlicher Weise sieht das die Regierung. Im Bereich der morgendlichen Bedienung scheint eine Verbesserung möglich.

Der Antrag des Gemeindebürgers Winfried Gehrig wird abgelehnt. Aufgrund der finanziellen Situation ist die Gemeinde nicht in der Lage, freiwillig die zusätzliche Fahrt am Nachmittag zu übernehmen. Eine Verbesserung am Morgen erscheint möglich; hier ist allerdings der Aufgabenträger gefordert.

TOP 4: Gründung des Vereins „Kultur aus Passion“

a) Anerkennung der Satzung

Der Vorsitzende trug die Grundzüge der Satzung vor. Diese entspricht weitgehendst den einschlägigen Mustersatzungen.

Der Gemeinderat erkennt die Satzung an.

b) Bestimmung des gemeindlichen Mitglieds

Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ist ein Mitglied durch die Gemeinde zu berufen.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird 3. Bürgermeister Hermann Gessner für die laufende Amtsperiode des Gemeinderates zum Mitglied des Vereins zu berufen.

TOP 5: Antrag der Unterfränkischen Gleitschirmfreunde

Mit Schreiben vom 25.02.2010 haben die Gleitschirmfreunde die Verlängerung der Sondernutzung von 2 Feldwegen (Firstweg/Franzosenweg) beantragt. Beschwerden sind bisher bei der Verwaltung nicht eingegangen.

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Nutzung der beiden Wege bis auf Widerruf zu.

TOP 6: Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen

Der Gemeinderat wurde bereits über die vorgesehene Einrichtung von jeweils einer Kleinkindgruppe (12 Plätze) in den Kindergärten Euerbach und Obbach informiert.

Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist die Anerkennung dieser Plätze als bedarfsnotwendig im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BayKiBiG.

Nach den Vorstellungen der Träger handelt es sich in der Gemeinde um insgesamt 24 Plätze für die Betreuung von Kleinkinder. Provisorisch läuft die Kleinkindbetreuung in Euerbach, die mit ihren 12 Plätzen ausgelastet ist. Der Bedarf für diese 12 Plätze ist bereits durch den provisorischen Betrieb nachgewiesen.

Für die weiteren 12 Plätze im Kindergarten Obbach wurde eine Bedarfsermittlung durch die Gemeinde durchgeführt. Dabei wurden alle Eltern von Kindern im entsprechenden Alter bis 3 Jahre angeschreiben und um Rücksendung eines Fragebogens gebeten.

Von den insgesamt 42 Kindern in der entsprechenden Altersgruppe sind bereits 12 Kinder im KiGa Euerbach untergebracht. Zusätzlich wurde von den Eltern ein Bedarf für 7 weitere Krippenplätze gemeldet. Angesichts der Tatsache, dass für 16 Kinder kein Fragebogen abgegeben wurde, kann ein weiterer Bedarf auch bei den Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld anerkannt werden.

Der Gemeinderat beschliesst gem. Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG, dass im Gemeindegebiet 24 Plätze für Kleinkinder bis 3 Jahre zur Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und erkennt diesen Bedarf als bedarfsnotwendig an.

TOP 7: Gemeindebücherei; Telefon

Nach ausführlicher Diskussion wird beschlossen, für den Mobilfunkanschluss eine Festnetznummer zu beantragen und die anfallenden Kosten durch die Gemeinde zu übernehmen. Der Anschluss soll im Telefonbuch erscheinen.

TOP 8: Anregungen und Wünsche

Der Vorsitzende gab das Schreiben des Landratsamtes vom 03.03.2010 hinsichtlich der Brauchtumsfeuer bekannt.

GR Winter wies auf Schäden an der Treppe beim Kindergarten hin.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach

Euerbach, 10.03.2010

Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 23.02.2010 mit folgenden Punkten:


TOP 1: Sanierung Grundschule

Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende Herrn Peichl begrüssen.

In seinen Ausführungen fasste Herr Peichl das mit der Regierung von Unterfranken geführte Gespräch zusammen. Die Regierung als Förderstelle gem. Art. 10 FAG hat verschiedene Anregungen gegeben, die zu folgenden Änderungen gegenüber der bisherigen Planung führen:

Werkraum

Der vorgesehene Flur wird verkürzt, die Anordnung von Nebenraum und Werkraum wird geändert.

