Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2013 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Umfeld altes Rathaus; Ortseinsicht
Der Vorsitzende erklärte vor Ort die weiteren möglichen Vorgehensweisen zu dem alten Gebäude. Es wurde verschiedene mögliche Nutzungsvarianten erörtert. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Es sollen die Fördermöglichkeiten, Bauvarianten und Nutzungsmöglichkeiten festgestellt werden. Eine erneute und grundsätzliche Behandlung des Themas ist gewünscht.

TOP 2: Anerkennung der Niederschrift vom 16.04.2013
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 3: Bauplangenehmigungen
Einbau einer Wohnung in Nebengebäude auf  Fl.-Nr. 1635 Gem. Euerbach. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er die o.g. Massnahme plant. Die Zustimmung wurde bereits erteilt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Sonnengrund“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wickäcker“ und 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen
Die Gemeinde Poppenhausen hat über die Planungsschmiede den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes vorgelegt. Die Gemeinde Euerbach wurde als Träger öffentlicher Belange beteiligt und kann Einwendungen vorbringen.  Aussagen über die Anzahl der Bauplätze enthalten die Unterlagen nicht. In der Begründung wird ausgeführt, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Überalterung der Gesellschaft mit der Planaufstellung Raum für zukunftsorientierte und altersgerechte Wohnbebauung geschaffen wird. In der Begründung wird ferner ausgeführt, dass die Gemeinde Poppenhausen im Planbereich gemeindeübergreifend seniorengerechten Wohnraum für den nördlichen Bereich der Allianz-
Gemeinden schafft.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Planungshoheit der Gemeinde Poppenhausen und deren Bemühungen um die Innenentwicklung respektiert werden. Im Hinblick auf die Oerlenbacher Erklärung und die übereinstimmende Zielsetzung der Allianz Oberes Werntal hinsichtlich der Innenentwicklung ist eine Stellungnahme der Gemeinde notwendig. Die Gemeinde Euerbach sieht sich durch diese Planung wie folgt in ihren Belangen beeinträchtigt:
1) Beide Gemeinden bilden zusammen mit 8 weiteren Gemeinden die Interkommunale Allianz Oberes Werntal. Diese Allianz zeichnet sich in ihrer Arbeit u.a. dadurch aus, dass die Innenentwicklung und das örtliche und überörtliche Flächenmanagement Schwerpunkte sind. Beide Gemeinden haben sich für die „Oerlenbacher Erklärung“ ausgesprochen. Im Rahmen dieser gemeinsamen Erklärung wurden folgende Handlungsansätze vereinbart:
-    Vorrangige Nutzung von Bauland und Gebäuden im Bestand vor der Neuausweisung von Baugebieten im Außenbereich.
-    Fortführung und regelmäßige Aktualisierung der Innenentwicklungspotenziale
Der Geist der Oerlenbacher Erklärung besteht in der Überzeugung, dass die Innentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung besitzt. Die Gemeinde Euerbach hat sich für die Oerlenbacher Erklärung ausgesprochen und trotz entsprechender Nachfrage seit 1999 (mit Ausnahme der Erweiterung des BG Beetäcker um 3 Plätze) keine Neubaugebiete ausgewiesen. Insoweit wurden die durch eine Außenentwicklung gebotene Entwicklungsmöglichkeit in kommunaler Solidarität nicht genutzt. Wir verweisen hierzu auch auf die Beschlussvorlagen des Allianzmanagements zur Sitzung am 21.09.2011 (Vorrangige Innenentwicklung bzw. kommunaler Fonds). Die Ausweisung von Wohnbauland in den Gemeinden des Landkreises führt jedoch dazu, dass der Druck auf die Gemeinde Euerbach, auch aus der eigenen Bevölkerung, zur Ausweisung von Baugebieten immer größer wird. Jede Ausweisung von Bauland schwächt daher die Zielsetzung der Oerlenbacher Erklärung.
2)  In diesem Zusammenhang wird auch auf die derzeit in Anhörung befindliche Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (Nr. 3 – Siedlungsstruktur) hingewiesen. Die staatliche Zielsetzung unterstreicht die Richtigkeit der Oerlenbacher Erklärung.
3)  Der Nachweis über die nicht vorhandenen bzw. verwertbaren Baulücken soll nach der Oerlenbacher Erklärung über die Flächenmanagement-Datenbank erfolgen. Die Begründung enthält keine Aussagen hierzu. Ein nachvollziehbarer Beleg für die Verwertbarkeit der Baulücken fehlt. Die vollzogene Eigentümeransprache und die Aktivitäten zur Innenentwicklung sind nicht dargestellt.
4) Hinsichtlich der Notwendigkeit der Bauplatzausweisung bezieht sich die Begründung auf die Schaffung seniorengerechten Wohnraums im nördlichen Allianzbereich. Diese Aufgabe kann aber nur wohnortnah erfüllt werden. Die Thematik wurde auch nicht von der Allianz behandelt, eine Aufgabenübertragung erfolgte nicht.
Die Gemeinde Euerbach erfüllt diese Aufgabe im eigenen Zuständigkeitsbereich. So wird das gemeindliche Wohnhaus in Obbach verkauft, um durch private Initiative seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.

