Der Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner Sitzung am 27.05.2008 mit folgenden Punkten:

TOP 1: Anerkennung der Niederschrift vom 06.05.2008
Die Niederschrift wird anerkannt.

TOP 2: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Hierzu wird auf die übersandten Sitzungsunterlagen verwiesen. Nach kurzer Beratung wird beschlossen, die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung anzuerkennen. Eine Ausfertigung liegt dieser Niederschrift bei.

TOP 3: Erlass einer Geschäftsordnung
Mit der Sitzungsladung wurden der Entwurf der Geschäftsordnung sowie umfangreiche Erläuterungen übersandt.

A) Geschäftsordnung
Zur Geschäftsordnung trug GR Strauß folgende Änderungswünsche zu § 7 vor:
- Die für die Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung vorgeschlagenen Beträge werden von 4.100 € auf 2.500 € geändert (Abs. 2 Ziff. 2 b).
- In Abs. 2 Ziff 2 d und Abs. 3 Ziff. a werden die vorgeschlagenen Beträge von 8.250 € auf 5.000 € geändert.

Der vorgeschlagenen Änderung wird zugestimmt. Im übrigen wird der Geschäftsordnung zugestimmt.

B) Fraktionen
Zu § 4 der Geschäftsordnung wurde von GR Müller mitgeteilt, dass eine Fraktion der CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Wählergemeinschaft Sömmersdorf und Freie Wählergemeinschaft Euerbach gebildet wurde. Als Sprecher für diese Fraktion wurde GR Seufert benannt, seine Stellvertreter sind die GRe Müller und Peter. GR Strauß gab bekannt, dass sich die SPD-Fraktion gebildet hat. Als Sprecher wurde GR Schraut benannt; Stellvertreter ist GR Strauß.

C) Rechnungsprüfungsausschuss
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden auf Vorschlag von GR Seufert folgende Mitglieder entsandt: Vertreter GR Peter GR Weiß GR Pfeuffer GR Mackowiak GR Hutter GR Zirkel GR Schraut Stellvertreter GRin Raditsch GR Winter GR Seufert GR Müller GR Vay GR Höfer GR Strauß Ein Vorsitzender bzw. Stellvertreter wurden nicht bestimmt.

TOP 4: Bestellung der Verbandsräte in den Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden
Auf Vorschlag von GR Seufert werden folgende Mitglieder entsandt:
Vertreter: Stellvertreter:
1. Bgm. Arnold 2. Bgm. Schirmer
GR Peter GR Mackowiak
GR Seufert GR Hutter

TOP 5: Bestellung eines Verbandsrates und Stellvertreters in den Schulverbandsausschuss
Auf Vorschlag von GR Seufert werden folgende Mitglieder entsandt:
Vertreter: Stellvertreter:
1. Bgm. Arnold 2. Bgm. Schirmer
GR Hutter GR Mackowiak
TOP 6: Bestellung von zwei Mitgliedern und Stellvertretern in das Büchereikuratorium
Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:
Vertreter: Stellvertreter:
GR Strauß GR Winter
GR Seufert GR Weiß

TOP 7: Bestellung von zwei Mitgliedern und Stellvertretern in das Partnerschaftskomitee
Folgende Mitglieder werden in das Partnerschaftskomitee entsandt:
Vertreter: Stellvertreter:
GR Müller 3. Bgm. Gessner
GRin Raditsch GR Mackowiak

TOP 8: Bestellung eines Seniorenbeauftragten und Stellvertreters
Als Seniorenbeauftragter wird GR Müller, als Stellvertreter GR Winter bestellt.

TOP 9: Bestellung eines Jugendbeauftragten und Stellvertreters
Als Jugendbeauftragter wird GR Höfer, als Stellvertreter GR Zirkel bestellt.

TOP 10: Bestellung eines /einer Gleichstellungsbeauftragten
Es wird beschlossen, GRin Raditsch zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.