UG Werkraum

Die Ausbauweise der beiden Räume im UG wird nicht geändert.

Turnhalle

Durch den Wegfall der Lüftungsanlage und des Einbaus von Deckenstrahlplatten kommt es zu einer Kostensteigerung. Diese wird jedoch teilweise durch den Wegfall der Lüftung kompensiert. Die Umstellung auf Deckenheizplatten ist in der Investition zwar teurer, auf Dauer gesehen sinken die Bewirtschaftungskosten.

Klassenräume

Der Wegfall der Lüftungsanlage in den Klassenräumen führt zu einer Einsparung.

Fassadenverkleidung Südseite

Die vorgesehene Planung wird nicht verändert.

Fenster

Die Fenster sind zur Zeit in Holz/Alu-Ausführung geplant. Das Glas erfüllt bereits die voraussichtlichen Vorgaben der EnEV 2012. Die Reduzierung auf die Vorgaben der gültigen EnEV 2009 (mit Ausnahme der Südseite) ergibt eine Einsparung.

Bodenbeläge

Die Korrektur des falschen Bodenbelages führt zu einer Einsparung.

Dacheindeckung Pultdach

Der Wegfall des geplanten Gründaches führt zu einer Einsparung.

Decke UG Klassentrakt

Aufgrund einer erneuten Rücksprache kann die brandschutztechnische Anforderung an die Decke reduziert und eine Einsparung erzielt werden.

Die vorstehenden Änderungen führen insgesamt zu einer Einsparung von ca. 80.000 €.

Der Gemeinderat erkennt die vorstehenden Änderungen an.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 09.02.2010


Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen


Abbruch einer Scheune und Errichtung einer Abstellhalle auf Fl.-Nr. 106 Gem. Obbach

Das Bauvorhaben liegt im Altort Obbach und im Gebiet der Dorferneuerung. Geplant ist der Abbruch einer vorhandenen Scheune und Errichtung einer Abstellhalle.

Da das Vorhaben im Bereich der Dorferneuerung liegt, wurde von dieser eine Bauberatung durchgeführt. Trotz dieser Beratung hält der Bauherr an seinem Vorhaben fest.

Die für den fränkischen Altort typische Scheune (steile Dachneigung, Ziegeldeckung) wird entnommen und durch ein Zweckgebäude ersetzt. Der Ersatzbau sieht eine DN von 15 ° sowie eine Deckung mit Wellplatten vor.

Das Bauvorhaben ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich u.a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Die nähere Umgebung ist geprägt durch Gebäude mit Satteldächern, steile Dachneigungen und roter Ziegeldeckung. Durch diese Bauweise wird das Ortsbild geprägt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Massgabe erteilt, dass die Dachneigung erhöht und die bisherige Firstrichtung beibehalten wird.

TOP 4: Altes Rathaus Obbach; Beleuchtung und Teeküche

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Arbeiten sich dem Ende nähern. Im Hinblick auf die Anfang März anstehende Versammlung ist eine Beleuchtung und eine Teeküche erforderlich.

Für die Beleuchtung liegt ein Angebot der Fa. Leuchten-Stöcklein mit einem Betrag von rund 4.600 € vor. Die Kücheneinrichtung kommt nach einem Angebot der Fa. Inzinger auf einen Betrag von ca. 5.000 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Beleuchtung an die Fa. Leuchten-Stöcklein zum Angebotsendpreis von 4.596,85 €. Für die Kücheneinrichtung soll noch ein weiteres Angebot eingeholt werden, der Auftrag kann dann an die wenigstnehmende Firma vergeben werden.

TOP 5: Zuschussantrag Evang. Kirchengemeinde Obbach

Für die Parkettbodenrenovierung des Kindergartens Obbach sind dem Träger Kosten in Höhe von 6.711,75 Euro entstanden. Dafür wurden seinerzeit der 5 % Zuschuss beantragt und um Prüfung gebeten, ob nicht eine höhere Bezuschussung möglich ist. Mit Schreiben der Gemeinde vom 11.07.2007 wurde dem Evang. Pfarramt mitgeteilt, dass dieser Antrag zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Die finanzielle Situation der Gemeinde lässt derzeit keinen Spielraum für einen höheren Zuschuss. Es werden 5 % auf die angefallenen Kosten, das sind 336 Euro, gewährt.

