Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 18.02.2014 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 21.01.2014
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Umbau des Stalles zum Wohngebäude auf Fl.-Nr. 70 Gem. Sömmersdorf
Das Bauvorhaben liegt im Altort von Sömmersdorf und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Der vorhandene Stall soll im Bestand zu Wohnzwecken umgebaut werden.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

TOP 3: Vollzug der Bekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht
Nach Art. 61 Abs. 2 GO soll die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen mindestens ebenso gut erledigt werden können. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Prüfung alle 5 Jahre erfolgen soll. Das Ergebnis ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Der Gemeinderat stellt fest, dass er den Sinn der genannten Vorschrift nicht erkennen kann. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Gemeinde stets die günstigste Variante wählen.

In den letzten Jahren wurden u.a. folgende Aufgaben an private Firmen übertragen:

- Objektmanagement Reinigung
- Personalabrechnung
- Wärmecontracting

TOP 4: Kauf einer Geschwindigkeitsanzeige
Nach Mitteilung der Gemeinde Niederwerrn ist das gemeinsam beschaffte Messgerät in den letzten Monaten immer wieder defekt. Da die Reparaturkosten nicht mehr vertretbar sind, schlägt die Gemeinde Niederwerrn die Beschaffung eines neuen Gerätes vor. Hierfür ist ein Betrag von ca. 2.000 € im Haushalt einzuplanen.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Der Betrag ist in den Haushalt einzuplanen.  

TOP 5: Anerkennung Forstbetriebsplan 2014
Zu diesem TOP konnte der Vorsitzende den zuständigen Revierförster Herrn Müller begrüßen. Herr Müller erläuterte dem Gremium anhand einer Präsentation den Plan. Der Plan sieht im laufenden Jahr Einnahmen von 38.385 € vor. Demgegenüber stehen Ausgaben von 46.287,94 €, so dass sich eine Unterdeckung von 7.902,94 € errechnet.

Der Forstbetriebsplan für das Jahr 2014 wird anerkannt.

TOP 6: Widmung einer Ortsstraße und eines Weges

a) Euerbach
Die Straße zum Sportplatz (Fl.-Nr.: 1519 Gem. Euerbach) wird auf einer Länge von 358 m zur Ortsstraße gewidmet (Anfangspunkt: Einmündung Würzburger Weg; Endpunkt: nord-östlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 1500).

b) Obbach
Der Weg Nähe Obbacher Mühlbach (Fl.-Nr.: 48/5 Gem. Obbach) wird auf einer Länge von 38 m zum beschränkt-öffentlichen Weg  gewidmet (Anfangspunkt: Schweinfurter Str. Fl.-Nr. 178; Endpunkt: stößt auf Fl.-Nr. 48/6).

TOP 7: Sanierung Rathaus

a) Vergabe Maler- und Lackierarbeiten
Der Gemeinderat wurde über die eingegangenen Angebote unterrichtet.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Straub, Oberthulba, zum Angebotsendpreis von 48.313,41 €.

b) Vergabe Tischler- und Glaserarbeiten
Der Gemeinderat wurde über die eingegangenen Angebote unterrichtet.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die wenigstnehmende Fa. Hutter, Schweinfurt, zum Angebotsendpreis von 10.998,93 €.

TOP 8: Antrag auf Errichtung von 5 Windenergieanlagen in der Gemarkung Obbach

a) Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Das Landratsamt Schweinfurt hat der Gemeinde mit Schreiben vom 13.01.2014 den Antrag der Windpark Obbach GmbH & Co. KG hinsichtlich der Errichtung der o.g. Anlagen übersandt. Die Stellungnahme ist innerhalb eines Monats abzugeben; die Frist wurde bis Ende Februar verlängert. Fachliche Auflagen, Bedingungen und Hinweise sind mit Angabe der Rechtsgrundlage zu übersenden.