Der Gemeinderat erkennt die vorstehenden Ausführungen an. Eine entsprechende Einwendung wird bei der Gemeinde Poppenhausen eingereicht .

TOP 5: Gemeindestraße „Am Heimbach“;Genehmigung einer Zufahrt über Gemeindegrund
Aufgrund einer Anregung von 2. Bürgermeister Schirmer aus der letzten Sitzung wird dieser TOP heute behandelt. Der Eigentümer des Anwesens Am Heimbach 16 hat den Antrag auf Zulassung der o.g. Zufahrt gestellt. Begründet wurde der Antrag mit der Schaffung weiterer Stellplätze auf dem Grundstück, da es in der Stichstraße immer wieder wegen parkender Fahrzeuge zu Unstimmigkeiten kommt.
Der Gemeinderat erteilt die Genehmigung für die Zufahrt. Diese Genehmigung soll ein Einzelfall bleiben. Die Zufahrt muss an die Grünstruktur angepasst sein.

TOP 6: Gemeindestraße „Am Sportplatz“; Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat hat der Erweiterung der Straßenbeleuchtung zugestimmt und die Grundstücksfrage mit der Evang.-Luther. Kirchenstiftung geklärt. Bei der Durchführung der Erdarbeiten durch die Fa. Weeth hat das Büro Seufert die Erdarbeiten für Wasser/Kanal/Strom-Anschluss für das Vereinsheim der Erwicher e.V. und Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung koordiniert und überwacht. Die Arbeiten wurden durch die Fa. Weeth, Schweinfurt, durchgeführt. Der Verein hat Eigenleistungen erbracht. Insgesamt schließt die Rechnung der Fa. Weeth mit einem Betrag von 15.768,37 € ab. Hiervon entfällt ein Betrag von 2.195,37 € auf Leistungen, die durch den Verein zu zahlen sind. Im Zuge der Baumaßnahmen hat der Verein Eigenleistungen im Wert von 2.443,84 € erbracht. Die Differenz wird nach Rücksprache mit dem Verein nicht ausgezahlt.
Der Gemeinderat erkennt aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes die Rechnung der Fa. Weeth in voller Höhe an.

TOP 7: Erweiterung des Gewerbegebietes Euerbach
Aufgrund von Nachfragen örtlicher Betriebe nach Gewerbeflächen wurde mit dem Arch.-Büro Peichl eine Erweiterung überprüft. Möglich ist eine Erweiterung in Richtung Osten (s. Plan) mit einer Fläche von ca. 1,2 ha. Im Vorfeld war es erforderlich, eine Artenschutzprüfung im Hinblick auf den Feldhamster und Feldvögel durchzuführen. Das beauftragte Büro Fabion hat festgestellt, das im geplanten Bereich 15 Hamsterbauten liegen und eine Umsiedlung notwendig ist. Diese Umsiedlung darf nur in den dafür zugelassenen Zeitfenstern erfolgen. Dies sind-    im Frühjahr nach Beendigung der Winterruhe und vor Beginn der Reproduktionsphase -  im Spätsommer nach Abschluss der Jungenaufzucht und vor Beginn der Winterruhe. Ferner ist eine Kompensationsfläche zu suchen und herzurichten. Aufgrund dieser Zeitvorgaben ist eine Entscheidung über die Erweiterung kurzfristig erforderlich.
Der Gemeinderat ist mit der geplanten Erweiterung einverstanden. Die Verwaltung wird mit den erforderlichen Vorarbeiten beauftragt.