TOP 6: Zuschussantrag Freundes- und Förderkreis

Der Freundes- und Förderkreis der DPSG hat im Jahr 2005 seine für die Zukunft geplanten Investitionen dargestellt. Mit Schreiben vom 15.02.2010 wurde nunmehr die Abrechnung für 2009 vorgelegt sowie ein Zuschussantrag für Investitionen der Jahre 2010 und 2011 gestellt.

Für die Investitionen des Jahres 2009 (17.962,31 Euro) wird die übliche Zuwendung in Höhe von 5 %, das sind 898,12 Euro gewährt. Im Haushalt 2010 sind hierfür Mittel einzuplanen.
Für die in den Jahren 2010 und 2011 vorgesehenen Maßnahmen werden im Finanzplan die entsprechenden Zuschussmittel eingeplant (5% der geplanten Investitionssummen). Die Auszahlung erfolgt zu gegebener Zeit nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

TOP 7: Anregungen und Wünsche

Der Vorsitzende wies auf das Feuerwehrfest in Obbach (12./13.06.2010) und die stattfindende Fahrzeugweihe hin.

Ferner lud er zur Informationsveranstaltung am 26.02. für die Gemeindeentwicklung Sömmersdorf ein.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach

Euerbach, 25.02.2010

Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 09.02.2010 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 12.01.2010

Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Aktuelle Finanzsituation

Der Vorsitzende wies in seiner Einleitung auf die Problematik des Finanzausgleiches hin. Erfolgreiche Jahre wirken sich mit einer Verzögerung von 2 Jahren durch geringere Leistungen beim Finanzausgleich aus. Hinzu kommen die Auswirkungen der Finanzkrise.

Der Kämmerer Günther Samfaß verteilte eine ausführliche Sitzungsvorlage. Nach seinen Angaben stehen in diesem Jahr im Verwaltungshaushalt 435.000 € weniger zur Verfügung. Hinzu kommt, dass bereits Investitionen im Wert von rund 600.000 € haushaltswirksam werden und die Sanierung der Grundschule zu finanzieren ist.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist eine Kreditaufnahme von 1 Mio € erforderlich. Die Verschuldung wird daher zunehmen. Bei der Haushaltsberatung muss alle Kraft auf die Abwicklung der laufenden Massnahmen sowie die Sanierung der Schule gerichtet werden. Neue Massnahmen können derzeit nicht finanziert werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Bei den Haushaltsberatungen werden diese Vorgaben berücksichtigt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen

Es lagen keine Baupläne vor.

TOP 4: Altes Rathaus Obbach; Außenbereich

Die Sanierung des alten Rathauses ist weitgehend abgeschlossen. Im Umfeld des Gebäudes sind jedoch noch verschiedene Arbeiten zu erledigen. Das beauftragte Büro geht von Baukosten in Höhe von 51.000 € netto aus, die im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden. In diesem Zusammenhang können Eigenleistungen in Höhe von ca. 10.000 € erbracht werden.

Neben der Außenanlage stehen noch Leuchten im Gebäude sowie eine Teeküche aus. Diese Punkte werden nach Vorlage einer Kostenschätzung erneut beraten.

Der Gemeinderat erkennt die vorliegende Planung an. Mit der Durchführung besteht Einverständnis.

TOP 5: Vollzug BayKiBiG; Kleinkindgruppe Obbach

Die Evangelisch-Luther. Kirchengemeinde Obbach beabsichtigt die Einrichtung einer Kleinkindgruppe im Kindergarten. Seitens der Verwaltung wurde zwischenzeitlich die Bedarfsermittlung durchgeführt. Eine Anerkennung dieses Bedarfes (Gruppe mit 12 Kindern) wird in der nächsten Sitzung vorgeschlagen.

Die Kleinkindgruppe soll in einem bestehenden Gruppenraum eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang sind verschiedene kleinere bauliche Änderungen erforderlich.