Die Windpark Obbach plant im Bereich der geplanten Vorrangfläche WK 23 die Errichtung von 5 Anlagen des Fabrikats General Electric. Die Anlagen haben jeweils eine Nennleistung von 2,5 MW, der Rotordurchmesser beträgt 120 m, die Nabenhöhe liegt bei 139 m. Insgesamt erreichen die Anlagen eine Höhe von 199 m.

Die beiden östlichen Anlagen weisen zu den nächstgelegenen Häusern in Obbach folgende Entfernungen auf:

Anlage 1:    940 m
Anlage 2: 1.020 m
Anlage 3:    850 m

Regionalplan, Flächennutzungsplan
Die Standorte der Anlagen liegen im Bereich des Vorranggebietes WK 23, das im Entwurf zur Änderung des Regionalplanes enthalten ist. Das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes ist noch nicht abgeschlossen.

Das Vorranggebiet WK 23 entspricht der Planung der Gemeinde für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Aufgrund der Rechtsprechung war beabsichtigt ein Vorranggebiet über eine Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen, um damit die Entwicklung im Gemeindegebiet zu steuern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht abgeschlossen.

Die für den Bau vorgesehenen Flächen sind nach den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes landwirtschaftliche Flächen. Eine bauliche oder sonstige Entwicklung ist in diesem Bereich von Obbach nicht vorgesehen.

Schallgutachten
Die Windpark Obbach hat bei der CUBE Engineering GmbH ein Schallgutachten in Auftrag gegeben, das den Antragsunterlagen beiliegt. Für die Prognose der Schallimmission wurden neben dem Reichthalshof und dem Wochenendgebiet Sömmersdorf weitere 3 Punkte in Obbach und jeweils 1 Punkt in Kützberg und Rütschenhausen festgelegt.

Das Gutachten schließt mit dem Ergebnis, dass an keinen der genannten Immissionspunkte Überschreitungen der Grenzwerte auftreten.

Schattenwurfprognose
Die Windpark Obbach hat bei der CUBE Engineering GmbH eine Schattenwurfprognose in Auftrag gegeben. Für diese Prognose wurden ebenfalls Immissionsorte festgelegt. Diese wurden nach der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer ausgewählt. Dies bedeutet, dass die Faktoren „Bewölkung, Stillstand und Windrichtung“ nicht berücksichtigt werden. Nach dieser Methode sind am Immissionsort maximal 30 Stunden Beschattung pro Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag zulässig.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung (3 Anlagen Gemarkung Rütschenhausen) ergibt sich eine Überschreitung der Werte an 6 Immissionsorten in Obbach.  Daher wird der Einbau einer Abschaltautomatik empfohlen.   Vorprüfung zur UVP-Prüfung

Gemäß Punkt 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG ist eine standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich, die von der Landschaftsarchitektin Glanz durchgeführt wurde und den Antragsunterlagen beiliegt.

Das Ergebnis dieser Vorprüfung im Hinblick auf das Schutzgut „Mensch“ sieht keine Konflikte. Die Schattenwurfproblematik ist durch die Abschaltautomatik zu regeln.

b) Baugenehmigung
Die Entscheidung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen beschränkt sich auf die Vereinbarkeit mit  dem Flächennutzungsplan.

Wie bereits ausgeführt sind im Planungsbereich Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan festgesetzt. Der bereits erarbeitete Entwurf sieht in diesem Bereich ein Vorranggebiet vor.

c) Entscheidung
Die Windanlagenstandorte und deren Abstände zur Wohnbebauung haben in der Bevölkerung zwischenzeitlich erhebliche Befürchtungen und Diskussionen ausgelöst. Die politischen Rahmenbedingungen und derzeitigen rechtlichen Überlegungen verunsichern zunehmend alle Beteiligten.

Aus diesen Gründen kann der Gemeinderat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und das baurechtliche Einvernehmen nicht erteilen.

TOP 9: Anregungen und Wünsche
Es lagen keine Anregungen vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 19.02.2014
Gemeindeverwaltung