TOP 8: Nutzung des ehemaligen Soligeländes
Der Gemeinderat hat nach der Auflösung des Vereins den Heimfall des Erbbaugrundstückes beschlossen. Die notarielle Beurkundung erfolgt in den nächsten Tagen. Die Gemeinde wird daher in absehbarer Zeit alleiniger Eigentümer des Geländes sein. Das Grundstück Fl.-Nr. 381/1 hat eine Größe von 3.041 qm. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Eine gewerbliche Nutzung bzw. eine Nutzung für den Bauhof wurde vorab mit dem Landratsamt mit folgendem Ergebnis besprochen:
Naturschutz: Eine Nutzung des südwestlichen Teils als Lagerfläche für den Bauhof sowie in gewissem Rahmen für eine gewerbliche Nutzung ist denkbar. Eine eventuelle Bebauung soll aufgrund der exponierten Lage eingeschossig und mit geringer Dachneigung erfolgen, um nachteilige Wirkungen für das Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden.
Der vorhandene Gehölzbestand auf dem Grundstück sowie die südwestlich angrenzende Hecke ist jeweils erhaltenswert und dient bei der Bebauung auf der südwestlichen Teilfläche zur harmonischen optischen Einbindung. Die vorhandene Hecke entlang der Straße ist verbesserungswürdig.
Das bisherige Spielplatzgelände im Bereich der nordöstlichen Teilfläche weist einen hochwertigen Baumbestand u.a. mit den Baumarten Linde, Bergahorn und Roßkastanie auf. Dieser Bestand mit diesen, ca. 12 – 16 m hohen Bäumen, stellt ein herausragendes Landschaftselement in dieser exponierten Ortslage dar.

Immissionsschutz: Aufgrund der südlich benachbarten ausgewiesenen WA-Gebiete Beetäcker Teil 1und 2 und dem westliche gelegenen MI-Gebiet Stangenweinberg, in dem Wohngebäude zulässig sind, ist eine Nutzung des Grundstückes zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) grundsätzlich sehr kritisch zu beurteilen. Die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung (möglich oder vorhanden) und Zufahrt bzw. Fahrwegen bei einem Regelbetrieb zur Nachtzeit betragen 51 m zum südlichen WA-Gebiet und 34 m zum westlichen MI-Gebiet. Bei einer Nutzung als Bauhof wäre insbesondere der zur Nachtzeit anfallende Umfang des Winterdienstes anzuklären und mit den Anforderungen des Immissionsschutzes abzustimmen (Art und Anzahl der Fahrzeuge, Anbindung an die öffentliche Straße, Organisation der Streugutlagerung, usw.).Bei einer Nutzung des Grundstückes zur Tageszeit bestehen keine Bedenken. Hinsichtlich des zulässigen Umfangs von gewerblichen Arbeiten und Tätigkeiten tagsüber ist zur fachtechnischen Beurteilung eine Konkretisierung der geplanten Nutzung mit der Darlegung verschiedener Angaben erforderlich.
Das Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungsplanes ist noch abzuklären. Die Angaben sind allgemein gehalten. Grundsätzlich ist das geplante Vorhaben im Einzelfall unter Berücksichtigung der geplanten Tätigkeiten abzuklären.

Das Grundstück und insbesondere die Gebäude wurden vom Architekten Schmitz besichtigt. Das Ergebnis wurde in der Sitzung am 13.11.2012 mitgeteilt. Bei dieser Überprüfung wurden verschiedene Mängel festgestellt. Für die Nutzung wurden folgende Überlegungen angestellt:

-    Nutzung für gemeindliche Zwecke
-    Nutzung für einen Gewerbebetrieb
-    Nutzung als Gaststätte/Ausflugslokal

Der Gemeinderat beschließt das Grundstück zukünftig gemeindlich zu nutzen. Der genaue Zweck soll noch festgelegt werden.