Dies bedeutet im konkreten Fall, dass die Gemeinde zu den förderfähigen Investitionen einen Zuschuss in Höhe von 71,2 % (Finanzkraft: 93,51 %) erhält. Der ungedeckte Aufwand muss jeweils zur Hälfte die Gemeinde und die Kirchengemeinde zu tragen. Diese Lösung erscheint konsensfähig. Zusätzlich zahlt der Staat eine Ausstattungspauschale von 1.250 €/Platz.

Zu den förderfähigen Kosten zählen alle bauliche Massnahmen, die für die Einrichtung der Kleinkindgruppe erforderlich sind. Da das Dachgeschoss auch durch diese Gruppe genutzt wird, zählt auch die Errichtung einer Außentreppe zu den ff. Kosten. Die Abwicklung ist in einer Vereinbarung zu regeln.

Der Gemeinderat ist mit der Einrichtung einer Kleinkindgruppe grundsätzlich einverstanden. Die Abwicklung der Massnahme (Architekt, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) übernimmt die Gemeinde. Mit der Evang.-Luther. Kirchengemeinde Obbach ist eine Vereinbarung hinsichtlich der Umsetzung und Abrechnung abzuschließen.

TOP 6: Ökokonto; Information

Das Ökokonto ist ein Instrument, vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes kann dann auf diese Flächen zurück gegriffen werden . Das Konto wird virteull geführt; die geeigneten Flächen werden nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eingebucht.

Im Ökokonto der Gemeinde stehen derzeit 6 Grundstücke mit einer Fläche von 14.669 qm. Als vorerst letzte Massnahme wurde die Renatuerierung am Eschenbach in das Konto aufgenommen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 7: Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“

Der Vorsitzende wies auf diesen Wettbewerb hin und verteilte entsprechendes Infomaterial. Sofern Anregungen aus der Bevölkerung kommen, wird das Thema weiterverfolgt.

TOP 8: Anregungen und Wünsche

Anregungen und Wünsche lagen nicht vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach

Euerbach, 11.02.2010

Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner letzten Sitzung am 12.01.2010 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 08.12.2009
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Baupläne lagen nicht vor.

TOP 3: Aufstellung des Bebauungsplanes „Beetäcker – Teil 2“ im GT Obbach
a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
A INSGESAMT BENACHRICHTIGTE BZW. BETEILIGTE BEHÖRDEN/ TÖB (LISTE):
01 Regierung von Unterfranken, Würzburg
02 Landratsamt Schweinfurt – Kreisbauamt
03 Landratsamt Schweinfurt – Untere Immissionsschutzbehörde
04 Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde
05 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
06 Bayerisches LA für Denkmalpflege - Bodendenkmäler, Schloss Seehof
07 Vermessungsamt Schweinfurt
08 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
09 Deutsche Telekom AG – Netzproduktion, Würzburg
10 Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
11 Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
12 Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen

B BENACHRICHTIGTE BZW. BETEILIGTE BEHÖRDEN/TÖB DIE KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN:
01 Regierung von Unterfranken, Würzburg
02 Bayerisches LA für Denkmalpflege - Bodendenkmäler, Schloss Seehof
03 Vermessungsamt Schweinfurt
04 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt
05 Unterfränkische Überlandzentrale, Lülsfeld
06 Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen
07 Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Poppenhausen

C BENACHRICHTIGTE BZW. BETEILIGTE BEHÖRDEN/TÖB DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN: C1 STELLUNGNAHMEN DIE KEINE BESCHLUSSMÄSSIGE BEHANDLUNG ERFORDERLICH MACHEN:
01 Landratsamt Schweinfurt – Kreisbauamt
02 Landratsamt Schweinfurt – Untere Immissionsschutzbehörde
03 Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde
04 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
05 Deutsche Telekom AG – Netzproduktion GmbH

01 Landratsamt Schweinfurt – Bauamt Technik Nr. 40.2, Schreiben vom 19.11.2009
Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beetäcker – Teil 2“ der Gemeinde Euerbach für den Gemeindeteil Obbach (Stand 28.09.2009) wurden fachtechnisch überprüft. Folgendes ist festzustellen:
a) Zur Planzeichnung: Es wird gebeten die Linien zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zu vervollständigen.
Hinweis: Die entsprechenden Abgrenzungslinien wurden in der Planzeichnung vervollständigt.
b) Die Textfestsetzungen Ziffern A 4 bis A 6 d wurden versehentlich doppelt aufgenommen.
Hinweis: Die versehentlich doppelt aufgenommenen Festsetzungen wurden aus dem Bebauungsplan herausgenommen.

