Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 03.04.2018 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 20.03.2018
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen

a) Abbruch Nebengebäude auf Fl.-Nr. 104/1 Gem. Obbach (Nähe Bäckergasse 10)
Die Beseitigung einer baulichen Anlage ist grundsätzlich verfahrensfrei und bedarf der Anzeige bei
der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde.

Wenn die Gemeinde keine planungsrechtlichen Schritte zur Verhinderung der Beseitigung unternimmt
und die Bauaufsichtsbehörde keine aufsichtlichen Maßnahmen ergreift, kann nach Ablauf des Monats
mit der Beseitigung begonnen werden.

Aus Sicht der Gemeinde sprechen keine Gründe gegen die Beseitigung des Kellers.

Der Beseitigung der baulichen Anlage wird zugestimmt.

b) Neubau Garage auf Fl.-Nr. 104/1 Gem. Obbach (Nähe Bäckergasse 10)
Auf dem Grundstück soll eine Garage errichtet werden. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 3: Anregungen und Wünsche
Anregungen und Wünsche lagen nicht vor.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 09.04.2018
Gemeindeverwaltung