TOP 9: Registratur; Sichtung und Überführung von Schriftgut in das Archiv
Bereits im Jahr 2006 wurde das Gremium darauf hingewiesen, dass eine Neuordnung im Bereich der Registratur und des Archives notwendig ist. Im Laufe der letzten Jahre ist nun die Kapazität der Lagerfläche erschöpft. Personell ist es nicht möglich mit dem Personal der Verwaltung eine Aussortierung und Überführung von Schriftgut in das Archiv durchzuführen.Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen Angebote für die Sichtung und Überführung einholen und dem Gemeinderat vorlegen.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 10: 1200 Jahre Obbach
a) Anerkennung Vereinbarung ALE für die Förderung der Dorfchronik
Die TG Obbach 3 fördert die Entstehungskosten der Dorfchronik. Mit Schreiben vom 23.04.2013 wurde eine Vereinbarung vorgelegt. Der Fördersatz liegt bei 55 %.
Der Gemeinderat erkennt den Entwurf der Vereinbarung zur Förderung der Dorfchronik an.
b) Festsetzung eines Verkaufspreises für die Dorfchronik
Die geförderten Exemplare der Dorfchronik dürfen nicht verkauft werden. Daher wurden nach Rücksprache mit den Verantwortlichen weitere 200 Exemplare für den Verkauf gedruckt. Für den Verkauf ist ein angemessener Preis festzusetzen.
Der Preis für die zum Verkauf vorgesehenen Exemplare wird auf 20 €/Stück festgesetzt.
c) Festsetzung eines Verkaufspreises für den Glaskrug
Der Preis für den Glaskrug wird auf 5 €/Stück festgesetzt.

TOP 11: EDV; Ermächtigung zur Auftragsvergabe
Die Termine für die Ausschreibung und Vergabe der Hard- und Software waren auf den Sitzungskalender abgestimmt. Durch die Verschiebung kann eine fristgemäße Vergabe durch den Gemeinderat nicht erfolgen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge an den jeweils wenigstnehmenden Anbieter zu vergeben.

TOP 12: StVO; Antrag auf Halteverbot Kronunger Weg
Mit Schreiben vom 17.04.2013 wurde der Antrag auf Aufstellung eines absoluten Halteverbotes im Bereich Kronunger Weg gestellt. Der Vorsitzende zeigte die Problematik auf. Die bestehende Probleme mit parkenden Fahrzeugen können ohne verkehrsrechtliche Anordnung gelöst werden.
Der Gemeinderat beschließt die entsprechenden Gewerbebetriebe schriftlich auf die Parksituation hinzuweisen.

TOP 13: Kauf Rasenmäher Bauhof, Vergabe
Um die zukünftigen Pflegearbeiten der vorhandenen gemeindlichen Grünanlagen gewährleisten zu können, müssen im Bauhof neue Gerätschaften angeschafft werden. Im Vorfeld hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Bauhof verschiedene Vorführtermine durchgeführt. Bei den Terminen wurden von der Firma Matterstock, Würzburg und der Firma Müller, Holzhausen diverse Geräte vorgestellt. Ein Aufsitzmäher mit Hochentleerung und Strassenzulassung wird wie folgt angeboten:.
Fa. Müller              17.835,72 Euro
Fa. Matterstock    15.946,00 Euro
Weiterhin werden ein Luftkissenmäher und ein weiterer Kommunalmäher benötigt. Ein Vergleichsangebot ist hier nicht möglich. Beide Geräte wurden von der Firma Matterstock mit Zubehör für 2.002,77 Euro angeboten.
Der Gemeinderat vergibt den Gesamtauftrag an die Firma Matterstock zum Angebotspreis von 17.948,77 €.

TOP 14: Fensterreinigung 2013, Vergabe
Der Vorsitzende gab die Angebote für die Fensterreinigung bekannt. Folgende Firmen haben Angebote abgegeben:

Fa. MAR GmbH, Schweinfurt    1.528,59 €
Fa. Lösch, Zeil am Main            1.663,51 €
Fa. Blank, Unterpleichfeld        1.890,90 €

Wenigstnehmender Anbieter ist die Fa. MAR GmbH, Schweinfurt, mit einem Endbetrag von 1.528,59 € netto.Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Fensterreinigung 2013 an die Fa. MAR GmbH nach dem Angebot vom 03.05.2013 zum Preis von 1.528,59 € netto.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 13.05.2013
Gemeindeverwaltung