02 Landratsamt Schweinfurt – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben SG 40.3 vom 20.11.2009
a) Die Untere Immissionsschutzbehörde stimmt der Planung zu.

03 Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben SG 40.3 vom 20.11.2009
a) Seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt keine Äußerung.

04 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Schreiben vom 19.10.2009
a) Mit Mail vom 29.06.09 äußerten wir uns bereits kurz zu dem o. g. Bebauungsplan. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedürfen die vorgelegten Planunterlagen keiner Ergänzung. Die wasserwirtschaftliche Belange sind im Textteil des Bebauungsplanes Teil B ausführlich dargestellt.

05 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Niederlassung Süd, Schreiben vom 05.11.2009
a) Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bamberg, Schreiben vom 14.07.2009, Stellung genommen. Unsere Anregungen sind ausreichend berücksichtigt.

C2 STELLUNGNAHMEN DIE GANZ ODER TEILWEISE BESCHLUSSMÄSSIG ZU BEHANDELN SIND: Entfällt - keine.

D BÜRGER DIE EINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN HABEN Entfällt - keine.

E STELLUNGNAHME DES LANDRATSAMTES - SACHGEBIET 40.3 (HOCHBAUAMT – IMMISSIONSSCHUTZ UND BAULEITPLANUNG): Schreiben vom 20.11.2009
a) Im Übrigen wird hinsichtlich einzelner Punkte in der Planung auf die Besprechung zwischen dem Planungsbüro Peichl und Metz (Herrn Peichl) und dem Landratsamt Schweinfurt (Herrn Schaub) am 20.11.2009 verwiesen.
Hinweis: Die Ergebnisse der Besprechung wurden in Planzeichnung und Begründung eingearbeitet.

b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs.1 BauGB den Bebauungsplan „Beetäcker – Teil 2“ für den Gemeindeteil Obbach in der Fassung vom 10. Dezember 2009 als Satzung. Die Begründung hierzu wird gebilligt.

TOP 4: Sanierung der Grundschule
a) Aktuelle Info Herr Peichl stellte die aktuelle Situation dar.

b) Baubeginn
Der Wunsch des Gemeinderates nach einem baldigen Baubeginn ist bekannt. Mit der Schulleitung war der Umzug und der Baubeginn für den Beginn der Sommerferien geplant. Mit der Gemeinde Geldersheim wird derzeit verhandelt, ob eine Unterbringung im dortigen Schulgebäude möglich ist. Die Klärung wird jedoch noch einige Zeit dauern. Die Vorbereitung der Arbeiten durch die Architekten erfordert auch noch eine gewisse Zeit, so dass der ursprünglich geplante Termin zum Schuljahresende für alle Beteiligte sinnvoll wäre.
Der Gemeinderat ist mit einem Baubeginn zum Ende des Schuljahres 2009/2010 einverstanden. Sofern dies unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten möglich ist, wird ein früherer Baubeginn angestrebt.

c) Entscheidungswege
Eine weitere Frage, die der Klärung bedarf, sind die Entscheidungswege innerhalb der Gemeinde und die Einbindung von Gemeinderat, Lehrern und Eltern. Im Bereich der Gemeinde ist vorgesehen, dass grundsätzlich die Geschäftsordnung des Gemeinderates Anwendung findet. Detailfragen werden je nach Bedarf und Dringlichkeit durch den Bürgermeister oder den Gemeinderat entschieden. Die Einbeziehung der Lehrer und Eltern soll durch die Architekten erfolgen.

TOP 5: Anerkennung Forstbetriebsplan 2010
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten hat den Betriebsplan für das Jahr 2010 vorgelegt. Der Plan sieht Einnahmen von 49.800 € und Ausgaben von 54.244,76 € vor.
Der Gemeinderat beschließt den Forstbetriebsplan für das Jahr 2010 anzuerkennen.

