Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2014 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder
Nach Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Nachdem ein einmal geleisteter Eid fortwirkt, ist eine erneute Vereidigung der wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder nicht erforderlich.
Erster Bürgermeister Arthur Arnold nahm den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates, und zwar
Frau Margit Büttner
Frau Verena Gerstner
Frau Ursula Guggenbichler
Frau Gabriele Jakob
Frau Andrea Lettowsky
Frau Simone Seufert
Herrn Thomas Arnold
gemeinsam folgenden Eid ab:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

TOP 2: Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zwei weitere Bürgermeister gewählt.

TOP 3: Wahl der weiteren Bürgermeister
a) Bildung eines Wahlausschusses
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die weiteren Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Ferner wurde der Gemeinderat auf die Ausschlussgründe gem. Art. 35 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes hingewiesen.
Für die Wahl der weiteren Bürgermeister wird folgender Wahlausschuss gebildet:
Erster Bürgermeister Arthur Arnold    Vorsitzender
GR Simone Seufert                               Beisitzer    
GR Ursula Guggenbichler                   Beisitzer

b) Wahl des zweiten Bürgermeisters
Der Vorsitzende forderte den Gemeinderat auf, Vorschläge für die Wahl des zweiten Bürgermeisters einzureichen.
GR Müller schlug Ewald Schirmer und GR Lettowsky schlug Bernd Schraut als zweiten Bürgermeister vor.
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden     17    Stimmzettel
Davon ungültig             1      Stimmzettel   
Gültig sind somit         16    Stimmzettel
Von den abgegebenen gültigen Stimmzettel entfallen auf 13 Stimmen auf Ewald Schirmer und 3 Stimmen auf Bernd Schraut. Der Vorsitzende stellte fest, dass Ewald Schirmer mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum zweiten Bürgermeister gewählt wurde.

Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum zweiten Bürgermeister annimmt. Dieser erklärte die Annahme der Wahl und bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen.

c) Wahl des dritten Bürgermeisters
Der Vorsitzende forderte den Gemeinderat auf, Vorschläge für die Wahl des dritten Bürgermeisters einzureichen.
GR Simone Seufert schlug Manfred Peter und GR Lettowsky schlug Bernd Schraut als dritten Bürgermeister vor.
Die Wahl des dritten Bürgermeisters hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden      17   Stimmzettel
Davon ungültig                0   Stimmzettel   
Gültig sind somit          17   Stimmzettel
Von den abgegebenen gültigen Stimmzettel entfallen auf 14 Stimmen auf Manfred Peter und 3 Stimmen auf Bernd Schraut. Der Vorsitzende stellte fest, dass Manfred Peter mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum dritten Bürgermeister gewählt wurde.

Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum dritten Bürgermeister annimmt. Dieser erklärte die Annahme der Wahl und bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen.

TOP 4: Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Dieser TOP entfällt, wenn die bisherigen Bürgermeister wiedergewählt werden.

TOP 5: Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten
Unter Vorsitz des 2. Bürgermeisters Ewald Schirmer beschließt der Gemeinderat, dass der Erste Bürgermeister Arthur Arnold in jederzeit widerruflicher Weise mit Wirkung vom 07.05.2014 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Euerbach bestellt wird. Die Bestellung beschränkt sich auf die Vornahme von Eheschließungen.

Erster Bürgermeister Arnold und GR Arnold waren gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

TOP 6: Bauplangenehmigungen
Baupläne lagen nicht vor.

TOP 7: Anregungen und Wünsche
Es lagen keine Anregungen vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 08.05.2014
Gemeindeverwaltung