TOP 11: Bauplangenehmigungen
Es liegen folgende Bauanträge vor:
a) Errichtung eines Gartenhauses und Pergola auf Fl.-Nr. 196/2 Gem. Sömmersdorf (isolierte Befreiung) Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weihergraben“ und verstößt in folgenden Punkten gegen dessen Festsetzungen:
- Überschreitung Baugrenze
- Dachform, Dachneigung, Dachmaterial
Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

b) Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 453/2 Gem. Obbach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Beetäcker“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen:
- Baugrenze
- Dachform und Dachneigung
Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die hier im Raum stehende Abweichung vom Bebauungsplan berührt die städtebauliche Grundlage des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt entlang der Erschließungsstraße die Baugrenze mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze fest. Durch diese Festsetzung wird die Bebauung entlang der Erschließungsstraße zurückgesetzt und ein entsprechender Streifen von einer Bebauung freigehalten. Eine Bebauung in diesem freizuhaltenden Bereich würde dem Planungsziel, nämlich der Freihaltung dieses Bereiches, zuwiderlaufen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden bislang, vor allem bezüglich der genannten Festsetzung eingehalten. Die beantragte Befreiung kann somit aus den oben genannten Gründen nicht erteilt werden; der Antrag ist abzulehnen. Zu diesem Punkt gab es eine ausführliche Diskussion, insbesondere im Hinblick auf bereits erteilte Befreiungen.
Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

c) Neubau eines Sanitärgebäudes (Tektur) auf Fl.-Nrn. 407 + 412 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Beschluss vom 26.10.2004 behandelt; das Einvernehmen wurde erteilt. Der Bauherr plant folgende Änderungen zum genehmigten Plan:
- Überdachung Terrasse im Süden
- Errichtung einer Treppe und Zugang DG im Norden
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist erschlossen, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

d) Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 178/2 Gem. Euerbach
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 12: Grobplanung für Altort Sömmersdorf
Bei einer Sitzung der Interkommunalen Allianz wurde das Angebot der Regierung von Unterfranken vorgestellt, mit dem die Erstellung von Grobplanungen für ca. 10 Ortsteile mit Planungszuschüssen gefördert wird. Pro Ortsteil ist eine Eigenbeteiligung von 3.500 € zu übernehmen.
Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung einer Grobplanung für den GT Sömmersdorf beim entsprechenden Fördervorhaben der Regierung anzumelden. Die Eigenleistung in Höhe von 3.500 € wird bereit gestellt.

TOP 13: Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser
Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 22.04.2008 mitgeteilt, dass das Bauamt Schweinfurt für den Ausbau der B 303 zwischen Sömmersdorf und Abzweigung Brebersdorf die wasserrechtliche Erlaubnis zum Ableiten des Niederschlagswassers beantragt hat. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen läuft seit 19.05.2008 auf die Dauer eines Monats. Die Gemeinde wurde um Stellungnahme gebeten. Festzustellen ist, das die vom Bauamt erstellte Planung bereits im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt wurde. Die Zustimmung kann daher erteilt werden.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Planung des Bauamtes und stimmt dieser Planung zu.

TOP 14: Anregungen und Wünsche
Auf Rückfrage des Vorsitzenden konnte geklärt werden, dass an der Veranstaltung der Interkommunalen Allianz am 04.06. neben dem Bürgermeister noch 6 Gemeinderäte teilnehmen.
GR Schraut fragte nach, wer für die Pflege des Dorfteiches in Euerbach zuständig sei. Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Bauhof wegen Arbeitsüberlastung diese Arbeit zur Zeit nicht erledigen könne.
2. Bgm. Schirmer teilte mit, dass am 02.06. ein erstes Treffen wegen des 1200-jährigen Jubiläums in Obbach stattfindet.
GR Mackowiak wies auf den nicht passenden Zaum am Dorfplatz hin. Der Vorsitzende erläuterte die geplante Änderung.
GR Pfeuffer nahm Bezug auf die Einbruchsserie in Euerbach. Er appellierte an die Bevölkerung achtsam zu sein und Beobachtungen der Polizei mitzuteilen.

Das Protokoll ist noch nicht vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 28.05.2008
Gemeindeverwaltung