TOP 6: ÖPNV; Anträge der Gemeinde
Der Gemeinderat hat sich am 15.09.2009 mit dem Thema beschäftigt und verschiedene Änderungsvorschläge unterbreitet, die mit Schreiben vom 16.09.2009 an das LRA weitergeleitet wurden. In ihrem Antwortschreiben teilt die OVF mit, dass
- eine frühere Beförderung am Morgen nicht möglich ist. Die eingesetzten Busse befördern anschließend Kinder der Grundschulen Euerbach, Wasserlosen und Röthlein.
- eine frühere Abfahrt am Nachmittag (15.50 Uhr ab Bahnhof) nicht möglich ist, da der Unterricht der Berusschule bis 15.45 Uhr dauert.
- eine Verlegung der Abfahrtszeit mit Rücksicht auf den Unterrichtsschluss 17.00 Uhr bereits zum Fahrplanwechsel umgesetzt wurde.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 7: Kinderspielplätze Euerbach und Obbach
Der Gemeinderat wurde vom Prüfergebnis des TÜV Thüringen in Kenntnis gesetzt. Zwischenzeitlich wurden hier Lösungen mit der Spielbaustelle Ochsenfurt erarbeitet. Der Gemeinderat wurde auch über die Veränderungen im Kostenbereich informiert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 35.000 €.

TOP 8: Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat mit Schreiben vom 08.12.2009 den o.g. Entwurf vorgelegt. Durch die Änderung wird das Kapitel A III „Zentrale Orte“ neu gefasst. Hiermit ist zum einen eine Aktualisierung verbunden, zum anderen erfolgt die Anpassung an die neue Rechtslage. Belange der Gemeinde sind nicht betroffen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der vorgesehenen Änderung des Regionalplans. Einwendungen werden nicht erhoben.

TOP 9: Interkommunale Allianz Oberes Werntal; Info
Die Informationen der Allianz wurden bekannt gegeben.

TOP 10: Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2008
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Peter, stellte das Ergebnis der Überprüfung dar. Ein besonderes Lob des Prüfungsausschusses galt der Arbeit der Kämmerei und der Kasse. Die einzelnen Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen; die Feststellung der Jahresrechnung erfolgt im nächsten Tagesordnungspunkt.

TOP 11: Feststellung der Jahresrechnung 2008 und Entlastung
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung 2008 wurde bekannt gegeben und die Unstimmigkeiten aufgeklärt. Die Jahresrechnung 2008 kann deshalb festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Die im Haushaltsjahr 2008 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 3.479.633,30 EUR
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 3.479.633,30 EUR
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 1.120.136,68 EUR
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 1.120.136,68 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt 4.599.769,98 EUR
Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt 4.599.769,98 EUR

Gleichzeitig wird die Entlastung erteilt.

TOP 12: B 303; Beseitigung der Engstelle
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 beschlossen, dass grundsätzlich Interesse an der Umsetzung der Maßnahme besteht. Vor einer endgültigen Äußerung sollten u.a. die Anlieger gehört werden. Eine Anliegerversammlung fand am 02.12.2009 im Kath. Pfarrheim Euerbach statt. Bei dieser Veranstaltung wurden die Anlieger ausführlich über die Anfrage des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt informiert. Auch die Vor- und Nachteile der Maßnahme wurden dargestellt. Die Anlieger sprachen sich für eine Beseitigung der Engstelle aus. Es wurde jedoch ausdrücklich gewünscht, dass dies mit Maßnahmen der Verkehrsüberwachung (Radarkontrollen) verbunden sein muss.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, der Preis wird in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt. In diesem Bereich sollen Messungen jetzt und nach Beseitigung der Engstelle durchgeführt werden.

TOP 13: Anregungen und Wünsche

GRin Raditsch wies auf eisbedeckte Stellen auf dem Radweg Richtung Obbach im Bereich des Aussiedlers hin.
GR Hutter teilte mit, dass der Finkenweg im Bereich der Katholischen Kirche nicht geräumt und gestreut sei. Dies konnte dahingehend geklärt werden, dass die Kirche als Eigentümer zur Sicherung verantwortlich ist.
GR Zirkel unterbreitete einen Verbesserungsvorschlag bei den Bestattungen in Euerbach und wies auf eine Unfallgefahr hin.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 13.01.2010
Gemeindeverwaltung