Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2013 mit folgenden Punkten beschäftigt:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 08.01.2013
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Bauplangenehmigungen
Folgende Bauvorhaben liegen vor:

a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 452/3 Gem. Obbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Beetäcker“ und hält folgende Festsetzungen nicht ein:
a) Die Höheneinstellung mit max. 0,50 m über natürlichen Gelände.
b) Kniestock mit max. 50 cm.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Einer Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen wird zugestimmt.

b) Errichtung einer Abstellhalle auf Fl.-Nr. 210 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Niederwerrner Weg. Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:

- Baugrenze (Das Vorhaben liegt komplett außerhalb der Baugrenze).
- Dachneigung (15 ° statt 18°).
- Randeingrünung Richtung Osten (3 m statt 5 m).

Momentan fehlt noch der Grünordnungsplan sowie die Unterschriften der Nachbarn und der Gasversorgung.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Erteilung der o.g. Befreiungen wird zugestimmt. Der Grünordnungsplan ist umgehend nachzureichen.

c) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 195/7 Gem. Sömmersdorf
Dem o.g. Bauvorhaben wurde einschl. der erforderlichen Befreiungen in der Sitzung am 11.12.2012 zugestimmt. Bei der Überprüfung im Landratsamt hat sich herausgestellt, dass noch folgende Befreiungen benötigt werden:

- Befreiung von der Dachform und Dachneigung für den zwischen Wohnhaus und Garage geplanten Carport. Anstelle des Satteldaches ist ein Flachdach vorgesehen.
- Befreiung von Dachform und Dachneigung für das auf dem Zwerchgiebel geplanten Daches. Anstelle des Satteldaches ist ein Pultdach mit 10 ° Dachneigung vorgesehen.

Der Erteilung der vorgenannten Befreiungen wird zugestimmt.

d) Sanierung des Anwesens Fl.-Nr. 55 Gem. Obbach
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er die Sanierung des Anwesens plant.

Die Genehmigung wird erteilt.

TOP 3: FFW Euerbach; Bestätigung der neugewählten Kommandanten
1. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Euerbach gewählte erste Kommandant Reiner Schraut gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen.

2. Der Gemeinderat beschließt, dass der in der Dienstversammlung der FFW Euerbach gewählte Stellvertreter des  Kommandanten Dirk Haseney gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt wird. Die für eine erforderliche Lehrgangsteilnahme entstehenden Verdienstausfallkosten werden von der Gemeinde übernommen.

TOP 4: Leaderprojekt Orte der Passion; Vergabe Restaurierung
Im Rahmen des Konzeptes ist die Ausstellung eines römischen Brustpanzers und eines Helmes vorgesehen. Beide Gegenstände bedürfen der Restaurierung.

Aufgrund des benötigten Fachwissens wurde Angebote von 3 erfahrenen Restauratoren eingeholt. Die Angebote reichen von 1.154 € bis 3.385 €.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an Fa. Verenkotte-Engelhardt, Nürnberg, zum Angebotsendpreis von 1.154,30 € brutto.

TOP 5: Bürgerversammlung Obbach
Das Protokoll der Bürgerversammlung vom 18.01.2013 wurde mit der Sitzungsladung übersandt.

Der Vorsitzende stellte die Situation der östlichen Ortseinfahrt dar. Die Entscheidung der Eigentümer müsse trotz der Nachteile respektiert werden. Die 1200-Jahr-Feier wurde seiner Meinung nach von Frau Jakob eindrucksvoll präsentiert.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 6: Ausbau OD Obbach; Vergabe Beleuchtung Kirchentreppe
Die im Eigentum der Gemeinde stehende Kirchentreppe wurde im Zuge der Baumaßnahme abgebaut. Nach dem Wiederaufbau wird auch die Beleuchtung wieder in die Treppe integriert.

Da keinerlei Unterlagen über die bisherige Installation bzw. Leuchten vorlagen, wurde ein Angebot der Fa. Hammer, Greßthal, für die insgesamt erforderlichen 12 Leuchten eingeholt. Das Angebot schließt mit einem Betrag von 3.187,58 €. 

Der Auftrag wurde erteilt, da der Baubeginn- bzw. fortschritt nicht durch Lieferfristen behindert werden soll.

Der Gemeinderat nimmt die Auftragsvergabe zur Kenntnis.

TOP 7: 1200-Jahr-Feier
Der Vorsitzende stellte die anstehenden Aufgaben und die damit zusammenhängenden Ausgaben vor. Für die Vorbereitung mussten bereits verschiedene Verträge geschlossen werden (Musik, Zelt, usw.).

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Gemeinderat beteiligt.

TOP 8: EDV-Anlage
 Aufgrund verschiedener Änderungen im Soft- und Hardwarebereich ist eine Anpassung der EDV-Anlage notwendig. Die Angelegenheit wurde mit den GRen Müller und Strauß vorbesprochen.

Der Aufwand für die Umstellung liegt bei ca. 40.000 €. Dieser Betrag ist im laufenden Haushalt einzuplanen. Die notwendigen Ausschreibungen werden von der Verwaltung durchgeführt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gemeinderat ist mit dem Vorgehen einverstanden. Im Haushalt ist ein Ansatz von
40.000 € vorzusehen. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Hard- und Software beauftragt.

TOP 9: Zuwendungsantrag Evang.-Luther. Pfarramt Obbach
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obbach hat mit Schreiben vom 12.01.2013 einen Zuwendungsantrag für die Innensanierung der Kirche gestellt. Der Start der Sanierung ist im Jahr 2013 geplant. Nach der vorliegenden Aufstellung ist mit Kosten in Höhe von
ca. 548.254 Euro zu rechnen.

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Institutionen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen, wenn es die Haushaltslage zulässt. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obbach wird ein Zuschuß in Höhe von 5 % der geschätzten Kosten gewährt. Aktuell ist dies ein Zuschuss in Höhe von ca. 27.412,- €.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen. Überschreitungen von mehr als 10% werden nicht bezuschusst. Die Auszahlung erfolgt frühestens in den Haushaltsjahren 2014 und 2015, wenn dies die Haushaltslage zulässt. 

TOP 10:Anregungen und Wünsche
Der Vorsitzende teilte mit, dass 2012 bei insgesamt 11 Objekten in Euerbach und Obbach die Vorteile des Sanierungsgebietes in Anspruch genommen wurden. Im abgelaufenen Jahr wurde ein Investitionssumme von 94.000 € bescheinigt. Ferner gab er das Dankschreiben der Evang. Kirchengmeinde Euerbach für die Unterstützung der Sanierung der Kirche bekannt.

GR Müller erläuterte die anstehende Neuregelung beim kassenärztlichen Notfalldienst in Stadt und Landkreis Schweinfurt.

Zweiter Bürgermeister Schirmer teilte mit, dass die FFW Obbach, ebenso wie die beiden anderen Wehren, technisch und personell gut ausgestattet ist

GR Seufert fragte nach den Gründen, aus denen die Gemeinde einen Fußweg nicht mehr streut.

GR Hutter schlug vor, den Schmiedeberg während der laufenden Bauarbeiten durch die Gemeinde zu räumen (einziger Zugang für Kirchenbesucher).

GR Raditsch wies darauf hin, dass eine Straßenquerung im Oberwerrner Weg nicht fachgerecht verschlossen ist.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 11.02.2013
Gemeindeverwaltung