Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 06.09.2016 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 26.07.2016
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
a) Erweiterung einer bestehenden Aufbereitungsanlage und Lagerhalle für Druschfrüchte auf Fl.-Nr. 199 Gem. Obbach
Die Gut Obbach Schäfer GbR hat einen Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Aufbereitungs- und Lagerhalle
für ökologisch erzeugte Druschfrüchte eingereicht. Der Bauantrag beinhaltet:
- Abbruch von 2 Hallen im nördlichen Bereich
- Bau einer Mehrzweckhalle unter Einbezug der bestehenden Halle
- Erweiterung durch einen Neubau zwischen bestehender Halle und Kuhstall
- Sanierung des bestehenden Kuhstalls, Einbau von Trichtersilos und Trocknungsanlage
Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet. Ein Bebauungsplan besteht nicht.

GRin Lettwosky stellte den Antrag auf Vertagung des Punktes, damit sie die immissionsschutzrechtlichen Unterlagen
prüfen kann. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

b) Neubau Verkaufshallen auf Fl.-Nr. 205 Gem. Euerbach  
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 das Einvernehmen für das o.g. Bauvorhaben erteilt. Der
Erteilung der erforderlichen Befreiungen wurde zugestimmt. Nachdem der Bauantrag vom Bauherrn längere Zeit
nicht weiter verfolgt wurde, hat das Landratsamt mitgeteilt, dass das Verfahren weitergeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass noch weitere Befreiungen erforderlich sind:
-    GRZ (0,59 statt max. 0,4 im MI),
-    Bauweise (Gebäudelänge 57 m statt offene Bauweise mit Länge max. 50 m),
-    Abgrabungstiefe (bis ca. 2 m statt max. 1,5 m).

Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
 
c) Umbau des Wohnhauses mit Carport auf Fl.-Nr. 267/4 Gem. Sömmersdorf
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes Sömmersdorf. Die Bauherren
beabsichtigen durch den Umbau die Schaffung einer ausreichend großen Wohnung im Dachgeschoss und
die Erweiterung der Wohnung im Erdgeschoss.Realisiert wird das Vorhaben durch die Errichtung eines
Anbaus auf der Westseite des bestehenden Wohnhauses. Auf der Ostseite werden zwei weitere Stellplätze
geschaffen.Das Vorhaben bedarf für die Errichtung des Anbaus einer Befreiung von der festgesetzten
Dachform- und neigung mit SD/WD und 30 – 45 °. Vorgesehen ist ein Flachdach, das jedoch kaum einsehbar ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird die Zustimmung erteilt.

TOP 3: 4. Änderung (Ergänzung) des Gesamtbebauungsplans für den Gemeindeteil Sömmersdorf
Im Zuge der Bauberatung wurde die Bebaubarkeit einer Teilfläche der Fl.-Nr. 65/2 Gem. Sömmersdorf untersucht.
Gemeinsam mit dem zukünftigen Bauherrn wurde eine verträgliche Lösung für die Bebauung gefunden. Mit der
Änderung des Bebauungsplanes wird die Bebauung der Teilfläche mit entsprechenden Vorgaben ermöglicht.

a) Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung (Ergänzung) des „Gesamtbebauungsplans für den
Gemeindeteil Sömmersdorf“ einschließlich Begründung.Die Verwaltung wird beauftragt das vereinfachte
Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Änderungsplans gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

TOP 4: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Markt Sulzthal
Das Büro Dietz und Partner hat im Auftrag des Markt Sulzthal den o.g. Planentwurf zur Stellungnahme bis
09.09.2016 übersandt. Folgende Änderung des Plans wird durchgeführt:
- Vorbereitende Bauleitplanung für ein Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des
festgesetzten Vorbehaltsgebietes WK 45 süd-westlich von Sulzthal.

Von der Änderung ist die Gemeinde Euerbach nicht berührt, so dass keine Äußerung im Verfahren
erforderlich ist (Entfernung nach Obbach ca. 6 km).

TOP 5: Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergieanlagen“ des Markt Sulzthal
Das Büro Dietz und Partner hat im Auftrag des Markt Sulzthal den o.g. Planentwurf zur Stellungnahme bis
09.09.2016 übersandt. Wie bereits unter TOP 4 dargestellt, ist die Errichtung von vier Windenergieanlagen
im Vorbehaltsgebiet WK 45, süd-westlich Sulzthal geplant. Da die Anlagen nicht überall den geforderten
Mindestabstand zur Bebauung (10-H-Regel) einhalten, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Abstand zur Wohnbebauung in Obbach beträgt ca. 6 km und mehr.

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes die Gemeinde Euerbach nicht berührt, ist keine Äußerung erforderlich.

TOP 6: Spielplatz Schäferswiese; Auftragsvergabe
Die Behandlung dieses Punktes wird bis zur Vorlage des Angebotes zurückgestellt.

TOP 7: Neubau Bauhof; Auftragsvergabe
Folgende Arbeiten wurden ausgeschrieben und vergeben:
a) Abbrucharbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Hartmann, Niederwerrn, zum Preis von 15.470 €.
b) Erd-, Maurer- und Betonarbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Abe Bau, Sondheim, zum Preis von 47.370,93 €.
c) Zimmerer-, Dacheindeckungs- und Spenglerarbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. HB Holzbau, Burglauer, zum Preis von 19.414,02  €.
d) Gerüst-, Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Ulsamer, Wirmsthal, zum Preis von 26.410,56 €.
e) Estrich- und Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. bella ceramica, Obbach, zum Preis von 8.631,80 €.
f) Schreinerarbeiten
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an die Fa. Piecha und Mehler, Euerbach, zum Preis von 16.389 €.

 TOP 8: Einrichtung von WLAN-Hotspots
Der Freistaats Bayern hat den Gemeinden ein Angebot der für die Bürger kostenfreien WLAN-Hotspots
unterbreitet. Die Hotspots werden unter der Bezeichnung  „@BayernWLAN“ eingerichtet und auf den
Mobilgeräten angezeigt.  Die monatlichen Kosten liegen für einen solchen Hotspot zwischen 30 € und
104 € zzgl. der Kosten für die Internetverbindung. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren liegen die Kosten
zwischen 1.800 € und 6.240 € zzgl. Internetverbindung.
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung. Es ist beabsichtigt, in jedem
Gemeindeteil einen Hotspot einzurichten.

TOP 9: Vollzug des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG); ISIS
12Art. 8 Abs. 1 BayEGovG, der zum 01.01.2018 in Kraft tritt, regelt die Gewährleistung von Datenschutz
und Informationssicherheit in der elektronischen Verwaltung in Bayern. Die vorgenannte Vorschrift enthält
die Basisregelungen zur effektiven Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit im
Interesse von Bürger und Verwaltung.Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayEGovG werden die Behörden (auch
die Gemeinde) verpflichtet, Informations- und Datenschutzkonzepte zu erstellen. Hierzu ist ein
Informationssicherheits-Managementsystem zu entwickeln.
Die Fa. komuna, die seit Jahren die Gemeinde betreut, hat ein Angebot entwickelt, das kostengünstig mit
reduziertem Aufwand das Ergebnis liefert (komuna ISMS-Bundle).Komuna stellt hierbei die komplette
technische Umgebung und die erforderlichen Softwarelizenzen zum Betrieb über ein Rechenzentrum zur
Verfügung.Hierfür fallen folgende Kosten an:
Einrichtungspauschale    750 €
Monatspauschale für 20 Geräte    169,09 €
Die Jahreskosten liegen somit bei 2.414,61 € zzgl der Einrichtungspauschale von 892,50 € zzgl der
erforderlichen Dienstleistungen vor Ort.

Der Gemeinderat erkennt das Angebot der Fa. komuna vom 09.08.2016 an. Die Verwaltung wird zum
Abschluss des Vertrages ermächtigt.

TOP 10: Geschwindigkeitsüberwachung; Auftragsvergabe
In der Sitzung am 14.06.2016 unterstützte der Gemeinderat den Vorschlag, ein weiteres Gerät zur
Verkehrsüberwachung anzuschaffen.Hierzu wurden Angebote der Firmen Bremicker und Via traffic
eingeholt. Die Angebote für 2 Geräte liegen bei 4.399,43 € (Bremicker) und 4.629,10 € (Via traffic).

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für 2 Geräte an die Fa. Bremicker zum Angebotspreis von
4.399,43 €. Grundlage ist das Angebot vom 08.08.2016.

TOP 11: Gemeindeblatt; Erhöhung des Bezugspreises
Das Gemeindeblatt wird seit 01.01.2012 vom Wittich-Verlag herausgegeben und an alle Haushalte
verteilt. Der Wittich-Verlag hat mit Schreiben vom 08.08.2016 mitgeteilt, dass die bisherigen Konditionen
nicht mehr zu halten sind. Die Gründe hierfür liegen in der allgemeinen Kostensteigerung, gerade im
Energie- und Personalbereich,  und im geringen Anzeigenerlös.Der Preis erhöht sich auf
0,15 €/Exemplar/Ausgabe (bisher 0,10 €) und wird für 3 Jahre als Festpreis angeboten. Zusätzlich ist
eine freie Seite pro Ausgabe enthalten (bisher 12 Seiten, zukünftig 13 Seiten). Die übrigen Konditionen
bleiben unverändert.

Der Gemeinderat erkennt die Gründe für die Preiserhöhung ab 01.01.2017 an.

TOP 12: Zuwendung Kindergarten Euerbach
Die kath. Kirchenstiftung St. Michael Euerbach stellt für die Einrichtung der 4. Gruppe im Kindergarten
Euerbach einen Zuwendungsantrag. Die Kosten für diese Investition belaufen sich auf 4.493,22 Euro.
Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50 %
der Gesamtkosten gefördert.

Der kath. Kirchenstiftung St. Michael Euerbach wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der Investitionskosten
für die Einrichtung der 4. Gruppe, in Höhe von 2.246,61 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach
Abrechnung im Jahr 2016, wenn die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden sind.

TOP 13: Anregungen und Wünsche
Es lagen keine Anregungen und Wünsche vor.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 07.09.2016
Gemeindeverwaltung